Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group
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<strong>Kapitel</strong> 2<br />
Seite 1–26<br />
8.3 Kerbschlagarbeit<br />
Die in Tabelle 1.19 bzw. 1.20 für die betreffende<br />
<strong>Stahl</strong>sorte genannten Anforderungen an die Schlagarbeit<br />
müssen bei Verwendung von Charpy-V-Proben<br />
bei den dort genannten Prüftemperaturen erfüllt werden.<br />
Diese Vorschrift gilt auch für <strong>Stahl</strong>sorten nach<br />
vergleichbaren Normen oder Spezifikationen, unabhängig<br />
von den darin festgelegten Werten.<br />
8.4 Zähbruchverhalten<br />
Ferritische Stähle müssen im Fallgewichtsversuch<br />
nach Pellini bei einer Prüftemperatur, die 5 K unterhalb<br />
der Entwurfstemperatur (aber nicht höher als<br />
– 20 °C) liegt, zähes Bruchverhalten (no break performance)<br />
zeigen.<br />
8.5 Beständigkeit austenitischer <strong>Stahl</strong>-Sorten<br />
gegen interkristalline Korrosion<br />
Austenitische Stähle müssen gegen interkristalline<br />
Korrosion im Lieferzustand beständig sein. Werden<br />
sie durch Schweißen ohne anschließende Wärmebehandlung<br />
(Lösungsglühen <strong>und</strong> Abschrecken) verarbeitet,<br />
dürfen nur solche <strong>Stahl</strong>sorten verwendet werden,<br />
die in diesem Zustand beständig sind, z. B. Ti- oder<br />
Nb-stabilisierte Stähle oder Stähle mit Kohlenstoffgehalten<br />
von C ≤ 0,03 %.<br />
9. Prüfung <strong>und</strong> Prüfumfang<br />
Folgende Prüfungen sind durchzuführen:<br />
9.1 Prüfung der chemischen Zusammensetzung<br />
Der Hersteller muss die chemische Zusammensetzung<br />
jeder Schmelze bestimmen <strong>und</strong> in einem Zeugnis<br />
bescheinigen.<br />
9.2 Zugversuch<br />
Abschnitt 1 F<br />
Bleche, Bänder, Form- <strong>und</strong> Stabstähle II - Teil 1<br />
<strong>GL</strong> 2009<br />
9.2.1 Bei allen Erzeugnissen ist der Zugversuch<br />
durchzuführen. Hierfür sind die Proben bei Blech,<br />
Warmbreitband <strong>und</strong> Breitflachstahl mit einer Breite<br />
≥ 600 mm quer zur Walzrichtung zu entnehmen, bei<br />
allen anderen Erzeugnissen können sie längs oder quer<br />
entnommen werden.<br />
9.2.2 Die Anzahl der Proben ist wie folgt zu bestimmen:<br />
– bei normalgeglühten <strong>und</strong> TM-gewalzten Blechen<br />
eine Probe von einem Ende jeder Walzlänge.<br />
Überschreitet die Walzlänge 15 m, ist von<br />
jedem Ende eine Probe zu entnehmen.<br />
– bei allen vergüteten Blechen eine Probe von<br />
einem Ende jeder Wärmebehandlungslänge.<br />
Überschreitet diese 7 m, ist von jedem Ende eine<br />
Probe zu entnehmen.<br />
– bei Blechen aus Warmbreitband, die nicht einzeln<br />
wärmebehandelt werden, eine Probe vom<br />
äußeren Ende der Rolle.<br />
– bei Blechen aus austenitischen Stählen eine<br />
Probe von einem Ende jeder Wärmebehandlungslänge.<br />
Ist diese größer als 15 m, ist von jedem<br />
Ende eine Probe zu entnehmen.<br />
9.2.3 Zwischen den vom Kopf- <strong>und</strong> Fußende einer<br />
Walztafel entnommenen Proben darf der Unterschied<br />
der Zugfestigkeit folgende Werte nicht überschreiten:<br />
– bei Walzlängen ≤ 10 m: 60 N/mm2 – bei Walzlängen > 10 m: 70 N/mm2 9.3 Kerbschlagbiegeversuch<br />
9.3.1 Alle Erzeugnisse mit Dicken ≥ 6 mm sind<br />
durch den Kerbschlagbiegeversuch an Charpy-V-<br />
Proben bei den in Tabelle 1.19 bzw. 1.20 genannten<br />
Prüftemperaturen zu prüfen. Die Proben sind bei<br />
Blech <strong>und</strong> Breitflachstahl mit einer Breite ≥ 600 mm<br />
quer zur Walzrichtung zu entnehmen, bei allen anderen<br />
Erzeugnissen können sie längs oder quer entnommen<br />
werden. Die Anzahl der dafür erforderlichen<br />
Probensätze (je 3 Proben) ist dabei wie die Zahl der<br />
Zugproben nach 9.2.2 zu bestimmen.<br />
9.3.2 Lässt die Erzeugnisdicke die Herstellung von<br />
Proben mit normalen Abmessungen (10 mm × 10 mm)<br />
nicht zu, sind vorzugsweise Proben mit den Abmessungen<br />
7,5 mm × 10 mm oder 5 mm × 10 mm zu<br />
verwenden. Für diese Proben gelten die Anforderungen<br />
nach Tabelle 1.20.<br />
9.4 Fallgewichtsversuch<br />
Erzeugnisse aus hochfesten vergüteten Feinkornbaustählen<br />
<strong>und</strong> aus Stählen, die für eine Entwurfstemperatur<br />
niedriger als –50 °C vorgesehen sind (ausgenommen<br />
austenitische Stähle), sind schmelzenweise durch<br />
den Fallgewichtsversuch zu prüfen.<br />
Für den Fallgewichtsversuch sind von dem dicksten<br />
Stück aus jeder Schmelze mindestens 2 Proben zu<br />
entnehmen <strong>und</strong> bei einer Temperatur zu prüfen, die 5 K<br />
unterhalb der niedrigsten Entwurfstemperatur liegt.<br />
Der Versuch ist an Erzeugnissen mit einer Dicke > 16<br />
mm nach <strong>Stahl</strong>-Eisen-Prüfblatt SEP 1325, EN 10274<br />
oder ASTM E-208 auszuführen, vgl. auch <strong>Kapitel</strong> 1 –<br />
Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Prüfverfahren, Abschnitt 2, G.3.<br />
9.5 Prüfung der IK-Beständigkeit<br />
Soweit erforderlich oder in der Bestellung vorgeschrieben,<br />
ist bei austenitischen Stählen die Beständigkeit<br />
gegen interkristalline Korrosion zu prüfen.<br />
9.6 Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit<br />
<strong>und</strong> der Abmessungen<br />
Alle Erzeugnisse sind durch den Hersteller auf die<br />
Beschaffenheit der Oberfläche zu prüfen <strong>und</strong> nachzumessen.<br />
Sie sind ferner dem Besichtiger zur Endprüfung<br />
vorzustellen, wobei bei Flachprodukten stichprobenweise<br />
auch eine Besichtigung der Unterseite vorzunehmen<br />
ist.