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Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group

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<strong>Kapitel</strong> 2<br />

Seite 1–26<br />

8.3 Kerbschlagarbeit<br />

Die in Tabelle 1.19 bzw. 1.20 für die betreffende<br />

<strong>Stahl</strong>sorte genannten Anforderungen an die Schlagarbeit<br />

müssen bei Verwendung von Charpy-V-Proben<br />

bei den dort genannten Prüftemperaturen erfüllt werden.<br />

Diese Vorschrift gilt auch für <strong>Stahl</strong>sorten nach<br />

vergleichbaren Normen oder Spezifikationen, unabhängig<br />

von den darin festgelegten Werten.<br />

8.4 Zähbruchverhalten<br />

Ferritische Stähle müssen im Fallgewichtsversuch<br />

nach Pellini bei einer Prüftemperatur, die 5 K unterhalb<br />

der Entwurfstemperatur (aber nicht höher als<br />

– 20 °C) liegt, zähes Bruchverhalten (no break performance)<br />

zeigen.<br />

8.5 Beständigkeit austenitischer <strong>Stahl</strong>-Sorten<br />

gegen interkristalline Korrosion<br />

Austenitische Stähle müssen gegen interkristalline<br />

Korrosion im Lieferzustand beständig sein. Werden<br />

sie durch Schweißen ohne anschließende Wärmebehandlung<br />

(Lösungsglühen <strong>und</strong> Abschrecken) verarbeitet,<br />

dürfen nur solche <strong>Stahl</strong>sorten verwendet werden,<br />

die in diesem Zustand beständig sind, z. B. Ti- oder<br />

Nb-stabilisierte Stähle oder Stähle mit Kohlenstoffgehalten<br />

von C ≤ 0,03 %.<br />

9. Prüfung <strong>und</strong> Prüfumfang<br />

Folgende Prüfungen sind durchzuführen:<br />

9.1 Prüfung der chemischen Zusammensetzung<br />

Der Hersteller muss die chemische Zusammensetzung<br />

jeder Schmelze bestimmen <strong>und</strong> in einem Zeugnis<br />

bescheinigen.<br />

9.2 Zugversuch<br />

Abschnitt 1 F<br />

Bleche, Bänder, Form- <strong>und</strong> Stabstähle II - Teil 1<br />

<strong>GL</strong> 2009<br />

9.2.1 Bei allen Erzeugnissen ist der Zugversuch<br />

durchzuführen. Hierfür sind die Proben bei Blech,<br />

Warmbreitband <strong>und</strong> Breitflachstahl mit einer Breite<br />

≥ 600 mm quer zur Walzrichtung zu entnehmen, bei<br />

allen anderen Erzeugnissen können sie längs oder quer<br />

entnommen werden.<br />

9.2.2 Die Anzahl der Proben ist wie folgt zu bestimmen:<br />

– bei normalgeglühten <strong>und</strong> TM-gewalzten Blechen<br />

eine Probe von einem Ende jeder Walzlänge.<br />

Überschreitet die Walzlänge 15 m, ist von<br />

jedem Ende eine Probe zu entnehmen.<br />

– bei allen vergüteten Blechen eine Probe von<br />

einem Ende jeder Wärmebehandlungslänge.<br />

Überschreitet diese 7 m, ist von jedem Ende eine<br />

Probe zu entnehmen.<br />

– bei Blechen aus Warmbreitband, die nicht einzeln<br />

wärmebehandelt werden, eine Probe vom<br />

äußeren Ende der Rolle.<br />

– bei Blechen aus austenitischen Stählen eine<br />

Probe von einem Ende jeder Wärmebehandlungslänge.<br />

Ist diese größer als 15 m, ist von jedem<br />

Ende eine Probe zu entnehmen.<br />

9.2.3 Zwischen den vom Kopf- <strong>und</strong> Fußende einer<br />

Walztafel entnommenen Proben darf der Unterschied<br />

der Zugfestigkeit folgende Werte nicht überschreiten:<br />

– bei Walzlängen ≤ 10 m: 60 N/mm2 – bei Walzlängen > 10 m: 70 N/mm2 9.3 Kerbschlagbiegeversuch<br />

9.3.1 Alle Erzeugnisse mit Dicken ≥ 6 mm sind<br />

durch den Kerbschlagbiegeversuch an Charpy-V-<br />

Proben bei den in Tabelle 1.19 bzw. 1.20 genannten<br />

Prüftemperaturen zu prüfen. Die Proben sind bei<br />

Blech <strong>und</strong> Breitflachstahl mit einer Breite ≥ 600 mm<br />

quer zur Walzrichtung zu entnehmen, bei allen anderen<br />

Erzeugnissen können sie längs oder quer entnommen<br />

werden. Die Anzahl der dafür erforderlichen<br />

Probensätze (je 3 Proben) ist dabei wie die Zahl der<br />

Zugproben nach 9.2.2 zu bestimmen.<br />

9.3.2 Lässt die Erzeugnisdicke die Herstellung von<br />

Proben mit normalen Abmessungen (10 mm × 10 mm)<br />

nicht zu, sind vorzugsweise Proben mit den Abmessungen<br />

7,5 mm × 10 mm oder 5 mm × 10 mm zu<br />

verwenden. Für diese Proben gelten die Anforderungen<br />

nach Tabelle 1.20.<br />

9.4 Fallgewichtsversuch<br />

Erzeugnisse aus hochfesten vergüteten Feinkornbaustählen<br />

<strong>und</strong> aus Stählen, die für eine Entwurfstemperatur<br />

niedriger als –50 °C vorgesehen sind (ausgenommen<br />

austenitische Stähle), sind schmelzenweise durch<br />

den Fallgewichtsversuch zu prüfen.<br />

Für den Fallgewichtsversuch sind von dem dicksten<br />

Stück aus jeder Schmelze mindestens 2 Proben zu<br />

entnehmen <strong>und</strong> bei einer Temperatur zu prüfen, die 5 K<br />

unterhalb der niedrigsten Entwurfstemperatur liegt.<br />

Der Versuch ist an Erzeugnissen mit einer Dicke > 16<br />

mm nach <strong>Stahl</strong>-Eisen-Prüfblatt SEP 1325, EN 10274<br />

oder ASTM E-208 auszuführen, vgl. auch <strong>Kapitel</strong> 1 –<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Prüfverfahren, Abschnitt 2, G.3.<br />

9.5 Prüfung der IK-Beständigkeit<br />

Soweit erforderlich oder in der Bestellung vorgeschrieben,<br />

ist bei austenitischen Stählen die Beständigkeit<br />

gegen interkristalline Korrosion zu prüfen.<br />

9.6 Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit<br />

<strong>und</strong> der Abmessungen<br />

Alle Erzeugnisse sind durch den Hersteller auf die<br />

Beschaffenheit der Oberfläche zu prüfen <strong>und</strong> nachzumessen.<br />

Sie sind ferner dem Besichtiger zur Endprüfung<br />

vorzustellen, wobei bei Flachprodukten stichprobenweise<br />

auch eine Besichtigung der Unterseite vorzunehmen<br />

ist.

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