Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group
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<strong>Kapitel</strong> 2<br />
Seite 1–32<br />
9.1 Prüfung der chemischen Zusammensetzung<br />
Der Hersteller muss die chemische Zusammensetzung<br />
jeder Schmelze von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoff<br />
bestimmen <strong>und</strong> in einem Zeugnis bekannt geben.<br />
9.2 Prüfung der IK-Beständigkeit<br />
Bei austenitischen <strong>und</strong> austenitisch-ferritischen Auflagewerkstoffen<br />
ist deren Beständigkeit gegen interkristalline<br />
Korrosion an jedem Prüflos zu bestimmen. Zu<br />
einem Prüflos können hierfür Bleche zusammengestellt<br />
werden, die mit Auflagewerkstoffen aus der gleichen<br />
Schmelze im gleichen Fertigungsgang plattiert worden<br />
sind. Bei der Prüfung muss die Plattierungsseite unter<br />
Zugbeanspruchung stehen.<br />
9.3 Zugversuch<br />
An jedem Prüflos ist der Zugversuch an einer Querprobe<br />
auszuführen. Sofern nichts anderes vereinbart,<br />
ist der Auflagewerkstoff an der Probe zu belassen. Die<br />
Messmarkierungen sind auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite<br />
anzubringen.<br />
9.4 Scherversuch<br />
Von jedem Prüflos ist eine Probe für den Scherversuch<br />
mit der Probenachse quer zur Walzrichtung zu<br />
entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen.<br />
Die Prüfung ist nach einer anerkannten Norm, z. B.<br />
DIN 50162, durchzuführen. Probenmaße <strong>und</strong> Versuchsanordnung<br />
können Abb. 1.2 entnommen werden.<br />
Plattierung<br />
Abschnitt 1 H<br />
Bleche, Bänder, Form- <strong>und</strong> Stabstähle II - Teil 1<br />
<strong>GL</strong> 2009<br />
10<br />
P<br />
Scherprobe<br />
Führungsblöcke<br />
Abb. 1.2 Scherversuch<br />
25<br />
20<br />
4,5<br />
65<br />
9.5 Seitenbiegeversuch<br />
Von jedem Prüflos ist eine Probe für den Seitenbiegeversuch<br />
mit der Probenachse quer zur Walzrichtung zu<br />
entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen. Probenmaße <strong>und</strong> Versuchsanordnung<br />
können der Abb. 1.3 entnommen werden.<br />
Bei Erzeugnisdicken über 80 mm dürfen die Proben<br />
auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite bis auf 80 mm abgearbeitet<br />
werden.<br />
10<br />
Probe<br />
40<br />
70<br />
P<br />
³ 130<br />
Plattierung<br />
Abb. 1.3 Seitenbiegeversuch<br />
9.6 Kerbschlagbiegeversuch<br />
£ 80<br />
Soweit für den Gr<strong>und</strong>werkstoff vorgeschrieben, ist der<br />
Kerbschlagbiegeversuch durchzuführen. Für die Anzahl<br />
der Proben, die Probenlage <strong>und</strong> die Prüftemperatur<br />
gelten die für den Gr<strong>und</strong>werkstoff genannten Bedingungen.<br />
9.7 Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit<br />
<strong>und</strong> der Abmessungen<br />
Alle Bleche sind durch den Hersteller auf die Beschaffenheit<br />
der Oberfläche zu prüfen <strong>und</strong> nachzumessen,<br />
wobei auch die Dicke der Plattierung an den Blechrändern<br />
<strong>und</strong> in der Mitte festzustellen ist. Alle Bleche<br />
sind dem Besichtiger zur Endprüfung <strong>und</strong> Maßkontrolle<br />
vorzustellen.<br />
9.8 Zerstörungsfreie Prüfung<br />
Zur Feststellung der Bindung zwischen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Auflagewerkstoff sind alle Bleche durch den Hersteller<br />
einer 100%igen Ultraschall-Flächen- <strong>und</strong> Randzonen-Prüfung<br />
zu unterziehen.<br />
10. Kennzeichnung<br />
Alle Bleche sind auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite wie<br />
folgt zu kennzeichnen:<br />
– Zeichen des Lieferwerkes<br />
– Kurzzeichen für die <strong>Stahl</strong>sorte oder Werkstoff-<br />
Nr. des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes<br />
– Schmelzen-Nummern des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes,<br />
– Dicke des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes<br />
– Proben-Nr.