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Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group

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<strong>Kapitel</strong> 2<br />

Seite 1–32<br />

9.1 Prüfung der chemischen Zusammensetzung<br />

Der Hersteller muss die chemische Zusammensetzung<br />

jeder Schmelze von Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoff<br />

bestimmen <strong>und</strong> in einem Zeugnis bekannt geben.<br />

9.2 Prüfung der IK-Beständigkeit<br />

Bei austenitischen <strong>und</strong> austenitisch-ferritischen Auflagewerkstoffen<br />

ist deren Beständigkeit gegen interkristalline<br />

Korrosion an jedem Prüflos zu bestimmen. Zu<br />

einem Prüflos können hierfür Bleche zusammengestellt<br />

werden, die mit Auflagewerkstoffen aus der gleichen<br />

Schmelze im gleichen Fertigungsgang plattiert worden<br />

sind. Bei der Prüfung muss die Plattierungsseite unter<br />

Zugbeanspruchung stehen.<br />

9.3 Zugversuch<br />

An jedem Prüflos ist der Zugversuch an einer Querprobe<br />

auszuführen. Sofern nichts anderes vereinbart,<br />

ist der Auflagewerkstoff an der Probe zu belassen. Die<br />

Messmarkierungen sind auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite<br />

anzubringen.<br />

9.4 Scherversuch<br />

Von jedem Prüflos ist eine Probe für den Scherversuch<br />

mit der Probenachse quer zur Walzrichtung zu<br />

entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen.<br />

Die Prüfung ist nach einer anerkannten Norm, z. B.<br />

DIN 50162, durchzuführen. Probenmaße <strong>und</strong> Versuchsanordnung<br />

können Abb. 1.2 entnommen werden.<br />

Plattierung<br />

Abschnitt 1 H<br />

Bleche, Bänder, Form- <strong>und</strong> Stabstähle II - Teil 1<br />

<strong>GL</strong> 2009<br />

10<br />

P<br />

Scherprobe<br />

Führungsblöcke<br />

Abb. 1.2 Scherversuch<br />

25<br />

20<br />

4,5<br />

65<br />

9.5 Seitenbiegeversuch<br />

Von jedem Prüflos ist eine Probe für den Seitenbiegeversuch<br />

mit der Probenachse quer zur Walzrichtung zu<br />

entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen. Probenmaße <strong>und</strong> Versuchsanordnung<br />

können der Abb. 1.3 entnommen werden.<br />

Bei Erzeugnisdicken über 80 mm dürfen die Proben<br />

auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite bis auf 80 mm abgearbeitet<br />

werden.<br />

10<br />

Probe<br />

40<br />

70<br />

P<br />

³ 130<br />

Plattierung<br />

Abb. 1.3 Seitenbiegeversuch<br />

9.6 Kerbschlagbiegeversuch<br />

£ 80<br />

Soweit für den Gr<strong>und</strong>werkstoff vorgeschrieben, ist der<br />

Kerbschlagbiegeversuch durchzuführen. Für die Anzahl<br />

der Proben, die Probenlage <strong>und</strong> die Prüftemperatur<br />

gelten die für den Gr<strong>und</strong>werkstoff genannten Bedingungen.<br />

9.7 Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit<br />

<strong>und</strong> der Abmessungen<br />

Alle Bleche sind durch den Hersteller auf die Beschaffenheit<br />

der Oberfläche zu prüfen <strong>und</strong> nachzumessen,<br />

wobei auch die Dicke der Plattierung an den Blechrändern<br />

<strong>und</strong> in der Mitte festzustellen ist. Alle Bleche<br />

sind dem Besichtiger zur Endprüfung <strong>und</strong> Maßkontrolle<br />

vorzustellen.<br />

9.8 Zerstörungsfreie Prüfung<br />

Zur Feststellung der Bindung zwischen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Auflagewerkstoff sind alle Bleche durch den Hersteller<br />

einer 100%igen Ultraschall-Flächen- <strong>und</strong> Randzonen-Prüfung<br />

zu unterziehen.<br />

10. Kennzeichnung<br />

Alle Bleche sind auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite wie<br />

folgt zu kennzeichnen:<br />

– Zeichen des Lieferwerkes<br />

– Kurzzeichen für die <strong>Stahl</strong>sorte oder Werkstoff-<br />

Nr. des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes<br />

– Schmelzen-Nummern des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes,<br />

– Dicke des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes<br />

– Proben-Nr.

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