Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group
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<strong>Kapitel</strong> 2<br />
Seite 1–36<br />
7.4 Technologische Eigenschaften<br />
Das plattierte Blech muss sich im Seitenbiegeversuch<br />
über einen Dorn mit einem Durchmesser von 6 × Probendicke<br />
um 90° verformen lassen, ohne dass ein Ablösen<br />
der Plattierung eintritt oder Anrisse entstehen.<br />
8. Prüfung<br />
Abschnitt 1 J<br />
Bleche, Bänder, Form- <strong>und</strong> Stabstähle II - Teil 1<br />
<strong>GL</strong> 2009<br />
8.1 Zugversuch<br />
Von jedem Ende des Ausgangsblechs sind 2 Proben<br />
mit ihren Längsachsen senkrecht zur Erzeugnisoberfläche<br />
zu entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen. Die Probenform<br />
ist in Anlehnung an I. zu wählen. Jeweils eine Probe<br />
von jedem Ende ist vor der Prüfung auf 300 °C zu<br />
erwärmen.<br />
8.2 Scherversuch<br />
Von jedem Prüflos ist eine Probe für den Scherversuch<br />
mit der Probenachse quer zur Walzrichtung zu<br />
entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen.<br />
Die Prüfung ist nach einer anerkannten Norm, z. B.<br />
DIN 50162, durchzuführen. Probenmaße <strong>und</strong> Versuchsanordnung<br />
können Abb. 1.2 entnommen werden.<br />
Jeweils eine Probe von jedem Ende ist vor der Prüfung<br />
auf 300 °C zu erwärmen.<br />
8.3 Seitenbiegeversuch<br />
Wenn in der Bestellung besonders vereinbart, dann ist<br />
von jedem Ausgangsblech eine Probe für den Seitenbiegeversuch<br />
zu entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen. Probenmaße<br />
<strong>und</strong> Versuchsanordnung können der Abb. 1.3 ent-<br />
nommen werden. Bei Erzeugnisdicken über 80 mm<br />
dürfen die Proben auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite bis auf<br />
80 mm abgearbeitet werden.<br />
8.4 Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit<br />
<strong>und</strong> der Abmessungen<br />
Alle Bleche sind durch den Hersteller auf die Beschaffenheit<br />
der Oberfläche zu prüfen <strong>und</strong> nachzumessen,<br />
wobei auch die Dicke der Plattierung an den Blechrändern<br />
<strong>und</strong> in der Mitte festzustellen ist. Alle Bleche<br />
sind dem Besichtiger zur Endprüfung <strong>und</strong> Maßkontrolle<br />
vorzustellen.<br />
8.5 Zerstörungsfreie Prüfung<br />
Zur Feststellung der Bindung zwischen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Auflagewerkstoff sind alle Bleche durch den Hersteller<br />
einer 100 %igen Ultraschall-Flächen- <strong>und</strong> Randzonen-Prüfung<br />
zu unterziehen.<br />
9. Kennzeichnung<br />
Alle Bleche sind auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite wie<br />
folgt zu kennzeichnen:<br />
– Zeichen des Lieferwerkes<br />
– Kurzzeichen für die <strong>Stahl</strong>sorte oder Werkstoffnummer<br />
des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes<br />
– Schmelzennummern des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes,<br />
– Dicke des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes<br />
– Probennummer