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Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group

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<strong>Kapitel</strong> 2<br />

Seite 1–36<br />

7.4 Technologische Eigenschaften<br />

Das plattierte Blech muss sich im Seitenbiegeversuch<br />

über einen Dorn mit einem Durchmesser von 6 × Probendicke<br />

um 90° verformen lassen, ohne dass ein Ablösen<br />

der Plattierung eintritt oder Anrisse entstehen.<br />

8. Prüfung<br />

Abschnitt 1 J<br />

Bleche, Bänder, Form- <strong>und</strong> Stabstähle II - Teil 1<br />

<strong>GL</strong> 2009<br />

8.1 Zugversuch<br />

Von jedem Ende des Ausgangsblechs sind 2 Proben<br />

mit ihren Längsachsen senkrecht zur Erzeugnisoberfläche<br />

zu entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen. Die Probenform<br />

ist in Anlehnung an I. zu wählen. Jeweils eine Probe<br />

von jedem Ende ist vor der Prüfung auf 300 °C zu<br />

erwärmen.<br />

8.2 Scherversuch<br />

Von jedem Prüflos ist eine Probe für den Scherversuch<br />

mit der Probenachse quer zur Walzrichtung zu<br />

entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen.<br />

Die Prüfung ist nach einer anerkannten Norm, z. B.<br />

DIN 50162, durchzuführen. Probenmaße <strong>und</strong> Versuchsanordnung<br />

können Abb. 1.2 entnommen werden.<br />

Jeweils eine Probe von jedem Ende ist vor der Prüfung<br />

auf 300 °C zu erwärmen.<br />

8.3 Seitenbiegeversuch<br />

Wenn in der Bestellung besonders vereinbart, dann ist<br />

von jedem Ausgangsblech eine Probe für den Seitenbiegeversuch<br />

zu entnehmen <strong>und</strong> zu prüfen. Probenmaße<br />

<strong>und</strong> Versuchsanordnung können der Abb. 1.3 ent-<br />

nommen werden. Bei Erzeugnisdicken über 80 mm<br />

dürfen die Proben auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite bis auf<br />

80 mm abgearbeitet werden.<br />

8.4 Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit<br />

<strong>und</strong> der Abmessungen<br />

Alle Bleche sind durch den Hersteller auf die Beschaffenheit<br />

der Oberfläche zu prüfen <strong>und</strong> nachzumessen,<br />

wobei auch die Dicke der Plattierung an den Blechrändern<br />

<strong>und</strong> in der Mitte festzustellen ist. Alle Bleche<br />

sind dem Besichtiger zur Endprüfung <strong>und</strong> Maßkontrolle<br />

vorzustellen.<br />

8.5 Zerstörungsfreie Prüfung<br />

Zur Feststellung der Bindung zwischen Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Auflagewerkstoff sind alle Bleche durch den Hersteller<br />

einer 100 %igen Ultraschall-Flächen- <strong>und</strong> Randzonen-Prüfung<br />

zu unterziehen.<br />

9. Kennzeichnung<br />

Alle Bleche sind auf der Gr<strong>und</strong>werkstoffseite wie<br />

folgt zu kennzeichnen:<br />

– Zeichen des Lieferwerkes<br />

– Kurzzeichen für die <strong>Stahl</strong>sorte oder Werkstoffnummer<br />

des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes<br />

– Schmelzennummern des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes,<br />

– Dicke des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Auflagewerkstoffes<br />

– Probennummer

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