09.03.2013 Aufrufe

Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group

Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group

Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Kapitel</strong> 2<br />

Seite 1–30<br />

7.6 Prüfung auf Werkstoffverwechslung<br />

Der Hersteller muss seine Erzeugnisse vor der Lieferung<br />

durch geeignete Verfahren auf Werkstoffverwechslungen<br />

prüfen <strong>und</strong> dieses im Abnahmeprüfzeugnis<br />

bestätigen.<br />

7.7 Sonstige Prüfungen<br />

Bei besonderen Anforderungen an den Widerstand<br />

gegenüber Loch- oder Spaltkorrosion sind entsprechende<br />

Korrosionsprüfungen z. B. nach ASTM-G48<br />

vorzunehmen, deren Umfang vom <strong>GL</strong> von Fall zu Fall<br />

festgelegt wird.<br />

H. Plattierte Bleche<br />

1. Geltungsbereich<br />

Abschnitt 1 H<br />

Bleche, Bänder, Form- <strong>und</strong> Stabstähle II - Teil 1<br />

<strong>GL</strong> 2009<br />

Diese Vorschrift gilt für Bleche aus <strong>Stahl</strong>, die mit<br />

Auflagewerkstoffen aus nichtrostenden Stählen plattiert<br />

<strong>und</strong> für die Herstellung von Behältern <strong>und</strong> Tanks,<br />

z. B. für Chemikalien-Tanker bestimmt sind. Die<br />

Anwendung dieser Vorschrift für Bleche mit anderen<br />

Auflagewerkstoffen, z. B. Aluminium- oder Kupfer-<br />

Nickel-Legierungen kann vereinbart werden.<br />

2. Eignung des Plattierungsverfahrens<br />

Der Hersteller muss in einer erstmaligen Eignungsprüfung<br />

nachweisen, dass die plattierten Erzeugnisse<br />

die Anforderungen gemäß 8. erfüllen <strong>und</strong> dass die für<br />

die Gr<strong>und</strong>werkstoffe geforderten Werkstoffeigenschaften<br />

auch noch nach dem Plattieren erhalten bleiben.<br />

3. Geeignete Werkstoffe<br />

Als Gr<strong>und</strong>werkstoffe sind geeignete Stähle nach B., C.<br />

<strong>und</strong> E.. zu verwenden. Als Auflagewerkstoffe kommen<br />

die in G. genannten nichtrostenden Stähle sowie<br />

andere, vom <strong>GL</strong> dafür zugelassene Werkstoffe in<br />

Betracht.<br />

4. Herstellungsverfahren <strong>und</strong> Lieferzustand<br />

4.1 Das Plattieren kann durch Walzen oder<br />

Sprengen oder durch eine Kombination von beiden<br />

Verfahren erfolgen.<br />

4.2 Mit austenitischen Auflagewerkstoffen plattierte<br />

Bleche sind im Regelfall im Walzzustand zu<br />

liefern. Ist in Sonderfällen eine Wärmebehandlung<br />

erforderlich, muss sich diese nach dem Gr<strong>und</strong>werkstoff<br />

richten. Sie darf jedoch weder die chemische<br />

Beständigkeit des Auflagewerkstoffes noch dessen<br />

Haftung beeinträchtigen. Die Art der Wärmebehandlung<br />

ist dem <strong>GL</strong> bekannt zu geben.<br />

5. Maße, zulässige Maßabweichungen<br />

5.1 Die Nenndicke des Auflagewerkstoffes muss<br />

mindestens 2 mm betragen. Falls in der Bestellung<br />

keine geringeren Dickentoleranzen festgelegt sind,<br />

gelten als zulässige Dickenunterschreitungen die Angaben<br />

nach Tabelle 1.21.<br />

Tabelle 1.21 Zulässige Dickenunterschreitung des<br />

Auflagewerkstoffes<br />

Nenndicke<br />

[mm]<br />

unteres Abmaß<br />

[mm]<br />

≥ 2,0 < 2,5 – 0,20<br />

≥ 2,5 < 3 – 0,25<br />

≥ 3,0 < 3,5 – 0,35<br />

≥ 3,5 < 4,0 – 0,45<br />

≥ 4,0 – 0,50<br />

5.2 Für die zulässigen Maßabweichungen der<br />

Gr<strong>und</strong>werkstoffe gelten die für die jeweiligen<br />

<strong>Stahl</strong>sorten <strong>und</strong> Erzeugnisformen gültigen Anforderungen.<br />

6. Oberflächenbeschaffenheit<br />

6.1 Die Auflagewerkstoffe müssen eine dem<br />

Verwendungszweck entsprechende glatte Oberfläche<br />

haben. Die Oberfläche muss frei von Z<strong>und</strong>er, Verunreinigungen,<br />

Anlauffarben <strong>und</strong> solchen Fehlern sein,<br />

welche die Verarbeitung <strong>und</strong> Verwendung beeinträchtigen<br />

oder die chemische Beständigkeit herabsetzen<br />

können. Für die Oberflächenbeschaffenheit des<br />

Gr<strong>und</strong>werkstoffes gilt A.5.<br />

6.2 Am Auflagewerkstoff darf die Summe der<br />

Flächen aller Fehlstellen, ausgenommen flache Fehlstellen<br />

nach 7.1 20 % der Plattierungsoberfläche nicht<br />

überschreiten.<br />

7. Reparatur von Fehlstellen<br />

7.1 Flache Fehlstellen im Auflagewerkstoff, z. B.<br />

Eindrücke, Riefen, Kratzer sind durch Schleifen zu<br />

beseitigen, wobei das zulässige Untermaß nach 5.<br />

nicht überschritten werden darf.<br />

7.2 Bindefehler bis zu einer Größe von 50 cm 2<br />

können im Allgemeinen belassen werden, sofern der<br />

Besteller keine Ausbesserung für bestimmte Bereiche<br />

des Bleches fordert.<br />

7.3 Tiefe Fehlstellen im Auflagewerkstoff, die<br />

nicht durch Schleifen beseitigt werden können, ferner<br />

Bindefehler über 50 cm 2 dürfen durch Schweißen<br />

ausgebessert werden, wenn es sich um einzelne, von<br />

einander getrennte Fehlstellen von nicht mehr als

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!