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Kapitel 2 - Stahl- und Eisenwerkstoffe - GL Group

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<strong>Kapitel</strong> 2<br />

Seite 2–10<br />

b<br />

[mm]<br />

f<br />

[mm]<br />

bis<br />

100<br />

0,75<br />

r<br />

b<br />

f<br />

101 bis<br />

200<br />

1,0<br />

s<br />

201 bis<br />

300<br />

1,5<br />

301 <strong>und</strong><br />

darüber<br />

2,0<br />

Abb. 2.1 Zulässige Seitenwölbung von Vierkantrohren<br />

Bei Vierkantrohren muss der innere Eckradius r abhängig<br />

von der Wanddicke s mindestens betragen:<br />

s<br />

r ≥ ≥ 8mm<br />

3<br />

4. Prüfung <strong>und</strong> Prüfumfang<br />

Folgende Prüfungen sind durchzuführen:<br />

4.1 Prüfung der chemischen Zusammensetzung<br />

Der Hersteller muss die chemische Zusammensetzung<br />

jeder Schmelze gemäß A.8.1 nachweisen.<br />

4.2 Zugversuch<br />

Abschnitt 2 C<br />

<strong>Stahl</strong>rohre II - Teil 1<br />

<strong>GL</strong> 2009<br />

An den nach A.8.2 ausgewählten Proberohren ist der<br />

Zugversuch durchzuführen.<br />

4.3 Technologische Prüfung<br />

4.3.1 Die Rohre sind durch einen der in A., Tabelle<br />

2.1 genannten Ringversuche zu prüfen <strong>und</strong> zwar an<br />

zwei Rohren eines Prüfloses.<br />

Bei schmelzgeschweißten Rohren ist ein Schweißnahtbiegeversuch<br />

in Übereinstimmung mit Teil 3 –<br />

Schweißen, <strong>Kapitel</strong> 2 – Gestaltung, Herstellung <strong>und</strong><br />

Prüfung der Schweißverbindungen, Abschnitt 5, D.<br />

unter Anwendung eines Biegedorndurchmessers von<br />

3 t durchzuführen.<br />

4.3.2 Beim Ringfaltversuch sind für die Berechnung<br />

des Druckplatten-Abstandes folgende Konstanten<br />

C in die Formel gemäß A.8.5.2 einzusetzen.<br />

Rohre der Festigkeitsstufe 360: C = 0,09<br />

übrige Rohrsorten: C = 0,07<br />

4.4 Kerbschlagbiegeversuch<br />

Der Versuch ist bei Raumtemperatur an den nach A.8.2<br />

ausgewählten Proberohren bei Außendurchmessern ≥<br />

200 mm an Charpy-V-Querproben vorzunehmen. Bei<br />

Außendurchmessern < 200 mm dürfen Längsproben<br />

geprüft werden.<br />

4.5 Zugversuch bei erhöhten Temperaturen<br />

Soweit nach A.8.3 erforderlich oder in der Bestellung<br />

vorgeschrieben, ist die 0,2 %-Dehngrenze durch Zugversuch<br />

bei erhöhten Temperaturen zu bestimmen.<br />

4.6 Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit<br />

<strong>und</strong> der Abmessungen<br />

Die Prüfungen sind gemäß A.8.6 durchzuführen.<br />

4.7 Zerstörungsfreie Prüfungen<br />

Alle Rohre sind durch den Hersteller auf ganzer Länge<br />

einer zerstörungsfreien Prüfung gemäß EN 10246 zu<br />

unterziehen, wobei der gesamte Querschnitt erfasst<br />

werden muss, vgl. A.8.7.<br />

4.7.1 Zerstörungsfreie Prüfung von nahtlosen<br />

<strong>und</strong> pressgeschweißten Rohren<br />

Die Rohre sind einer zerstörungsfreien Prüfung zum<br />

Nachweis von Längsfehlern nach EN 10246-7, Zulässigkeitsklasse<br />

U2, Unterklasse C, zu unterziehen.<br />

Bereiche an den Rohrenden, die nicht automatisch<br />

geprüft wurden, sind entweder einer manuellen/halbautomatischen<br />

Ultraschallprüfung oder der<br />

Durchstrahlungsprüfung nach den oben angegebenen<br />

Verfahren zu unterziehen oder abzutrennen.<br />

4.7.2 Zerstörungsfreie Prüfung von schmelzgeschweißten<br />

Rohren<br />

Die Schweißnaht der Rohre ist entweder nach<br />

EN 10246-9, Zulässigkeitsklasse U2 oder nach<br />

EN 10246-10, Bildgüteklasse R2, über die gesamte<br />

Länge zu prüfen.<br />

Bereiche der Schweißnaht an den Rohrenden, die<br />

nicht automatisch geprüft wurden, sind entweder einer<br />

manuellen/halbautomatischen Ultraschallprüfung oder<br />

der Durchstrahlungsprüfung nach den oben angegebenen<br />

Verfahren zu unterziehen <strong>und</strong> abzutrennen.<br />

Der Gr<strong>und</strong>werkstoff ist nach EN 10246-15, Zulässigkeitsklasse<br />

U2, zu prüfen.<br />

Die Rohrenden sind nach EN 10246-17 zu prüfen.<br />

Innerhalb der letzten 25 mm Rohrlänge an beiden<br />

Rohrenden sind Dopplungen in Umfangsrichtung von<br />

mehr als 6 mm Länge nicht zugelassen. Die an die<br />

Schweißnaht angrenzenden Blech- oder Bandkanten<br />

sind nach EN 10246-15 oder EN 10246-16, jeweils<br />

Zulässigkeitsklasse U2, innerhalb einer 15 mm breiten<br />

Zone längs der Schweißnaht zu prüfen.<br />

4.8 Dichtheitsprüfung<br />

Alle Rohre sind durch den Hersteller auf Dichtheit<br />

gemäß A.8.8 zu prüfen.

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