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Truppenreduzierung und Freigabe von militärischen Liegenschaften ...

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HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- <strong>und</strong> Regionalforschung –<br />

Standortschließungen teilweise entfallen wird, dürfte etwas niedriger liegen, da in<br />

der Kaserne in Bad Arolsen im Jahr 2005 keine Soldaten mehr stationiert sind.<br />

Tabelle 3: Kosten für Wasser <strong>und</strong> Kanal in den betroffenen Standorten im Jahr 2003<br />

Standort Summe in Euro<br />

Hessisch Lichtenau 115.096<br />

Bad Arolsen 39.754<br />

Fuldatal 99.100<br />

Homberg/Efze 171.215<br />

Neustadt 60.382<br />

Schwalmstadt (Liegenschaft 1) 69.137<br />

Schwalmstadt (Liegenschaft 2) 409<br />

Sontra (Liegenschaft 1) 85.977<br />

Sontra (Liegenschaft 2) 244<br />

Sontra (Liegenschaft 3) 713<br />

Wolfhagen 23.804<br />

Gießen 24.305<br />

Summe 690.136<br />

Quelle: Standortverwaltungen Bad Arolsen <strong>und</strong> Homberg/ Efze.<br />

Gemäß der Satzungen <strong>von</strong> Kommunen <strong>und</strong> Zweckverbänden wird die Abwassermenge<br />

nach dem Frischwasser berechnet. Im Falle der Standortschließung wird<br />

kein Frischwasser mehr abgenommen, d.h. nach den gegenwärtigen Regelungen<br />

fallen auch keine Gebühren mehr für Abwasser an. Unberücksichtigt bleibt so<br />

allerdings die Tatsache, dass auch erhebliche Mengen Oberflächenwasser <strong>von</strong> den<br />

versiegelten Flächen der <strong>Liegenschaften</strong> in das Kanalnetz <strong>und</strong> die Kläranlagen<br />

gelangen. Um hier den B<strong>und</strong> auch künftig an den Kosten zu beteiligen, planen<br />

mehrere Kommunen Satzungsänderungen oder gesonderte Niederschlagswassersatzungen<br />

bzw. haben diese schon eingeführt. Die neuen Regelungen<br />

berechnen in Abhängigkeit <strong>von</strong> der versiegelten Fläche das anfallende<br />

Oberflächenwasser <strong>und</strong> stellen für dessen Einleitung in das Kanalnetz Gebühren in<br />

Rechnung. Insofern wird der B<strong>und</strong> durch die Standortschließungen nicht zu 100%<br />

als Gebührenzahler ausfallen. In Neustadt ist eine derartige Änderung geplant, in<br />

Hessisch Lichtenau wurde sie bereits eingeführt. So fallen in Hessisch Lichtenau<br />

z.B. derzeit Wasser- <strong>und</strong> Kanalgebühren in Höhe <strong>von</strong> r<strong>und</strong> 115.000 Euro an, durch<br />

die Niederschlagswassersatzung werden es künftig immerhin 70 Cent pro qm<br />

versiegelte Fläche sein, was dann einer Einnahme <strong>von</strong> etwa 100.000 Euro<br />

entspricht.<br />

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