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Truppenreduzierung und Freigabe von militärischen Liegenschaften ...

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HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- <strong>und</strong> Regionalforschung –<br />

bedürfen einer gesonderten Betrachtung im Hinblick auf ihre Wirkungen für die<br />

regionale Wirtschaft <strong>und</strong> ihre Machbarkeit.<br />

2.7 Empfehlungen zum weiteren Vorgehen<br />

(1) Dem Land Hessen wird empfohlen, mit den Kommunen Bad Arolsen, Hessisch<br />

Lichtenau, Homberg/ Efze, Sontra <strong>und</strong> Gießen das weitere Vorgehen im Hinblick auf<br />

die Entwicklung der Kasernenareale zu Gewerbegebieten bzw. Mischgebieten zu<br />

konkretisieren, insbesondere zur Frage der Organisations- <strong>und</strong> Entwicklungsmodelle<br />

sowie im Hinblick auf die mögliche Inanspruchnahme <strong>von</strong> Strukturfördermitteln des<br />

Landes.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen <strong>Freigabe</strong>zeitpunkte der Kasernen genießen die<br />

Prinz-Eugen-Kaserne in Bad Arolsen <strong>und</strong> die Dörnberg-Kaserne am Standort<br />

Homberg/ Efze dabei Priorität, da die Kasernen bereits geräumt sind. Aber auch in<br />

großen Teilen leer stehende Bergkaserne in Gießen hat Priorität, da sie im 3.<br />

Quartal 2006 endgültig geräumt wird. Bis dahin sollten Konzepte zur Entwicklung<br />

des Geländes vorliegen, um die Realisierung eines abgestimmten Konzepts<br />

eventuell im Rahmen der Ziel-2-Förderung, die zunächst bis Ende 2006 befristet ist,<br />

zu unterstützten. Die Standorte Hessisch Lichtenau <strong>und</strong> Sontra werden erst im 3.<br />

Quartal 2007 bzw. 2008 aufgelöst <strong>und</strong> stehen damit erst Anfang 2008 bzw. 2009 zur<br />

Disposition. Damit fällt deren Entwicklung nicht mehr in den Zeitraum der aktuellen<br />

EU-Strukturförderperiode 2000 – 2006. Dies ist hier bei der Konkretisierung der<br />

weiteren Vorgehensweise zu berücksichtigen.<br />

(2) Im Rahmen der Konversion sollte das Land Hessen gr<strong>und</strong>sätzlich die<br />

Unterbringung <strong>von</strong> öffentlichen Dienststellen in Gebäuden auf den ehemaligen<br />

<strong>militärischen</strong> <strong>Liegenschaften</strong> prüfen, beispielsweise der neu geschaffenenÄmter für<br />

Bodenmanagement des Landes Hessen u.a..<br />

(3) Das Land Hessen sollte zur Klärung zentraler Fragestellungen den Dialog mit<br />

dem Eigentümer der Flächen, das ist das B<strong>und</strong>esministerium der Finanzen (BMF)<br />

bzw. mit der B<strong>und</strong>esanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)21 <strong>und</strong> der GEB<br />

aufnehmen, um gebündelt für alle betroffenen Standorte Informationen <strong>und</strong><br />

Transparenz zu erhalten. Dies kann über die HA Hessen Agentur GmbH <strong>und</strong> in<br />

Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Kassel erfolgen.<br />

Unklar ist für die betroffenen Kommunen vor allem die weitere Vorgehensweise auf<br />

Seiten des B<strong>und</strong>es. Nach bisherigem Kenntnisstand werden die freigegebenen<br />

21 Zum 1. Januar 2005 wurde die B<strong>und</strong>esvermögensverwaltung in die B<strong>und</strong>esanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), eine<br />

b<strong>und</strong>esunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des B<strong>und</strong>esministeriums der<br />

Finanzen, umgewandelt.<br />

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