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BMF-Schreiben vom 05.02.2008 - MetallRente

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Seite 12<br />

Elternteil das Kindergeld ausgezahlt wurde. Die Übertragung der Kinderzulage muss auch<br />

in den Fällen beantragt werden, in denen die Mutter keinen Anspruch auf Altersvorsorgezulage<br />

hat, weil sie beispielsweise keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen<br />

hat. Eine Übertragungsmöglichkeit besteht nicht, wenn das Kind nur zu einem der<br />

Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht (vgl. Rz. 30).<br />

27 Der Antrag kann<br />

- für jedes einzelne Kind gestellt werden,<br />

- nach Eingang beim Anbieter nicht mehr widerrufen werden.<br />

28 Hat der Vater seinem Anbieter eine Vollmacht (vgl. Rz. 169) zur formlosen Antragstellung<br />

erteilt, kann der Antrag auf Übertragung der Kinderzulage von der Mutter auf ihn auch für die<br />

Folgejahre bis auf Widerruf erteilt werden. Der Antrag kann vor Ende des Beitragsjahres, für<br />

das er erstmals nicht mehr gelten soll, gegenüber dem Anbieter des Vaters widerrufen werden.<br />

cc) Kinderzulageberechtigung in anderen Fällen<br />

29 Erfüllen Eltern nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG, z.B. Alleinerziehende, erhält<br />

der Elternteil die Kinderzulage, dem das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird (§ 85<br />

Abs. 1 Satz 1 EStG). Eine Übertragung der Kinderzulage nach § 85 Abs. 2 EStG ist in<br />

diesen Fällen nicht möglich. Dies gilt auch, wenn derjenige Elternteil, dem das Kindergeld<br />

ausgezahlt wird, keine Grundzulage erhält.<br />

30 Sind nicht beide Ehegatten Eltern des Kindes, ist eine Übertragung der Kinderzulage<br />

nach § 85 Abs. 2 EStG nicht zulässig. Erhält beispielsweise ein Zulageberechtigter<br />

Kindergeld für ein in seinen Haushalt aufgenommenes Kind seines Ehegatten (§ 63<br />

Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), steht nur ihm die Kinderzulage nach § 85 Abs. 1 EStG zu.<br />

31 Erhält ein Großelternteil nach § 64 Abs. 2 EStG das Kindergeld, steht nur ihm die<br />

Kinderzulage zu.<br />

32 Wird das Kindergeld dem Kind selbst ausgezahlt, haben die Eltern keinen Anspruch auf<br />

die Kinderzulage für dieses Kind. Dem Kind selbst steht in diesem Fall die Kinderzulage<br />

nur zu, soweit es auch eine Grundzulage erhält.<br />

dd) Wechsel des Kindergeldempfängers im Laufe des Beitragsjahrs

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