BMF-Schreiben vom 05.02.2008 - MetallRente
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Seite 16<br />
Sockelbetrag (§ 86 Abs. 1 Satz 4 EStG) 60 €<br />
maßgebend (§ 86 Abs. 1 Satz 5 EStG) 60 €<br />
geleisteter Eigenbeitrag 30 €<br />
Kürzungsfaktor (Eigenbeitrag ÷ Mindesteigenbeitrag x 100) 50 %<br />
Da B den Mindesteigenbeitrag (in Höhe des Sockelbetrages) nur zu 50 % geleistet hat,<br />
wird die Zulage von insgesamt 524 € um 50 % gekürzt, so dass eine Zulage i.H.v. 262 €<br />
gewährt wird.<br />
44 Für die Berechnung der Zulagehöhe sowie des erforderlichen Mindesteigenbeitrags wird u.a.<br />
von der ZfA auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de ein Zulagerechner<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
bb) Berechnungsgrundlagen<br />
45 Maßgebend für den individuell zu ermittelnden Mindesteigenbeitrag (Rz. 38) ist die Summe<br />
der in dem dem Beitragsjahr vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen<br />
Einnahmen im Sinne des SGB VI, der bezogenen Besoldung und Amtsbezüge und in den<br />
Fällen des § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 3 und 4 EStG der erzielten Einnahmen, die<br />
beitragspflichtig gewesen wären, wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung nicht bestanden hätte (maßgebende Einnahmen). Die entsprechenden<br />
Beträge sind auf volle Euro abzurunden, dies gilt auch für die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags.<br />
Zu Besonderheiten siehe Rz. 54 ff.<br />
(1) Beitragspflichtige Einnahmen<br />
46 Als „beitragspflichtige Einnahmen“ im Sinne des SGB VI ist nur der Teil des Arbeitsentgelts<br />
zu erfassen, der die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Insoweit ist<br />
auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die im Rahmen des sozialrechtlichen Meldeverfahrens<br />
den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet werden.<br />
47 Die beitragspflichtigen Einnahmen ergeben sich<br />
- bei Arbeitnehmern und Beziehern von Vorruhestandsgeld aus der Durchschrift der<br />
„Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV“ (Arbeitsentgelte) und<br />
- bei rentenversicherungspflichtigen Selbständigen aus der <strong>vom</strong> Rentenversicherungsträger<br />
erstellten Bescheinigung.