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BMF-Schreiben vom 05.02.2008 - MetallRente

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Seite 16<br />

Sockelbetrag (§ 86 Abs. 1 Satz 4 EStG) 60 €<br />

maßgebend (§ 86 Abs. 1 Satz 5 EStG) 60 €<br />

geleisteter Eigenbeitrag 30 €<br />

Kürzungsfaktor (Eigenbeitrag ÷ Mindesteigenbeitrag x 100) 50 %<br />

Da B den Mindesteigenbeitrag (in Höhe des Sockelbetrages) nur zu 50 % geleistet hat,<br />

wird die Zulage von insgesamt 524 € um 50 % gekürzt, so dass eine Zulage i.H.v. 262 €<br />

gewährt wird.<br />

44 Für die Berechnung der Zulagehöhe sowie des erforderlichen Mindesteigenbeitrags wird u.a.<br />

von der ZfA auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de ein Zulagerechner<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

bb) Berechnungsgrundlagen<br />

45 Maßgebend für den individuell zu ermittelnden Mindesteigenbeitrag (Rz. 38) ist die Summe<br />

der in dem dem Beitragsjahr vorangegangenen Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen<br />

Einnahmen im Sinne des SGB VI, der bezogenen Besoldung und Amtsbezüge und in den<br />

Fällen des § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 3 und 4 EStG der erzielten Einnahmen, die<br />

beitragspflichtig gewesen wären, wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung nicht bestanden hätte (maßgebende Einnahmen). Die entsprechenden<br />

Beträge sind auf volle Euro abzurunden, dies gilt auch für die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags.<br />

Zu Besonderheiten siehe Rz. 54 ff.<br />

(1) Beitragspflichtige Einnahmen<br />

46 Als „beitragspflichtige Einnahmen“ im Sinne des SGB VI ist nur der Teil des Arbeitsentgelts<br />

zu erfassen, der die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Insoweit ist<br />

auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die im Rahmen des sozialrechtlichen Meldeverfahrens<br />

den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet werden.<br />

47 Die beitragspflichtigen Einnahmen ergeben sich<br />

- bei Arbeitnehmern und Beziehern von Vorruhestandsgeld aus der Durchschrift der<br />

„Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV“ (Arbeitsentgelte) und<br />

- bei rentenversicherungspflichtigen Selbständigen aus der <strong>vom</strong> Rentenversicherungsträger<br />

erstellten Bescheinigung.

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