26.04.2013 Aufrufe

BMF-Schreiben vom 05.02.2008 - MetallRente

BMF-Schreiben vom 05.02.2008 - MetallRente

BMF-Schreiben vom 05.02.2008 - MetallRente

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 28<br />

Der Zulageberechtigte beantragt die Zulage für die Verträge 1 und 2:<br />

Vertrag 1 Vertrag 2 Vertrag 3<br />

Beiträge 800 € 800 € 325 €<br />

Zulage 77 € 77 € -<br />

(800 € ÷ 1.600 € (800 € ÷ 1.600 €<br />

x 154 € ) x 154 € )<br />

Er erhält die ungekürzte Zulage von 154 € , da zugunsten der Verträge 1 und 2 in der Summe<br />

der erforderliche Mindesteigenbeitrag geleistet worden ist.<br />

90 Abwandlung:<br />

Wie oben, der Zulageberechtigte zahlt die Beiträge (ohne Zulage) jedoch i.H.v. 650 € , 650 €<br />

und 325 € zugunsten von drei verschiedenen Altersvorsorgeverträgen.<br />

Weil der Zulageberechtigte mit den Einzahlungen zugunsten der zwei Verträge, für die die<br />

Zulage beantragt wird, nicht den Mindesteigenbeitrag von 1.461 € erreicht, wird die Zulage<br />

von 154 € im Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag gekürzt (§ 86<br />

Abs. 1 Satz 6 EStG). Die Zulage beträgt 154 € x 1.300 € ÷ 1.461 € = 137,03 € , sie wird den<br />

Verträgen 1 und 2 mit jeweils 68,52 € gutgeschrieben:<br />

Vertrag 1 Vertrag 2 Vertrag 3<br />

Beiträge 650 € 650 € 325 €<br />

Zulage 68,52 € 68,52 € -<br />

(650 € ÷ 1.300 € (650 € ÷ 1.300 €<br />

x 137,03 € ) x 137,03 € )<br />

91 Der nach § 79 Satz 2 EStG mittelbar Zulageberechtigte kann die Zulage für das jeweilige<br />

Beitragsjahr nicht auf mehrere Verträge verteilen (§ 87 Abs. 2 EStG). Es ist nur der Vertrag<br />

begünstigt, für den zuerst die Zulage beantragt wird.<br />

b) Sonderausgabenabzug<br />

92 Für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG ist keine Begrenzung der Anzahl der<br />

zu berücksichtigenden Verträge vorgesehen. Der Steuerpflichtige kann im Rahmen des<br />

Höchstbetrags nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG auch Altersvorsorgebeiträge für Verträge<br />

geltend machen, für die keine Zulage beantragt wurde oder aufgrund des § 87 Abs. 1 EStG<br />

keine Zulage gewährt wird. In dem Umfang, in dem eine Berücksichtigung nach § 10a EStG<br />

erfolgt, gelten die Beiträge als steuerlich gefördert. Die Zurechnung der über den Zulage­

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!