FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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<strong>Justizakademie</strong><br />
des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
- Gustav-Heinemann-Haus -<br />
<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 14 von 55<br />
bisher als Zivil- oder Vormundschaftssachen unter den Registerzeichen „C“<br />
bzw. „O“ oder in den Registern VII ff und XVI erfasst worden sind. Auch diese<br />
Verfahren erhalten künftig das Registerzeichen „F“. Bei den<br />
Oberlandesgerichten bleiben die Registerzeichen „UF“ <strong>für</strong> Beschwerden<br />
gegen Endentscheidungen der Familiengerichte und „WF“ <strong>für</strong> sonstige Be-<br />
schwerden unverändert; zusätzliche Registerzeichen wird es nicht geben. Für<br />
Anträge außerhalb anhängiger Verfahren bleiben die Registerzeichen FH und<br />
UFH erhalten.<br />
bb) Auswahl des Gerichtsfachbereichs<br />
(1) Gerichtsfachbereiche <strong>FamFG</strong> und FGG/ ZPO<br />
Mit Rücksicht darauf, dass es seit dem 1. September 2009 <strong>für</strong> eine längere<br />
Übergangszeit nicht nur <strong>FamFG</strong>-Verfahren, sondern daneben zahlreiche Alt-<br />
verfahren gibt, die nach bisherigem Verfahrensrecht zu behandeln sind, stellt<br />
JUDICA ab September 2009 <strong>für</strong> Familiensachen zwei verschiedene Ge-<br />
richtsfachbereiche zur Verfügung, nämlich den Fachbereich „Familiensachen<br />
(<strong>FamFG</strong>)“ und den Fachbereich „Familiensachen (FGG/ ZPO“).<br />
Der Gerichtsfachbereich „Familiensachen FGG/ ZPO“ unterscheidet sich von<br />
dem bisherigen Fachbereich „Familiensachen“ nicht; der Gerichtsfachbereich<br />
„Familiensachen (<strong>FamFG</strong>)“ ist auf das neue Verfahrensrecht zugeschnitten.<br />
Durch die strikte Trennung von alten und neuen Verfahren in verschiedenen<br />
Fachbereichen soll verhindert werden, dass die beiden Verfahrensordnungen<br />
vermischt werden und Fehler bei der Erfassung von Verfahren oder Verfah-<br />
rensdaten passieren.