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FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 22 von 55<br />

(7) Ehewohnung und/oder Haushalt<br />

Ehewohnungssachen (§§ 111 Nr. 5, 200 Abs. 1 <strong>FamFG</strong>) sind Verfahren auf<br />

Zuweisung der Ehewohnung nach § 1361b BGB und nach § 1568b BGB.<br />

Unter Haushaltssachen sind Verfahren zur Verteilung des Hausrats nach<br />

§ 1361a BGB und § 1568a BGB zu verstehen.<br />

Am 1. September 2009 ist auch das Gesetz zur Änderung des Zugewinn-<br />

ausgleichs- und Vormundschaftsrechts in Kraft getreten. Die Begriffe<br />

„Wohnungszuweisungssachen“ und „Hausratssachen“ sind damit durch die<br />

Begriffe „Ehewohnungssachen“ und „Haushaltssachen“ ersetzt worden. Die<br />

Hausratsverordnung ist weggefallen.<br />

(8) Güterrechtssachen<br />

Zum Verfahrensgegenstand Güterrechtssachen sind – wie bisher – alle gü-<br />

terrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten oder Lebenspart-<br />

nern zu erfassen – vor allem also Zugewinnausgleichssachen (§§ 111 Nr. 9,<br />

261 <strong>FamFG</strong>). Hinzu kommen Verfahren nach §§ 1365 Abs. 2, 1369 Abs. 2,<br />

1382, 1383, 1426, 1430 und 1452 BGB.<br />

(9) Elterliche Sorge<br />

Der Verfahrensgegenstand „elterliche Sorge“ umfasst die Verfahren im Sinne<br />

der §§ 111 Nr. 2, 151 Nr. 1 <strong>FamFG</strong>, also Sorgerechtsverfahren nach<br />

§§ 1626c, 1628, 1630, 1631, 1666, 1671, 1672, 1678, 1680, 1681, 1687,<br />

1687a, 1687b, 1693 und §§ 1617, 1629 und 1686 BGB).

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