FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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<strong>Justizakademie</strong><br />
des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
- Gustav-Heinemann-Haus -<br />
<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 20 von 55<br />
(1) Scheidung<br />
Der Verfahrensgegenstand „Scheidung“ tritt an die Stelle des bisherigen<br />
Sachgebiets „Scheidung“. Er umfasst neben den Scheidungsverfahren<br />
(§§ 111 Nr. 1, 121 Nr. 1 <strong>FamFG</strong>) auch scheidungsähnliche Verfahren nach<br />
ausländischem Recht, etwa Verfahren zur Feststellung oder Gestattung der<br />
Trennung.<br />
(2) Andere Ehesachen<br />
„Andere Ehesachen“ sind Verfahren auf Aufhebung der Ehe (§§ 111 Nr. 1,<br />
121 Nr. 2 <strong>FamFG</strong>) und Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nicht-<br />
bestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten (§§ 111 Nr. 1, 121 Nr. 3<br />
<strong>FamFG</strong>).<br />
(3) Versorgungsausgleich<br />
Der Verfahrensgegenstand „Versorgungsausgleich“ ist nicht neu. Er umfasst<br />
die Verfahren nach §§ 111 Nr. 7, 217 <strong>FamFG</strong>.<br />
Der Verfahrensgegenstand „Versorgungsausgleich“ wird außerdem in einer<br />
zweiten Variante mit dem Zusatz „§ 2 VAÜG“ angeboten. Dabei geht es um<br />
abgetrennte Folgesachen VA, die nach § 2 VAÜG ausgesetzt worden sind.<br />
Werden diese Verfahren wieder aufgenommen, muss der Verfahrensgegen-<br />
stand entsprechend geändert werden. Außerdem muss ein Sachgebiets-<br />
wechsel vom Sachgebiet 20 in das Sachgebiet 10 vorgenommen werden,<br />
weil dadurch die <strong>für</strong> den Fall der Wiederaufnahme solcher Verfahren vorge-<br />
sehene Pebb§y-Zählung ausgelöst wird.