26.04.2013 Aufrufe

FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 20 von 55<br />

(1) Scheidung<br />

Der Verfahrensgegenstand „Scheidung“ tritt an die Stelle des bisherigen<br />

Sachgebiets „Scheidung“. Er umfasst neben den Scheidungsverfahren<br />

(§§ 111 Nr. 1, 121 Nr. 1 <strong>FamFG</strong>) auch scheidungsähnliche Verfahren nach<br />

ausländischem Recht, etwa Verfahren zur Feststellung oder Gestattung der<br />

Trennung.<br />

(2) Andere Ehesachen<br />

„Andere Ehesachen“ sind Verfahren auf Aufhebung der Ehe (§§ 111 Nr. 1,<br />

121 Nr. 2 <strong>FamFG</strong>) und Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nicht-<br />

bestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten (§§ 111 Nr. 1, 121 Nr. 3<br />

<strong>FamFG</strong>).<br />

(3) Versorgungsausgleich<br />

Der Verfahrensgegenstand „Versorgungsausgleich“ ist nicht neu. Er umfasst<br />

die Verfahren nach §§ 111 Nr. 7, 217 <strong>FamFG</strong>.<br />

Der Verfahrensgegenstand „Versorgungsausgleich“ wird außerdem in einer<br />

zweiten Variante mit dem Zusatz „§ 2 VAÜG“ angeboten. Dabei geht es um<br />

abgetrennte Folgesachen VA, die nach § 2 VAÜG ausgesetzt worden sind.<br />

Werden diese Verfahren wieder aufgenommen, muss der Verfahrensgegen-<br />

stand entsprechend geändert werden. Außerdem muss ein Sachgebiets-<br />

wechsel vom Sachgebiet 20 in das Sachgebiet 10 vorgenommen werden,<br />

weil dadurch die <strong>für</strong> den Fall der Wiederaufnahme solcher Verfahren vorge-<br />

sehene Pebb§y-Zählung ausgelöst wird.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!