FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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<strong>Justizakademie</strong><br />
des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
- Gustav-Heinemann-Haus -<br />
<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 6 von 55<br />
A. Vorbemerkung<br />
Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Fami-<br />
liensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-<br />
Reformgesetz – FGG-RG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2587) in Kraft<br />
getreten. Kernstück der Reform ist Art. 1 FGG-RG, der das Gesetz über das<br />
Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge-<br />
richtsbarkeit (<strong>FamFG</strong>) enthält. Das Gesetz regelt das Verfahren in Familien-<br />
sachen von Grund auf neu.<br />
Das folgende Skript soll einen ersten Überblick über das neue Verfahrens-<br />
recht geben und als Hilfe <strong>für</strong> die tägliche Arbeit in den Geschäftsstellen der<br />
Familiengerichte dienen. Es richtet sich speziell an die <strong>Servicekräfte</strong> der Fa-<br />
milienabteilungen. Schwerpunkte bilden deshalb die Auswirkungen der FGG-<br />
Reform auf die Aktenordnung, die Statistik und das IT-Fachverfahren JU-<br />
DICA. Die Rechtsänderungen, die ausschließlich die Arbeit der Richter und<br />
Rechtspfleger betreffen, bleiben weitgehend unberücksichtigt. Das Skript<br />
konzentriert sich auf die bevorstehenden Änderungen und setzt voraus, dass<br />
die <strong>für</strong> die Arbeit in einer Geschäftsstelle notwendigen Grundkenntnisse vor-<br />
handen sind. Auch im Hinblick auf JUDICA werden ausschließlich die Neu-<br />
erungen ab September 2009 angesprochen; das Skript ist deshalb nicht ge-<br />
eignet, eine JUDICA-Grundschulung zu ersetzen. Die Änderungen im Kos-<br />
tenrecht werden ausgeblendet, weil dazu eine besondere Informationsschrift<br />
geplant ist.