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FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 6 von 55<br />

A. Vorbemerkung<br />

Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Fami-<br />

liensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-<br />

Reformgesetz – FGG-RG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2587) in Kraft<br />

getreten. Kernstück der Reform ist Art. 1 FGG-RG, der das Gesetz über das<br />

Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge-<br />

richtsbarkeit (<strong>FamFG</strong>) enthält. Das Gesetz regelt das Verfahren in Familien-<br />

sachen von Grund auf neu.<br />

Das folgende Skript soll einen ersten Überblick über das neue Verfahrens-<br />

recht geben und als Hilfe <strong>für</strong> die tägliche Arbeit in den Geschäftsstellen der<br />

Familiengerichte dienen. Es richtet sich speziell an die <strong>Servicekräfte</strong> der Fa-<br />

milienabteilungen. Schwerpunkte bilden deshalb die Auswirkungen der FGG-<br />

Reform auf die Aktenordnung, die Statistik und das IT-Fachverfahren JU-<br />

DICA. Die Rechtsänderungen, die ausschließlich die Arbeit der Richter und<br />

Rechtspfleger betreffen, bleiben weitgehend unberücksichtigt. Das Skript<br />

konzentriert sich auf die bevorstehenden Änderungen und setzt voraus, dass<br />

die <strong>für</strong> die Arbeit in einer Geschäftsstelle notwendigen Grundkenntnisse vor-<br />

handen sind. Auch im Hinblick auf JUDICA werden ausschließlich die Neu-<br />

erungen ab September 2009 angesprochen; das Skript ist deshalb nicht ge-<br />

eignet, eine JUDICA-Grundschulung zu ersetzen. Die Änderungen im Kos-<br />

tenrecht werden ausgeblendet, weil dazu eine besondere Informationsschrift<br />

geplant ist.

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