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FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 50 von 55<br />

Hinweis:<br />

Nach § 64 Abs. 2 S. 1 <strong>FamFG</strong> kann die Beschwerde durch Einreichung einer<br />

Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt wer-<br />

den. In Ehesachen und Familienstreitsachen ist die Einlegung zur Nieder-<br />

schrift der Geschäftsstelle allerdings nach § 64 Abs. 2 S. 1 ausgeschlossen.<br />

bb) Beschwerdefrist<br />

Die Beschwerde ist nach § 63 Abs. 1 <strong>FamFG</strong> innerhalb eines Monats einzu-<br />

legen.<br />

§ 63 Abs. 2 <strong>FamFG</strong> verkürzt die Frist <strong>für</strong> Beschwerden gegen einstweilige<br />

Anordnungen und Beschlüsse, die die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts<br />

zum Gegenstand haben, auf zwei Wochen.

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