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FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 16 von 55<br />

Verfahren im Geschäftszeichen nicht sichtbar; sie werden insbesondere nicht<br />

in die Verfügungstexte und die Reinschriften übernommen.<br />

Die Zuordnung kann nicht automatisch über das Eingangsdatum erfolgen,<br />

weil es Konstellationen gibt, in denen Verfahren nach bisherigem Recht zu<br />

behandeln sind, obwohl sie ein Eingangsdatum nach dem 1. September 2009<br />

haben. Allerdings nimmt JUDICA eine Plausibilitätsprüfung zwischen dem<br />

Eingangsdatum und der Auswahl des Registerzeichens vor. Wird etwa das<br />

Registerzeichen „F (FGG/ ZPO)“ ausgewählt, obwohl das Eingangsdatum<br />

nach dem 1. September 2009 liegt, erscheint ein Hinweis in roter Schrift,<br />

dass das Verfahren dem alten Verfahrensrecht zugeordnet wird.<br />

(2) Wechsel des Gerichtsfachbereichs<br />

In der Übergangszeit nach Inkrafttreten des <strong>FamFG</strong> werden in ständigem<br />

Wechsel Altverfahren und Verfahren, <strong>für</strong> die das neue Verfahrensrecht gilt,<br />

zu bearbeiten sein. Das bedeutet aber nicht, dass man deshalb ständig den<br />

Fachbereich wechseln muss. Beim Öffnen eines Verfahrens erkennt JUDICA<br />

anhand des Aktenzeichens, ob es sich um ein Altverfahren oder ein <strong>FamFG</strong>-<br />

Verfahren handelt, und wechselt automatisch in den jeweiligen Gerichtsfach-<br />

bereich.<br />

In der blauen Info-Leiste am oberen Bildschirmrand kann man erkennen, in<br />

welchem Gerichtsfachbereich man sich befindet.

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