FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen
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<strong>Justizakademie</strong><br />
des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
- Gustav-Heinemann-Haus -<br />
<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 16 von 55<br />
Verfahren im Geschäftszeichen nicht sichtbar; sie werden insbesondere nicht<br />
in die Verfügungstexte und die Reinschriften übernommen.<br />
Die Zuordnung kann nicht automatisch über das Eingangsdatum erfolgen,<br />
weil es Konstellationen gibt, in denen Verfahren nach bisherigem Recht zu<br />
behandeln sind, obwohl sie ein Eingangsdatum nach dem 1. September 2009<br />
haben. Allerdings nimmt JUDICA eine Plausibilitätsprüfung zwischen dem<br />
Eingangsdatum und der Auswahl des Registerzeichens vor. Wird etwa das<br />
Registerzeichen „F (FGG/ ZPO)“ ausgewählt, obwohl das Eingangsdatum<br />
nach dem 1. September 2009 liegt, erscheint ein Hinweis in roter Schrift,<br />
dass das Verfahren dem alten Verfahrensrecht zugeordnet wird.<br />
(2) Wechsel des Gerichtsfachbereichs<br />
In der Übergangszeit nach Inkrafttreten des <strong>FamFG</strong> werden in ständigem<br />
Wechsel Altverfahren und Verfahren, <strong>für</strong> die das neue Verfahrensrecht gilt,<br />
zu bearbeiten sein. Das bedeutet aber nicht, dass man deshalb ständig den<br />
Fachbereich wechseln muss. Beim Öffnen eines Verfahrens erkennt JUDICA<br />
anhand des Aktenzeichens, ob es sich um ein Altverfahren oder ein <strong>FamFG</strong>-<br />
Verfahren handelt, und wechselt automatisch in den jeweiligen Gerichtsfach-<br />
bereich.<br />
In der blauen Info-Leiste am oberen Bildschirmrand kann man erkennen, in<br />
welchem Gerichtsfachbereich man sich befindet.