26.04.2013 Aufrufe

FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 36 von 55<br />

gleichsgesetz (VersAusglG) entscheidungsreif sein werden und auf Antrag<br />

fortzusetzen sind.<br />

In JUDICA werden diese Verfahren in dem alten Gerichtsfachbereich unter<br />

Beibehaltung des Geschäftszeichens mit neuer Zählkarte reaktiviert und kön-<br />

nen danach in den neuen Gerichtsfachbereich übertragen werden. Dazu<br />

steht im Kontexmenu des Aktenzeichens die Funktion „Verfahren nach<br />

<strong>FamFG</strong> übertragen“ zur Verfügung.<br />

Die Funktion ermöglicht es auch, eine abgetrennte Folgesache ohne das<br />

Hauptsacheverfahren in den <strong>FamFG</strong>-Gerichtsfachbereich zu übertragen.<br />

5. Akteneinsicht<br />

Nach § 13 Abs. 1 <strong>FamFG</strong> können die Beteiligten Akteneinsicht verlangen.<br />

Die Regelung ist § 299 ZPO nachgebildet.<br />

Auch Dritte können Akteneinsicht verlangen, wenn sie ein berechtigtes Inte-<br />

resse glaubhaft machen und keine schutzwürdigen Interessen der Beteiligten<br />

entgegenstehen. Wegen des Offenbarungs- und Ausforschungsverbots nach<br />

§ 1758 BGB ist die Akteneinsicht in Adoptionsverfahren grundsätzlich zu ver-<br />

sagen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!