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FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 26 von 55<br />

(18) Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG<br />

Dasselbe gilt <strong>für</strong> Wohnungszuweisungen nach § 2 GewSchG.<br />

(19) Aufhebung/ Feststellung der Lebenspartnerschaft<br />

Der Verfahrensgegenstand „Aufhebung/ Feststellung der Lebenspartner-<br />

schaft“ (§§ 111 Nr. 11, 269 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 <strong>FamFG</strong>) entspricht dem Verfah-<br />

rensgegenstand „Scheidung“ bei Eheleuten, umfasst also Verfahren, bei de-<br />

nen es um die Auflösung oder den Bestand einer Lebenspartnerschaft geht.<br />

(20) Sonstige Familiensachen gem. § 266 <strong>FamFG</strong><br />

Sonstige Familiensachen (§§ 111 Nr. 10, 266 <strong>FamFG</strong>) sind zunächst Verfah-<br />

ren, die Ansprüche zwischen verlobten oder ehemals verlobten Personen im<br />

Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses und in den Fällen der<br />

§§ 1298 und 1299 BGB zwischen einer solchen und einem Dritten. Dazu ge-<br />

hören etwa Anträge auf Rückgabe von Geschenken oder Zuwendungen.<br />

Diese Verfahren kommen in der Praxis allerdings nur selten vor.<br />

Der Verfahrensgegenstand umfasst außerdem aus der Ehe herrührende An-<br />

sprüche. Darunter fallen in erster Linie Ansprüche aus § 1353 BGB, etwa<br />

Ansprüche auf Mitwirkung bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung<br />

oder Unterlassungsansprüche wegen Störung der Ehe.<br />

Sonstige Familiensachen sind darüber hinaus vermögensrechtliche Ausein-<br />

andersetzungen der Ehegatten, die bislang den Zivilgerichten zugewiesen<br />

sind. Zu nennen sind die Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwieger-<br />

eltern, Verfahren wegen Auseinandersetzung einer Miteigentumsgemein-

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