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FamFG für Servicekräfte - Justizakademie Nordrhein-Westfalen

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<strong>Justizakademie</strong><br />

des Landes <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

- Gustav-Heinemann-Haus -<br />

<strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> <strong>Servicekräfte</strong> Seite 38 von 55<br />

Hinweis:<br />

Anfechtbare Beschlüsse dürfen nur eingeschränkt durch Aufgabe zur Post<br />

bekannt gegeben werden.<br />

8. Erfassen eines Termins<br />

a) Terminarten<br />

In Verfahren nach dem <strong>FamFG</strong>, die nicht Familienstreitsachen oder Ehesa-<br />

chen sind, kann gemäß § 32 <strong>FamFG</strong> die Sache in einem Termin mit den Be-<br />

teiligten erörtert werden. Ein Termin ist also nicht zwingend vorgeschrieben.<br />

Allerdings schreibt das <strong>FamFG</strong> <strong>für</strong> bestimmte Verfahren vor, dass die Betei-<br />

ligten angehört oder die Sachen erörtert werden sollen oder müssen.<br />

Die Erfassung eines Anhörungs- oder Erörterungstermins in JUDICA ist be-<br />

reits jetzt möglich. Die Liste der Terminarten ist im Hinblick auf das <strong>FamFG</strong><br />

lediglich um die Einträge „VKH-Prüfungstermin“ und „Termin zur förmlichen<br />

Beweisaufnahme“ ergänzt worden. Die <strong>für</strong> <strong>FamFG</strong>-Verfahren nicht benötig-<br />

ten Einträge „Verhandlungstermin“, „früher erster Termin“ und „Verkün-<br />

dungstermin“ bleiben jedoch erhalten, weil <strong>für</strong> beide Gerichtsfachbereiche<br />

dieselbe Liste verwendet wird.<br />

In der Zählkarte ZK 31 muss in Zukunft angeben werden, ob ein Termin mit<br />

Erörterung einer Kindeswohlgefährdung nach § 157 <strong>FamFG</strong> oder ein Ver-<br />

mittlungstermin nach § 165 <strong>FamFG</strong> stattgefunden hat. Diese Einträge sind<br />

nicht in die Liste der Terminarten aufgenommen worden, weil zum Zeitpunkt<br />

der Bestimmung des Termins nicht feststehen kann, ob in dem Termin eine<br />

entsprechende Erörterung erfolgen wird oder nicht.

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