timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope
timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope
timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen <strong>in</strong>sbesondere<br />
folgende Angelegenheiten:<br />
(a) Veräußerung der Beteiligung an der Waldgesellschaft;<br />
(b) Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses und der<br />
Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung;<br />
(c) Entlastung der Geschäftsführung;<br />
(d) Bestimmung des Abschlussprüfers, soweit <strong>in</strong> diesem Vertrag<br />
nichts anderes geregelt ist;<br />
(e) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
(f) Aufnahme langfristiger Darlehen;<br />
(g) Auflösung der Gesellschaft.<br />
8. Beschlüsse im Umlaufverfahren und <strong>in</strong> der Gesellschafterversammlung<br />
wer<strong>den</strong> mit e<strong>in</strong>facher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst, soweit <strong>in</strong> diesem Vertrag oder aufgrund zw<strong>in</strong>gender<br />
Gesetzesvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Bei<br />
mehr als zwei Entscheidungsalternativen ist diejenige beschlossen,<br />
die die meisten Stimmen erhalten hat. Enthaltungen, nicht<br />
und verspätet abgegebene (§ 13 Ziffer 3 Absatz 2) sowie sonst ungültige<br />
Stimmen gelten als nicht abgegeben.<br />
9. Änderungen des Gesellschaftsvertrages sowie die Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft können nur mit 3/4-Mehrheit der abgegebenen<br />
gültigen Stimmen und mit Zustimmung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />
Gesellschafters beschlossen wer<strong>den</strong>. Auch der Ausschluss e<strong>in</strong>es<br />
persönlich haften<strong>den</strong> Gesellschafters, der Entzug der Vertretungsmacht<br />
und der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis können<br />
ohne Vorliegen e<strong>in</strong>es wichtigen Grundes nur mit 3/4-Mehrheit der<br />
abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen wer<strong>den</strong>.<br />
10. Änderungsbeschlüsse, die nicht alle Gesellschafter formell und<br />
materiell gleich behandeln, <strong>den</strong> Gesellschaftern zusätzliche<br />
Pflichten auferlegen oder die Rechtsstellung des geschäftsführen<strong>den</strong><br />
Gesellschafters zu dessen Nachteil verändern, bedürfen<br />
der Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
11. Die im Umlaufverfahren oder <strong>in</strong> der Gesellschafterversammlung<br />
gefassten Beschlüsse können nur b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Ausschlussfrist<br />
von e<strong>in</strong>em Monat seit Absendung des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />
bzw. des Versammlungsprotokolls gerichtlich angefochten<br />
wer<strong>den</strong>. Nach Ablauf der Frist gilt e<strong>in</strong> etwaiger Mangel<br />
als geheilt.<br />
§ 14<br />
Jahresabschluss, Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttung / Entnahme von Liquidität<br />
1. Der Jahresabschluss für das jeweils vergangene Geschäftsjahr ist<br />
<strong>in</strong>nerhalb der gesetzlichen Fristen durch <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong><br />
Gesellschafter zu erstellen. Er ist durch Beschlussfassung der Gesellschafter<br />
im Umlaufverfahren festzustellen. Für die Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen<br />
und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der<br />
Jahresabschluss ist von dem geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter<br />
zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss ist von e<strong>in</strong>em von <strong>den</strong> Gesellschaftern<br />
durch Beschlussfassung bestimmten Wirtschaftsprüfer<br />
oder e<strong>in</strong>er <strong>in</strong> gleicher Weise bestimmten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
zu prüfen. Alsdann ist e<strong>in</strong>e Kopie des<br />
Jahresabschlusses oder alternativ e<strong>in</strong>e Kurzfassung allen Gesellschaftern/Treugebern<br />
spätestens mit Übersendung der Abstimmungsunterlagen<br />
zu der jährlichen Beschlussfassung zuzuleiten.<br />
Der Abschlussprüfer für die am 31.12.2008 und 31.12.2009<br />
en<strong>den</strong><strong>den</strong> Geschäftsjahre wird von dem geschäftsführen<strong>den</strong><br />
Gesellschafter bestimmt.<br />
2. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält für die Übernahme<br />
der unbeschränkten Haftung und der Geschäftsführung e<strong>in</strong>e Vergütung<br />
<strong>in</strong> Höhe von USD 15.000 p. a. zuzüglich e<strong>in</strong>er eventuellen<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung für <strong>den</strong> geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafter ist<br />
auch im Falle e<strong>in</strong>es Verlustes zu leisten. Sie wird jährlich nachschüssig<br />
zum 30.12. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres fällig, erstmals zum<br />
30.12.2008 für alle bis dah<strong>in</strong> angefallenen Ansprüche. Für das<br />
Jahr 2008 erhält der geschäftsführende Gesellschafter e<strong>in</strong>e halbe<br />
Jahresvergütung.<br />
3. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird <strong>den</strong> Gesellschaftern wie<br />
folgt zugewiesen:<br />
(a) Die Gesellschafter s<strong>in</strong>d – vorbehaltlich nachstehender abweichender<br />
Regelungen – entsprechend dem Verhältnis ihrer<br />
Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß <strong>den</strong> Kapitalkonten I am Gew<strong>in</strong>n und<br />
Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
(b) Vor Verteilung des Ergebnisses auf alle Gesellschafter wer<strong>den</strong><br />
sämtliche gemäß § 7 Ziffer 6 und 8 sowie § 11 zu erstatten<strong>den</strong><br />
Abgaben und Kosten dem jeweiligen Gesellschafter vorab als<br />
negatives Ergebnis zugewiesen und als E<strong>in</strong>lageforderung<br />
gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter auf dessen Kapitalkonto<br />
II gebucht.<br />
(c) Bis zum Zeitpunkt der Gleichstellung der Gesellschafter <strong>in</strong> Bezug<br />
auf die jeweilige Summe der Kapitalkonten II und III im<br />
Verhältnis zu ihrer Kapitale<strong>in</strong>lage gemäß Kapitalkonto I ist die<br />
105