28.05.2013 Aufrufe

timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope

timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope

timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 12<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Bereitschaft zur Übernahme<br />

der Treuhandschaft und der damit verbun<strong>den</strong>en Tätigkeiten und<br />

für die tatsächliche Übernahme der Treuhandschaft e<strong>in</strong>e Vergütung<br />

gemäß § 5 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft.<br />

§ 13<br />

Beteiligungsregister, Datenschutz<br />

1. Mit Annahme der Beteiligungserklärung wird der Treugeber vom<br />

Treuhandkommanditisten <strong>in</strong> e<strong>in</strong> von diesem geführtes Register<br />

e<strong>in</strong>getragen. Dieses Register enthält Namen und Anschrift des<br />

Treugebers, die Höhe se<strong>in</strong>er Beteiligung sowie eventuelle sonstige<br />

Angaben im unmittelbaren Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Beteiligung.<br />

Die E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Register wird dem Treugeber mit Annahme<br />

des Treuhandvertrages bestätigt.<br />

2. Der Treugeber hat ke<strong>in</strong>en Anspruch auf E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das Register<br />

oder auf Angaben über die übrigen Treugeber. Anderen Personen<br />

als der Fondsgesellschaft, dem Verwalter der Fondsgesellschaft,<br />

<strong>den</strong> Vertriebspartnern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, deutschen<br />

und ausländischen Aufsichts- und Steuerbehör<strong>den</strong> sowie<br />

e<strong>in</strong>em etwaig f<strong>in</strong>anzieren<strong>den</strong> Kredit<strong>in</strong>stitut darf der Treuhandkommanditist<br />

ke<strong>in</strong>e Auskünfte über die Beteiligung und die E<strong>in</strong>tragung<br />

<strong>in</strong> das Register erteilen, soweit nicht der Treugeber ausdrücklich<br />

schriftlich zugestimmt hat.<br />

3. Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen se<strong>in</strong>er <strong>in</strong> der<br />

Beitrittserklärung getätigten Angaben dem Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich mitzuteilen und die Informations- und Mitwirkungspflichten<br />

nach dem Geldwäschegesetz <strong>in</strong> der jeweils<br />

gültigen Fassung e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

4. Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit e<strong>in</strong>verstan<strong>den</strong>,<br />

dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf<br />

EDV-Anlagen gespeichert und genutzt wer<strong>den</strong>. Die Daten wer<strong>den</strong><br />

nach Beendigung der Beteiligung gelöscht.<br />

§ 14<br />

Schlichtungsverfahren<br />

Der Treuhandkommanditist schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds an und unterwirft sich<br />

damit der gültigen Verfahrensordnung sowie <strong>den</strong> Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen.<br />

Die Treugeber s<strong>in</strong>d berechtigt, bei Streitigkeiten im S<strong>in</strong>ne dieser Verfahrensordnung,<br />

die aus oder im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit dem Treuhandvertrag<br />

stehen und die Ansprüche gegen <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten e<strong>in</strong> Schlichtungsverfahren<br />

e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

§ 15<br />

Schlussbestimmungen<br />

Sollte e<strong>in</strong>e Bestimmung dieses Vertrages unwirksam se<strong>in</strong>, wird<br />

dadurch der Vertrag mit se<strong>in</strong>em übrigen Inhalt nicht berührt. Die<br />

unwirksame Bestimmung gilt vielmehr als durch e<strong>in</strong>e solche Vorschrift<br />

ersetzt oder ausgefüllt, die der von <strong>den</strong> Parteien beabsichtigten<br />

Regelung <strong>in</strong> gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.<br />

Dasselbe gilt, soweit der Vertrag Lücken enthält.<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher<br />

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über vertragliche oder deliktische<br />

vermögensrechtliche Ansprüche aus oder im Z<strong>usa</strong>mmenhang<br />

mit diesem Vertrag wird München vere<strong>in</strong>bart, wenn beide Vertragsparteien<br />

Kaufleute s<strong>in</strong>d, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e der Vertragsparteien<br />

ke<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Gerichtsstand <strong>in</strong> Deutschland hat oder wenn<br />

die im Klageweg <strong>in</strong> Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss<br />

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus<br />

Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt<br />

im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt<br />

nicht, wenn für solche Ansprüche e<strong>in</strong> anderer ausschließlicher<br />

Gerichtsstand begründet ist.<br />

113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!