timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope
timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope
timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gew<strong>in</strong>n- oder Verlustzuweisung so vorzunehmen, dass alle<br />
Gesellschafter im Verhältnis zu ihrer Kapitale<strong>in</strong>lage, unabhängig<br />
vom Zeitpunkt ihres Beitritts, h<strong>in</strong>sichtlich der Summe ihrer<br />
Kapitalkonten II und III (ohne Berücksichtigung von Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />
gemäß § 7 Ziffern 6 und 8 sowie § 11), soweit wie steuerrechtlich<br />
möglich, gleichgestellt wer<strong>den</strong>. Aus diesem Grund<br />
wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> diesem Zeitraum positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
zunächst <strong>den</strong> Gesellschaftern mit der relativ niedrigsten<br />
Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis zu<br />
ihren Kapitale<strong>in</strong>lagen und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
zunächst <strong>den</strong> Gesellschaftern mit der relativ höchsten<br />
Summe der Kapitalkonten II und III im Verhältnis zu ihren<br />
Kapitale<strong>in</strong>lagen zugewiesen.<br />
(d) Soweit Ausschüttungen / Entnahmen an die Gesellschafter<br />
nach Ziffer 4 Buchstabe (a) und (b) abweichend vom Verhältnis<br />
ihrer Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß der Kapitalkonten I erfolgen, wer<strong>den</strong><br />
positive Ergebnisse der Fondsgesellschaft zunächst <strong>den</strong><br />
Gesellschaftern zugewiesen, die höhere Ausschüttungen / Entnahmen<br />
erhalten haben und negative Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
zunächst <strong>den</strong> Gesellschaftern zugewiesen, die<br />
ger<strong>in</strong>gere Ausschüttungen / Entnahmen erhalten haben, bis<br />
alle Gesellschafter h<strong>in</strong>sichtlich der Summe ihrer Kapitalkonten<br />
II und III (ohne Berücksichtigung von Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß<br />
§ 7 Ziffern 6 und 8 sowie § 11) im Verhältnis zu ihren Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />
gleichgestellt s<strong>in</strong>d.<br />
4. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt und verpflichtet,<br />
die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft<br />
an die Gesellschafter auszuschütten, sofern ke<strong>in</strong>e abweichende<br />
Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen wird.<br />
Über die jeweils ausschüttungsfähigen Beträge entscheidet der<br />
geschäftsführende Gesellschafter, der zur Bestreitung zukünftiger<br />
Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e angemessene<br />
Liquiditätsreserve vorhalten wird.<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> folgender Reihenfolge<br />
verteilt:<br />
(a) Zunächst erhalten die Gesellschafter, die vor Ablauf der Zeichnungsfrist<br />
beigetreten s<strong>in</strong>d, unabhängig vom Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft als Vorzugsausschüttung e<strong>in</strong>e Ausschüttung/Entnahme<br />
<strong>in</strong> Höhe von nom<strong>in</strong>al 4 % p. a. auf ihre vor<br />
Ablauf der Zeichnungsfrist fällige und vollständig e<strong>in</strong>gezahlte<br />
Kapitale<strong>in</strong>lage (ohne Agio) für die Zeit vom ersten Tag des<br />
Monats, der auf die vollständige E<strong>in</strong>zahlung der Kapitale<strong>in</strong>lage<br />
sowie des Agios folgt, bis e<strong>in</strong>schließlich des ersten Tages des<br />
Monats, der auf <strong>den</strong> Ablauf der Zeichnungsfrist folgt.<br />
(b) Anschließend erhalten die Gesellschafter Ausschüttungen /<br />
Entnahmen im Verhältnis ihrer Kapitale<strong>in</strong>lagen gemäß Kapitalkonto<br />
I. Soweit vor e<strong>in</strong>er Ausschüttung / Entnahme US-ame-<br />
106 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
rikanische Quellensteuer e<strong>in</strong>behalten wurde, wird bei der<br />
jeweiligen Ausschüttung / Entnahme der <strong>in</strong>dividuelle Quellensteuerabzug<br />
berücksichtigt.<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen unabhängig davon, ob<br />
<strong>in</strong> dem betreffen<strong>den</strong> Geschäftsjahr e<strong>in</strong> Bilanzgew<strong>in</strong>n ausgewiesen<br />
wer<strong>den</strong> kann, jedoch unter dem Vorbehalt, dass der an e<strong>in</strong>en<br />
Gesellschafter auszuschüttende Betrag nicht höher se<strong>in</strong> darf als<br />
der Saldo sämtlicher se<strong>in</strong>er Kapitalkonten.<br />
Alle Ausschüttungen / Entnahmen erfolgen grundsätzlich <strong>in</strong> US-<br />
Dollar. Jeder Gesellschafter hat jedoch e<strong>in</strong> Wahlrecht, die Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen durch Angabe der Währung im Zeichnungssche<strong>in</strong><br />
auch <strong>in</strong> Euro zu erhalten. Darüber h<strong>in</strong>aus hat der<br />
Investor bezüglich der Ausschüttung / Entnahme <strong>in</strong> US-Dollar<br />
bzw. Euro e<strong>in</strong> jährliches Wahlrecht, welches durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber der Fondsgesellschaft ausgeübt wer<strong>den</strong><br />
kann. Der Umtausch von US-Dollar <strong>in</strong> Euro erfolgt zu demjenigen<br />
Wechselkurs, welcher von der Fondsgesellschaft zwei Bankarbeitstage<br />
vor der Ausschüttung / Entnahme erzielt wird. Sämtliche<br />
im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit <strong>den</strong> Ausschüttungen / Entnahmen<br />
und e<strong>in</strong>em etwaigen Umtausch entstehen<strong>den</strong> Kosten s<strong>in</strong>d von<br />
dem jeweiligen Gesellschafter zu tragen und wer<strong>den</strong> mit dem<br />
Ausschüttungs- / Entnahmebetrag verrechnet.<br />
Ausschüttungen / Entnahmen können von der Fondsgesellschaft<br />
auch ohne vorherige schriftliche Ankündigung vorgenommen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
5. Sonderbetriebse<strong>in</strong>nahmen und -ausgaben muss jeder Treugeber<br />
/ Kommanditist der Fondsgesellschaft bis spätestens zum<br />
28. Februar des auf das betreffende Geschäftsjahr folgen<strong>den</strong><br />
Jahres bekannt geben.<br />
§ 15<br />
Nachschusspflicht, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht,<br />
US-Steuernummer, Vollmacht, Kontrollrechte<br />
1. E<strong>in</strong>e über § 7 Ziffer 6 und 8 sowie § 11 h<strong>in</strong>ausgehende Nachschusspflicht<br />
kann nur mit <strong>den</strong> Stimmen aller Gesellschafter und<br />
Treugeber beschlossen wer<strong>den</strong>. Von Vorstehendem unberührt<br />
bleibt die Haftung der Kommanditisten gegenüber <strong>den</strong> Gesellschaftsgläubigern<br />
gemäß §§ 171 ff. HGB.<br />
2. E<strong>in</strong> Wettbewerbsverbot besteht für die Gesellschafter und Treugeber<br />
nicht.<br />
3. Die Treugeber / Kommanditisten s<strong>in</strong>d zur Verschwiegenheit gegenüber<br />
unbeteiligten Dritten zu allen Angelegenheiten der<br />
Fondsgesellschaft verpflichtet, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich Informationen,<br />
die ihnen <strong>in</strong> ihrer Eigenschaft als Gesellschafter über<br />
die Waldgesellschaft, deren Gesellschafter, Manager und Transak-