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timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope

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ist nach Unterschriftsbeglaubigung durch e<strong>in</strong>en Notar<br />

an die Fondsgesellschaft zur Handelsregistere<strong>in</strong>tragung<br />

zurückzusen<strong>den</strong>.<br />

Unvollständige sowie nicht vollständig oder falsch ausgefüllte<br />

Zeichnungsunterlagen wer<strong>den</strong> <strong>in</strong> der Bearbeitung<br />

zurückgestellt. Unvollständigkeit besteht <strong>in</strong>sbesondere<br />

auch dann, wenn der Investor se<strong>in</strong>en Mitwirkungspflichten<br />

nach dem Geldwäschegesetz (im Folgen<strong>den</strong> „GWG“) <strong>in</strong> der<br />

jeweils gültigen Fassung nicht nachkommt, das heißt, wenn<br />

der Legitimationsnachweis im Zeichnungssche<strong>in</strong> nicht vollständig<br />

ausgefüllt, die Kopie des Ausweises mit Vermerk<br />

„Orig<strong>in</strong>al e<strong>in</strong>gesehen“, Vermittlerstempel und Vermittlerunterschrift<br />

<strong>den</strong> Zeichnungsunterlagen nicht beigefügt, der<br />

Investor als Vertragspartner nicht persönlich zur Feststellung<br />

der I<strong>den</strong>tität anwesend ist oder die Angabe zum wirtschaftlich<br />

Berechtigten nicht durch Ankreuzen auf dem<br />

Zeichnungssche<strong>in</strong> bejaht wird. In diesen Fällen kann die Beteiligungserklärung<br />

des Investors vor Behebung des H<strong>in</strong>derungsgrundes<br />

nicht angenommen wer<strong>den</strong>. Die Fondsgesellschaft<br />

wird <strong>in</strong> diesem Fall <strong>den</strong> Vermittler / Berater bzw. <strong>den</strong><br />

Investor <strong>in</strong>formieren und die Möglichkeit zur Vervollständigung<br />

der Unterlagen geben. Mündliche oder telefonische<br />

Beitrittswünsche können nicht berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

Annahme der Beteiligungserklärung<br />

Die Beteiligungserklärung des Investors ist am Tag der<br />

Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

angenommen und der Treuhandvertrag<br />

kommt wirksam zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung<br />

wird nicht versandt. Der Investor verzichtet<br />

<strong>in</strong>soweit auf <strong>den</strong> Zugang der Zeichnungsbestätigung. Der<br />

Investor erhält jedoch von der Fondsgesellschaft e<strong>in</strong>e Mitteilung<br />

über die Erstellung der Zeichnungsbestätigung <strong>in</strong><br />

Textform. Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung<br />

noch der Zugang der diesbezüglichen Mitteilung der Fonds-<br />

84 I Die Beteiligung<br />

gesellschaft ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

erforderlich.<br />

Der Beitritt des Treuhandkommanditisten zur Fondsgesellschaft<br />

im Auftrag des Investors erfolgt nach E<strong>in</strong>gang der<br />

vollständigen Orig<strong>in</strong>al-Zeichnungsunterlagen bei der KGAL,<br />

Erstellung der Zeichnungsbestätigung durch <strong>den</strong> Treuhandkommanditisten<br />

und E<strong>in</strong>gang der vollständigen Kapitale<strong>in</strong>lage<br />

zuzüglich Agio auf dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

(Wirksamwer<strong>den</strong> des Treuhandverhältnisses), frühestens<br />

jedoch mit Ablauf des Monats (Beitrittsmonat), <strong>in</strong> welchem<br />

auch die letzte der genannten Voraussetzungen erfüllt ist<br />

(aufschiebende Bed<strong>in</strong>gungen).<br />

Kapitale<strong>in</strong>zahlung<br />

Die Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Betrag zu leisten.<br />

Die Kapitale<strong>in</strong>lage ist grundsätzlich <strong>in</strong> US-Dollar zu<br />

erbr<strong>in</strong>gen und je nach Zeitpunkt der Zeichnung gemäß <strong>den</strong><br />

Angaben im Zeichnungssche<strong>in</strong> fällig. Die E<strong>in</strong>zahlung der<br />

Kapitale<strong>in</strong>lage ist durch Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren<br />

vorgesehen. Die Abbuchung kann nur von<br />

e<strong>in</strong>em Euro-Kontokorrentkonto erfolgen. Der <strong>in</strong> Euro abgebuchte<br />

Betrag wird von der Fondsgesellschaft <strong>in</strong> die Fondswährung<br />

US-Dollar getauscht.<br />

Der Investor hat bei Nichtteilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren<br />

die Möglichkeit, die Kapitale<strong>in</strong>lage und das<br />

Agio <strong>in</strong> US-Dollar zu überweisen.<br />

Abbuchungsauftragsverfahren (Euro)<br />

Der Investor verpflichtet sich hierbei <strong>den</strong> vollständig ausgefüllten<br />

Abbuchungsauftrag bis spätestens fünf Bankarbeitstage<br />

vor dem Fälligkeitsterm<strong>in</strong> an se<strong>in</strong> kontoführendes<br />

Kredit<strong>in</strong>stitut weiterzugeben. Gleichzeitig verpflichtet er<br />

sich, die Kapitale<strong>in</strong>lage zuzüglich Agio im Euro-Gegenwert<br />

spätestens zwei Bankarbeitstage <strong>in</strong> München vor dem im<br />

Zeichnungssche<strong>in</strong> genannten Fälligkeitsterm<strong>in</strong> auf dem im

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