timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope
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wöhnlichen Ereignisse vor, welche E<strong>in</strong>fluss auf die Tätigkeiten<br />
der Fondsgesellschaft haben (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, 8 Absatz<br />
2 VermVerkProspV).<br />
Neben <strong>den</strong> <strong>in</strong> diesem Beteiligungsprospekt dargestellten<br />
Investitionen (siehe hierzu das Kapitel „Die Investition und<br />
F<strong>in</strong>anzierung“ ab Seite 54) bestehen ke<strong>in</strong>e weiteren laufen<strong>den</strong><br />
Investitionen der Fondsgesellschaft (§ 8 Absatz 1 Nr. 4<br />
VermVerkProspV).<br />
Die Nettoe<strong>in</strong>nahmen der Fondsgesellschaft wer<strong>den</strong> entsprechend<br />
<strong>den</strong> Ausführungen des Verkaufsprospektes verwendet<br />
und für ke<strong>in</strong>e sonstigen Zwecke genutzt. Fremdkapital kann<br />
nur nach <strong>den</strong> Ausführungen dieses Verkaufsprospektes aufgenommen<br />
wer<strong>den</strong>, ist aber zur Realisierung des Projektes<br />
derzeit nicht erforderlich (§ 9 Absatz 1 VermVerkProspV).<br />
Dem Prospektverantwortlichen, <strong>den</strong> Gründungsgesellschaftern,<br />
<strong>den</strong> Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
sowie dem Treuhandkommanditisten steht oder<br />
stand weder das Eigentum noch e<strong>in</strong>e sonstige d<strong>in</strong>gliche<br />
Berechtigung an der Waldgesellschaft zu. Es bestehen<br />
weder d<strong>in</strong>gliche Belastungen des Anlageobjektes noch<br />
rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen se<strong>in</strong>er Verwendungsmöglichkeiten,<br />
<strong>in</strong>sbesondere im H<strong>in</strong>blick auf die im<br />
Verkaufsprospekt dargestellte Nutzung (§ 9 Absatz 2 Nr. 2<br />
bis 4 VermVerkProspV).<br />
Für die geplanten Investitionen bedarf es derzeit ke<strong>in</strong>er behördlichen<br />
Genehmigung (§ 9 Absatz 2 Nr. 5 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
Für das Anlageobjekt wurde ke<strong>in</strong> Bewertungsgutachten im<br />
S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Wertfeststellung erstellt (§ 9 Absatz 2 Nr. 7<br />
VermVerkProspV).<br />
Vorbehaltlich der auf <strong>den</strong> Seiten 62 ff. beschriebenen Leistungen<br />
haben der Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter,<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft sowie der Treuhandkommanditist ke<strong>in</strong>e<br />
nicht nur ger<strong>in</strong>gfügigen Leistungen und Lieferungen gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft erbracht (§ 9 Absatz 2 Nr. 8<br />
VermVerkProspV).<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung e<strong>in</strong>es Konzernabschlusses<br />
verpflichtet (§ 10 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz<br />
1 VermVerkProspV).<br />
Für die Fondsgesellschaft bestehen weder e<strong>in</strong> Aufsichtsgremium<br />
noch e<strong>in</strong> Beirat (§ 12 Absatz 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007 haben die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ke<strong>in</strong>e<br />
Gesamtbezüge von der Fondsgesellschaft erhalten, <strong>in</strong>sbesondere<br />
ke<strong>in</strong>e Gehälter, Gew<strong>in</strong>nbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen oder<br />
Nebenleistungen (§ 12 Absatz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
s<strong>in</strong>d nicht tätig für<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt s<strong>in</strong>d, sowie<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, sowie<br />
Unternehmen, die im Z<strong>usa</strong>mmenhang mit der Herstellung<br />
von Objekten der Fondsgesellschaft nicht nur ger<strong>in</strong>gfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbr<strong>in</strong>gen (§ 12 Absatz 2 Nr.<br />
1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />
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