timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope
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Vergütung <strong>in</strong> Höhe von 0,5 % der gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />
zum Jahresende zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Aufgrund des erhöhten Aufwands während der Platzierungsphase<br />
der Fondsgesellschaft beträgt die Vergütung<br />
für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 1,0 % der gezeichneten<br />
Kapitale<strong>in</strong>lagen zum Jahresende zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Das Verwaltungshonorar ist jeweils<br />
zum 30.12. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres fällig. Die KGAL kann sich bei<br />
der Leistungserbr<strong>in</strong>gung auch Dritter bedienen. Die KGAL<br />
fungiert als E<strong>in</strong>zahlungsverwalter.<br />
Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung /Sonstige<br />
Leistungen<br />
Die laufende Steuerberatung und die Wirtschaftsprüfung<br />
der Fondsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft wer<strong>den</strong><br />
von unabhängigen Gesellschaften / Steuerberatern /<br />
Wirtschaftsprüfern übernommen. Die für diese Leistungen<br />
anfallen<strong>den</strong> Entgelte und die sonstigen Kosten (beispielsweise<br />
Bankgebühren, IHK-Beiträge, Kosten der Erstellung<br />
und des Versands der Korrespon<strong>den</strong>z der Fondsgesellschaft<br />
mit <strong>den</strong> Investoren sowie fondsspezifische Reisekosten<br />
der KGAL oder des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters)<br />
wur<strong>den</strong> aufgrund von Erfahrungswerten mit <strong>in</strong>sgesamt<br />
USD 120.000 jährlich veranschlagt. Diese Entgelte und Kosten<br />
s<strong>in</strong>d von der Fondsgesellschaft (zum Teil mittelbar über<br />
die Beteiligungsgesellschaft) zu tragen.<br />
Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds<br />
Die KGAL, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />
(im Folgen<strong>den</strong> „Beschwerdegegner“) haben sich<br />
dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />
Verfahrensordnung sowie <strong>den</strong> Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />
ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die<br />
Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwer<strong>den</strong><br />
schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu rich-<br />
ten und damit e<strong>in</strong> außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />
e<strong>in</strong>zuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />
sich die Parteien nicht während des Verfahrens e<strong>in</strong>igen,<br />
ergeht als Ergebnis der Prüfung e<strong>in</strong> Schlichtungsspruch der<br />
Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />
e<strong>in</strong>en Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebun<strong>den</strong>,<br />
sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt.<br />
Dies bedeutet, dass der Beschwerdegegner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Fall, <strong>in</strong> dem der vom beschwerdeführen<strong>den</strong> Investor geltend<br />
gemachte Anspruch bei e<strong>in</strong>em Streitwert bis e<strong>in</strong>schließlich<br />
EUR 5.000 liegt, e<strong>in</strong>er Entscheidung der Ombudsperson<br />
nachkommen muss und gegen <strong>den</strong> Schlichtungsspruch<br />
<strong>den</strong> or<strong>den</strong>tlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei<br />
Beschwer<strong>den</strong> mit e<strong>in</strong>em höheren Streitwert gibt die<br />
Ombudsperson e<strong>in</strong>e Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />
immer frei, <strong>den</strong> or<strong>den</strong>tlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />
Durch rechtzeitig vor E<strong>in</strong>tritt der Verjährung erfolgte E<strong>in</strong>leitung<br />
des Schlichtungsverfahrens durch <strong>den</strong> Investor<br />
tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich des<br />
beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />
der Verjährung e<strong>in</strong>.<br />
Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />
s<strong>in</strong>d bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Postfach 64 02 22<br />
10048 Berl<strong>in</strong><br />
Tel: 030 / 257 616 90<br />
Fax: 030 / 257 616 91<br />
<strong>in</strong>fo@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Die Verfahrensordnung und e<strong>in</strong>e Informationsbroschüre<br />
f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich zudem im Internet unter:<br />
www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />
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