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timberclass 1 nachhaltige waldinvestments in den usa - Scope

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Vergütung <strong>in</strong> Höhe von 0,5 % der gezeichneten Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

zum Jahresende zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Aufgrund des erhöhten Aufwands während der Platzierungsphase<br />

der Fondsgesellschaft beträgt die Vergütung<br />

für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 1,0 % der gezeichneten<br />

Kapitale<strong>in</strong>lagen zum Jahresende zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Das Verwaltungshonorar ist jeweils<br />

zum 30.12. e<strong>in</strong>es je<strong>den</strong> Jahres fällig. Die KGAL kann sich bei<br />

der Leistungserbr<strong>in</strong>gung auch Dritter bedienen. Die KGAL<br />

fungiert als E<strong>in</strong>zahlungsverwalter.<br />

Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung /Sonstige<br />

Leistungen<br />

Die laufende Steuerberatung und die Wirtschaftsprüfung<br />

der Fondsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft wer<strong>den</strong><br />

von unabhängigen Gesellschaften / Steuerberatern /<br />

Wirtschaftsprüfern übernommen. Die für diese Leistungen<br />

anfallen<strong>den</strong> Entgelte und die sonstigen Kosten (beispielsweise<br />

Bankgebühren, IHK-Beiträge, Kosten der Erstellung<br />

und des Versands der Korrespon<strong>den</strong>z der Fondsgesellschaft<br />

mit <strong>den</strong> Investoren sowie fondsspezifische Reisekosten<br />

der KGAL oder des geschäftsführen<strong>den</strong> Gesellschafters)<br />

wur<strong>den</strong> aufgrund von Erfahrungswerten mit <strong>in</strong>sgesamt<br />

USD 120.000 jährlich veranschlagt. Diese Entgelte und Kosten<br />

s<strong>in</strong>d von der Fondsgesellschaft (zum Teil mittelbar über<br />

die Beteiligungsgesellschaft) zu tragen.<br />

Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds<br />

Die KGAL, die Fondsgesellschaft und der Treuhandkommanditist<br />

(im Folgen<strong>den</strong> „Beschwerdegegner“) haben sich<br />

dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der jeweils gültigen<br />

Verfahrensordnung sowie <strong>den</strong> Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Investoren der Fondsgesellschaft haben die<br />

Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwer<strong>den</strong><br />

schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu rich-<br />

ten und damit e<strong>in</strong> außergerichtliches Schlichtungsverfahren<br />

e<strong>in</strong>zuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit<br />

sich die Parteien nicht während des Verfahrens e<strong>in</strong>igen,<br />

ergeht als Ergebnis der Prüfung e<strong>in</strong> Schlichtungsspruch der<br />

Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds ist der Beschwerdegegner an<br />

e<strong>in</strong>en Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebun<strong>den</strong>,<br />

sofern der Beschwerdegegenstand EUR 5.000 nicht übersteigt.<br />

Dies bedeutet, dass der Beschwerdegegner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Fall, <strong>in</strong> dem der vom beschwerdeführen<strong>den</strong> Investor geltend<br />

gemachte Anspruch bei e<strong>in</strong>em Streitwert bis e<strong>in</strong>schließlich<br />

EUR 5.000 liegt, e<strong>in</strong>er Entscheidung der Ombudsperson<br />

nachkommen muss und gegen <strong>den</strong> Schlichtungsspruch<br />

<strong>den</strong> or<strong>den</strong>tlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei<br />

Beschwer<strong>den</strong> mit e<strong>in</strong>em höheren Streitwert gibt die<br />

Ombudsperson e<strong>in</strong>e Empfehlung ab. Dem Investor steht es<br />

immer frei, <strong>den</strong> or<strong>den</strong>tlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Durch rechtzeitig vor E<strong>in</strong>tritt der Verjährung erfolgte E<strong>in</strong>leitung<br />

des Schlichtungsverfahrens durch <strong>den</strong> Investor<br />

tritt gegenüber dem Beschwerdegegner bezüglich des<br />

beschwerdegegenständlichen Anspruches die Hemmung<br />

der Verjährung e<strong>in</strong>.<br />

Nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren<br />

s<strong>in</strong>d bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds erhältlich. Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berl<strong>in</strong><br />

Tel: 030 / 257 616 90<br />

Fax: 030 / 257 616 91<br />

<strong>in</strong>fo@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und e<strong>in</strong>e Informationsbroschüre<br />

f<strong>in</strong><strong>den</strong> sich zudem im Internet unter:<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />

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