Portigon Einzelabschluss 2012 (pdf, 573K) - WestLB
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Lagebericht<br />
22<br />
Klagen der Kommunen<br />
Im Zusammenhang mit Derivate-Geschäften sind 32 Klagen von Kommunen/kommunalen<br />
Verbänden gegen <strong>Portigon</strong> anhängig gemacht worden. Soweit das Risiko aus den erhobenen<br />
Klagen bisher konkretisierbar ist, wurden per 31. Dezember <strong>2012</strong> bei <strong>Portigon</strong> wegen<br />
Prozesskosten rund 5,4 Mio € an Rückstellung gebildet. Auch hinsichtlich dieser Klagen ist<br />
das wirtschaftliche Risiko (mit Ausnahme des Kostenrisikos) mit Abspaltungsvertrag vom<br />
30. August <strong>2012</strong> auf die EAA übertragen worden.<br />
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf den<br />
Rechnungslegungsprozess<br />
Ziele eines rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems<br />
(IKS/RMS) sind die Sicherstellung der Einhaltung der in Bezug auf die Rechnungslegung<br />
bestehenden Standards und Vorschriften sowie die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit<br />
der Rechnungslegung.<br />
<strong>Portigon</strong> hat im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ein der Unternehmenstätigkeit<br />
angemessenes IKS/RMS implementiert.<br />
Das rechnungslegungsbezogene IKS/RMS von <strong>Portigon</strong> umfasst im Wesentlichen<br />
Richtlinien und Prozesse, die<br />
• eine angemessene Sicherheit für eine vollständige, zeitnahe, richtige und periodengerechte<br />
Erfassung und Buchung von Geschäftsvorfällen in Übereinstimmung mit den<br />
gesetzlichen und sonstigen Vorschriften bieten, um eine die tatsächlichen Verhältnisse<br />
darstellende öffentliche Finanzberichterstattung sicherzustellen (Ordnungsmäßigkeit<br />
und Verlässlichkeit der Rechnungslegung);<br />
• eine regelmäßige und zeitnahe Information der Entscheidungsträger und Gremien mit<br />
den für die Unternehmenssteuerung relevanten Rechnungslegungsdaten gewährleisten<br />
(interne Berichterstattung);<br />
• eine angemessene Sicherheit verschaffen, damit nicht genehmigte Anschaffungen<br />
und die nicht genehmigte Nutzung oder Veräußerung von Vermögenswerten, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die Rechnungslegung haben könnten, verhindert oder<br />
frühzeitig erkannt werden;<br />
• ein angemessenes Kontroll- und Dokumentationsumfeld bereitstellen (z.B. Funktionstrennung,<br />
Einhaltung festgelegter Genehmigungs- bzw. Kompetenzstufen, Einhaltung<br />
des Vieraugenprinzips bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen, Versand von Geschäfts-<br />
und Saldenbestätigungen, geordnetes Belegwesen);<br />
• die Archivierung und Datensicherung von Dokumenten und buchungsbegründenden<br />
Unterlagen regeln, die hinreichend detailliert, korrekt und angemessen Auskunft über<br />
Geschäftsbewegungen und die Verwendung von Vermögenswerten geben.<br />
Das rechnungslegungsbezogene IKS/RMS unterliegt einer fortlaufenden Überwachung<br />
seiner Wirksamkeit. Bestehende technische und fachliche Kontrollen sind regelmäßig<br />
Prüfungsgegenstand der internen Revision sowie externer Prüfungen.