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Portigon Einzelabschluss 2012 (pdf, 573K) - WestLB

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Lagebericht<br />

22<br />

Klagen der Kommunen<br />

Im Zusammenhang mit Derivate-Geschäften sind 32 Klagen von Kommunen/kommunalen<br />

Verbänden gegen <strong>Portigon</strong> anhängig gemacht worden. Soweit das Risiko aus den erhobenen<br />

Klagen bisher konkretisierbar ist, wurden per 31. Dezember <strong>2012</strong> bei <strong>Portigon</strong> wegen<br />

Prozesskosten rund 5,4 Mio € an Rückstellung gebildet. Auch hinsichtlich dieser Klagen ist<br />

das wirtschaftliche Risiko (mit Ausnahme des Kostenrisikos) mit Abspaltungsvertrag vom<br />

30. August <strong>2012</strong> auf die EAA übertragen worden.<br />

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf den<br />

Rechnungslegungsprozess<br />

Ziele eines rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems<br />

(IKS/RMS) sind die Sicherstellung der Einhaltung der in Bezug auf die Rechnungslegung<br />

bestehenden Standards und Vorschriften sowie die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit<br />

der Rechnungslegung.<br />

<strong>Portigon</strong> hat im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ein der Unternehmenstätigkeit<br />

angemessenes IKS/RMS implementiert.<br />

Das rechnungslegungsbezogene IKS/RMS von <strong>Portigon</strong> umfasst im Wesentlichen<br />

Richtlinien und Prozesse, die<br />

• eine angemessene Sicherheit für eine vollständige, zeitnahe, richtige und periodengerechte<br />

Erfassung und Buchung von Geschäftsvorfällen in Übereinstimmung mit den<br />

gesetzlichen und sonstigen Vorschriften bieten, um eine die tatsächlichen Verhältnisse<br />

darstellende öffentliche Finanzberichterstattung sicherzustellen (Ordnungsmäßigkeit<br />

und Verlässlichkeit der Rechnungslegung);<br />

• eine regelmäßige und zeitnahe Information der Entscheidungsträger und Gremien mit<br />

den für die Unternehmenssteuerung relevanten Rechnungslegungsdaten gewährleisten<br />

(interne Berichterstattung);<br />

• eine angemessene Sicherheit verschaffen, damit nicht genehmigte Anschaffungen<br />

und die nicht genehmigte Nutzung oder Veräußerung von Vermögenswerten, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die Rechnungslegung haben könnten, verhindert oder<br />

frühzeitig erkannt werden;<br />

• ein angemessenes Kontroll- und Dokumentationsumfeld bereitstellen (z.B. Funktionstrennung,<br />

Einhaltung festgelegter Genehmigungs- bzw. Kompetenzstufen, Einhaltung<br />

des Vieraugenprinzips bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen, Versand von Geschäfts-<br />

und Saldenbestätigungen, geordnetes Belegwesen);<br />

• die Archivierung und Datensicherung von Dokumenten und buchungsbegründenden<br />

Unterlagen regeln, die hinreichend detailliert, korrekt und angemessen Auskunft über<br />

Geschäftsbewegungen und die Verwendung von Vermögenswerten geben.<br />

Das rechnungslegungsbezogene IKS/RMS unterliegt einer fortlaufenden Überwachung<br />

seiner Wirksamkeit. Bestehende technische und fachliche Kontrollen sind regelmäßig<br />

Prüfungsgegenstand der internen Revision sowie externer Prüfungen.

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