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Das Magazin der GEMA · Ausgabe April 2009 - heller & partner

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INtErN<br />

Ordentliche Mitgliedschaft<br />

WAS BIN ICH? BIN ICH?<br />

WAS<br />

o<strong>der</strong> die frage: Was bringt Mir die ordentlicHe MitgliedscHaft?<br />

GteXt: mp/ip<br />

ehört haben wir alle schon davon,<br />

dass es bei <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> angeschlossene,<br />

außerordentliche und ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

gibt. Doch nicht je<strong>der</strong> weiß, was es<br />

damit eigentlich auf sich hat.<br />

Immer wie<strong>der</strong> tauchen auch in den<br />

Medien Diskussionen über die „Zweiklassengesellschaft“<br />

bei <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> auf. Ist da<br />

was dran? virtuos hat für Sie die wichtigsten<br />

Infos zu den Mitglie<strong>der</strong>status zusammengestellt.<br />

1.<br />

das WicHtigste vorWeg:<br />

Hat Mein Mitgliedsstatus<br />

ausWirkungen auf Meine<br />

tantieMen?<br />

Nein. Die Differenzierung in die drei<br />

Status hat keinerlei Auswirkungen auf<br />

die Rechtewahrnehmung. Angeschlossene,<br />

außerordentliche und ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

werden gleich behandelt. Auch<br />

die kulturellen För<strong>der</strong>maßnahmen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Wertung stehen allen gleichermaßen<br />

offen.<br />

2.<br />

WelcHe Mitglie<strong>der</strong>status<br />

gibt es?<br />

Die <strong>GEMA</strong> bietet drei verschiedene<br />

Formen <strong>der</strong> Mitgliedschaft an – die angeschlossene,<br />

die außerordentliche und die<br />

ordentliche Mitgliedschaft. Für ein neues<br />

Mitglied ist zunächst <strong>der</strong> angeschlossene<br />

o<strong>der</strong> außerordentliche Status vorgesehen.<br />

Ordentliches Mitglied hingegen kann man<br />

erst nach fünf Jahren außerordentlicher<br />

Mitgliedschaft werden.<br />

3.<br />

„WelcHes scHWein<strong>der</strong>l<br />

Hätten’s denn gern?“<br />

„das ordentlicHe, bitte!“<br />

o<strong>der</strong>: Was bringt<br />

Mir die ordentlicHe<br />

MitgliedscHaft konkret?<br />

Kurz gesagt, bringt sie die Möglichkeit<br />

zur aktiven Mitbestimmung und<br />

Gestaltung <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> und – in unseren<br />

wirtschaftlich bewegten Zeiten immer<br />

wichtiger werdend – einen Beitrag zur<br />

38<br />

Alterssicherung.Ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

sind zur Stimmabgabe in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

berechtigt. <strong>Das</strong> bedeutet,<br />

dass sie zum Beispiel darüber entscheiden,<br />

wie die Lizenzeinnahmen an die Mitglie<strong>der</strong><br />

verteilt werden. In Notsituationen<br />

können sie Unterstützung durch die<br />

<strong>GEMA</strong>-Sozialkasse bekommen. Nach<br />

mindestens 20-jähriger ordentlicher Mitgliedschaft<br />

erhalten sie Zuwendungen aus<br />

einem eigens eingerichteten Fonds zur Alterssicherung.<br />

Dieser Fonds speist sich<br />

aus Anteilen <strong>der</strong> sogenannten Ausfall-<br />

zuschläge <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Voraussetzung für beide Arten <strong>der</strong> Unterstützung<br />

ist die Vollendung des 60.<br />

Lebensjahrs.<br />

4.<br />

Wie Werde icH ordentlicHes<br />

Mitglied?<br />

Jedes außerordentliche <strong>GEMA</strong>-<br />

Mitglied kann nach mindestens fünfjähriger<br />

Zugehörigkeit ordentliches Mitglied<br />

werden. Jedes Mitglied kann nur in<br />

einer <strong>der</strong> Berufsgruppen ordentliches Mitglied<br />

werden.<br />

Notwendig sind bestimmte Gesamtund<br />

Jahresmindestaufkommen, also die<br />

Höhe <strong>der</strong> Tantiemen, die man von <strong>der</strong><br />

<strong>GEMA</strong> bekommt. Für Komponisten und<br />

Textdichter heißt das, bezogen auf das<br />

Aufkommen in <strong>der</strong> jeweiligen Berufsgruppe:<br />

mindestens 30.000 Euro für insgesamt<br />

fünf aufeinan<strong>der</strong> folgende Jahre sowie<br />

1.800 Euro pro Jahr in vier aufeinan<strong>der</strong>folgenden<br />

Jahren – mit dem „One Hit<br />

Won<strong>der</strong>“ ist es also nicht getan, son<strong>der</strong>n<br />

kontinuierlicher wirtschaftlicher Erfolg<br />

durch das eigene Schaffen ist gefragt.<br />

Für Musikverleger belaufen sich die<br />

jeweiligen Summen auf 75.000 Euro<br />

beziehungsweise 4.500 Euro. Für Urheber<br />

und Musikverleger <strong>der</strong> Ernsten Musik<br />

verringern sich die Mindestbeträge um<br />

ein Drittel.<br />

5.<br />

Wie Werde icH ausserordentlicHes<br />

Mitglied?<br />

Komponisten müssen fünf Kompositionen,<br />

zum Beispiel in Form eines Klavier-<br />

auszugs, einreichen. Von Textdichtern<br />

benötigt die <strong>GEMA</strong> fünf selbst verfasste<br />

und vertonte Texte (inklusive <strong>der</strong> Tonträger<br />

mit <strong>der</strong> Musik zu den Texten).Verlage <strong>der</strong><br />

Ernsten Musik reichen 25 handelsübliche<br />

Instrumentalmusikausgaben o<strong>der</strong> zehn<br />

Orchesterleihmaterialien ein.<br />

Verlage <strong>der</strong> Unterhaltungs- und Tanzmusik<br />

weisen ihre verlegerische Tätigkeit<br />

entwe<strong>der</strong> durch Klavier- o<strong>der</strong> Akkordeon-<br />

Einzelausgaben für 50 Werke, Salonorchester-<strong>Ausgabe</strong>n<br />

für 10 Werke o<strong>der</strong><br />

Combo- o<strong>der</strong> Blasmusik-<strong>Ausgabe</strong>n für<br />

15 Werke nach.<br />

Die verlegerische Tätigkeit kann auch<br />

durch bestimmte Mindestaufkommen<br />

nachgewiesen werden. Dafür müssen<br />

25 Druckausgaben eingereicht werden.<br />

Außerdem muss <strong>der</strong> antragstellende Verlag<br />

im Handelsregister eingetragen sein.<br />

6.<br />

braucHe icH spezielle<br />

forMulare, uM Meinen<br />

antrag auf ausser-<br />

ordentlicHe Mitglied-<br />

scHaft zu stellen?<br />

Nein. Es genügt ein formloser Brief,<br />

indem die außerordentliche Mitgliedschaft<br />

beantragt wird. Dazu die oben beschriebenen<br />

Unterlagen – und natürlich<br />

die <strong>GEMA</strong>-Mitgliedsnummer. Den Brief<br />

senden an: <strong>GEMA</strong>, Direktion Mitglie<strong>der</strong> /<br />

Ausschüttung, Postfach 80 07 67, 81607<br />

München<br />

wollen sie Mehr?<br />

Weiterführende Infos zu allen Punkten<br />

finden Sie unter www.gema.de/virtuos_0109<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Rubrik <strong>GEMA</strong>-Wissen ab<br />

Seite 52 in diesem Heft.<br />

Direktion Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>GEMA</strong>-Generaldirektion<br />

Rosenheimer Str. 11<br />

81667 München<br />

Tel.: 089-48003-642<br />

Fax: 089-48003-240<br />

E-Mail: mg@gema.de<br />

virtuos <strong>Ausgabe</strong> <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />

EINsPruch<br />

Aktuelle Rechtsfälle verständlich erklärt<br />

AlphAloAD<br />

vs. GeMA BeaMDvD<br />

Vs. GeMa<br />

iM gericHtsurteil gegen den<br />

dienstanbieter alpHaload ist<br />

ein WicHtiger scHritt gegen<br />

internet-piraterie gelungen.<br />

teXt: mp teXt: mp<br />

– <strong>der</strong> fall –<br />

Der kostenpflichtige Dienstanbieter Alphaload vermittelt seinen<br />

Kunden den Zugang zum Usenet. Er unterstützt zudem die Suche<br />

nach Inhalten sowie <strong>der</strong>en Download mittels einer speziellen<br />

Software. Der Dienstanbieter hatte nachhaltig damit geworben,<br />

dass Nutzer kostengünstig, sicher vor Rechtsverfolgung sowie<br />

schnell und anonym Zugriff auf Filme, MP3-Dateien, Software<br />

o<strong>der</strong> Games bekämen. Aus dem <strong>GEMA</strong>-Repertoire wurde im Angebot<br />

von Alphaload eine große Anzahl Musikwerke urheberrechtswidrig<br />

genutzt, d.h. öffentlich zugänglich gemacht – <strong>der</strong><br />

Prozess beschäftigte sich explizit mit 139 Musikwerken.<br />

§ das urteil §<br />

Gesprochen am 28. Januar <strong>2009</strong> zugunsten <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> im<br />

Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes.<br />

Bestätigung des Unterlassungsurteils des Landgerichts Hamburg<br />

vom 26. Oktober 2007.<br />

Gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg müssen<br />

von den Internet-Plattformen www.alphaload.de und www.alphaload.org<br />

die betroffenen Musikwerke des <strong>GEMA</strong>-Repertoires entfernt<br />

werden. Zudem muss <strong>der</strong> Anbieter sämtliche Werbeaussagen<br />

löschen, mit denen die Nutzung des Dienstes zu illegalen Zwecken<br />

propagiert wird.<br />

<strong>Das</strong> Gericht folgte mit dem Urteil erneut dem Antrag <strong>der</strong><br />

<strong>GEMA</strong> in vollem Umfang. Begründet wurde dies durch das bestehende<br />

deutsche Urheberrecht, das Alphaload durch sein Angebot<br />

und seine Werbeaussagen verletzt hatte.<br />

die fragen an unsere expertin dr. kerstin<br />

bäcker (lausen recHtsanWälte)<br />

Warum hat die Bestätigung des Urteils so lange gedauert?<br />

Der entscheidende Senat beim Oberlandesgericht Hamburg<br />

war unseres Wissens eine Zeit lang nicht vollständig besetzt und<br />

deshalb hat sich dort über einige Monate eine Vielzahl von Verfahren<br />

angestaut, die vor dieser Sache noch abgearbeitet werden<br />

mussten.<br />

Was bedeutet dieses Urteil zugunsten <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> für die<br />

Strategie im Vorgehen gegen Internet-Piraterie?<br />

<strong>Das</strong> Urteil ist ein wichtiger Schritt im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Haftung von sog. Zugangsvermittlern. <strong>Das</strong> Urteil zeigt, dass<br />

Zugangsvermittler durchaus auch für Rechtsverletzungen, die<br />

von ihren Nutzern begangen werden, zur Verantwortung gezogen<br />

werden können. Bislang haben solche Dienste immer versucht,<br />

sich damit zu verteidigen, dass sie nur technische Dienstleister<br />

sind, die nicht für Rechtsverletzungen in ihrem Dienst haften – so<br />

auch Alphaload, <strong>der</strong> sich sogar mit den illegalen Nutzungsmöglichkeiten<br />

gebrüstet hat. Für die künftige Strategie bedeutet dies,<br />

dass Zugangsvermittler als zentrale Ansprech<strong>partner</strong> für das<br />

Usenet und Internet im Rahmen <strong>der</strong> gegebenen Möglichkeiten<br />

die Urheber mehr im Kampf gegen die illegale Nutzung von<br />

Inhalten unterstützen sollten.<br />

Wie ein video-on-deMand-service<br />

die recHte von koMponisten<br />

verletzte – und den naMen <strong>der</strong><br />

geMa MissbraucHte.<br />

– <strong>der</strong> fall –<br />

Die Nutzer <strong>der</strong> Website www.beamdvd.de konnten sich Filme aussuchen,<br />

ansehen o<strong>der</strong> herunterladen. Der Dienstbetreiber hatte<br />

Filme in seinem kostenpflichtigen Angebot, für die <strong>GEMA</strong>-<br />

Mitglie<strong>der</strong> die Musik komponiert haben – dadurch werden Rechte<br />

aus dem <strong>GEMA</strong>-Repertoire berührt. Die BeamDVD GmbH hatte<br />

ihren Dienst bei <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> als herkömmliche Videothek lizenziert.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> muss jedoch ein Video-on-Demand-Tarif<br />

angewendet werden. Die BeamDVD GmbH bezeichnete sich<br />

außerdem auf ihrer Website ohne Erlaubnis <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> als „<strong>GEMA</strong>-<br />

Partner“ und unter Abbildung des <strong>GEMA</strong>-Logos als „<strong>GEMA</strong>-Partner<br />

– garantiert legaler Service“. Damit und mit den Kompositionen<br />

zu „<strong>Das</strong> Wun<strong>der</strong> von Berlin“, „Deutschland, ein Sommermärchen“<br />

und „Gasoline“ befasste sich das einstweilige Verfügungsverfahren.<br />

§ das urteil §<br />

Gesprochen am 6. Februar <strong>2009</strong> zugunsten <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> mit Verhängung<br />

einer einstweiligen Verfügung gegen die BeamDVD GmbH.<br />

Gemäß dem Beschluss des Landgerichts Köln mussten von<br />

BeamDVD die betroffenen Filme entfernt werden, solange keine<br />

Zustimmung <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> für <strong>der</strong>en Zugänglichmachung auf<br />

BeamDVD besteht. Zudem verfügte das Landgericht, dass sämtliche<br />

Logos und Formulierungen wie „<strong>GEMA</strong>-Partner“ entfernt<br />

werden. <strong>Das</strong> Gericht folgte mit <strong>der</strong> einstweiligen Verfügung dem<br />

Antrag <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> in vollem Umfang. Begründet wurde dies unter<br />

an<strong>der</strong>em durch das deutsche Urheberrecht, das BeamDVD<br />

verletzt hat. Im März <strong>2009</strong> hat BeamDVD seinen Dienst (vorübergehend?)<br />

eingestellt.<br />

die frage an unseren experten roland Wolf<br />

(facHreferent <strong>der</strong> direktion aussendienst)<br />

Was ist <strong>der</strong> Unterschied zwischen den <strong>GEMA</strong>-Tarifen für eine<br />

herkömmliche Videothek und einen Video-on-Demand-Service?<br />

Es geht im vorliegenden Fall um die beiden folgenden Tarife:<br />

1. Mit dem Tarif V-BT wird <strong>der</strong> Vergütungsanspruch für das Vermieten<br />

von Bildtonträgern wie DVDs durch Videotheken und vergleichbare<br />

Betriebe abgegolten. Pro angefangene 100 Stück <strong>der</strong><br />

dort angebotenen Bildtonträger werden je Betrieb monatlich<br />

15,10 Euro netto fällig. Auch eine Abrechnung nach Umsatzerlösen<br />

(i.d.R. 3,63%) ist möglich.<br />

2. Der Tarif VR-OD 4 gilt im Unterschied dazu ausschließlich für<br />

Film-/Video-on-Demand-Angebote, welche die Speicherung von<br />

Filmvideos sowie <strong>der</strong>en Zugänglichmachung zum Streaming und/<br />

o<strong>der</strong> Download beim Endnutzer ermöglichen. Die Vergütung<br />

beträgt hier im Regelfall 10 % des Endverkaufspreises beziehungsweise<br />

<strong>der</strong> betreffenden Abonnemententgelte.<br />

Der Unterschied liegt also zum einen in <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Vergütungen,<br />

vor allem aber in <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong><br />

Vergütung abgegoltenen Ansprüche. Während <strong>der</strong> Tarif V-BT die<br />

gesetzlichen Vergütungsansprüche berührt, werden mit dem Tarif<br />

VR-OD 4 Rechte abgegolten (§ 19a UrhG).<br />

virtuos <strong>Ausgabe</strong> <strong>April</strong> <strong>2009</strong> 39

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