Das Magazin der GEMA · Ausgabe April 2009 - heller & partner
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INtErN<br />
Ordentliche Mitgliedschaft<br />
WAS BIN ICH? BIN ICH?<br />
WAS<br />
o<strong>der</strong> die frage: Was bringt Mir die ordentlicHe MitgliedscHaft?<br />
GteXt: mp/ip<br />
ehört haben wir alle schon davon,<br />
dass es bei <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> angeschlossene,<br />
außerordentliche und ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
gibt. Doch nicht je<strong>der</strong> weiß, was es<br />
damit eigentlich auf sich hat.<br />
Immer wie<strong>der</strong> tauchen auch in den<br />
Medien Diskussionen über die „Zweiklassengesellschaft“<br />
bei <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> auf. Ist da<br />
was dran? virtuos hat für Sie die wichtigsten<br />
Infos zu den Mitglie<strong>der</strong>status zusammengestellt.<br />
1.<br />
das WicHtigste vorWeg:<br />
Hat Mein Mitgliedsstatus<br />
ausWirkungen auf Meine<br />
tantieMen?<br />
Nein. Die Differenzierung in die drei<br />
Status hat keinerlei Auswirkungen auf<br />
die Rechtewahrnehmung. Angeschlossene,<br />
außerordentliche und ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
werden gleich behandelt. Auch<br />
die kulturellen För<strong>der</strong>maßnahmen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Wertung stehen allen gleichermaßen<br />
offen.<br />
2.<br />
WelcHe Mitglie<strong>der</strong>status<br />
gibt es?<br />
Die <strong>GEMA</strong> bietet drei verschiedene<br />
Formen <strong>der</strong> Mitgliedschaft an – die angeschlossene,<br />
die außerordentliche und die<br />
ordentliche Mitgliedschaft. Für ein neues<br />
Mitglied ist zunächst <strong>der</strong> angeschlossene<br />
o<strong>der</strong> außerordentliche Status vorgesehen.<br />
Ordentliches Mitglied hingegen kann man<br />
erst nach fünf Jahren außerordentlicher<br />
Mitgliedschaft werden.<br />
3.<br />
„WelcHes scHWein<strong>der</strong>l<br />
Hätten’s denn gern?“<br />
„das ordentlicHe, bitte!“<br />
o<strong>der</strong>: Was bringt<br />
Mir die ordentlicHe<br />
MitgliedscHaft konkret?<br />
Kurz gesagt, bringt sie die Möglichkeit<br />
zur aktiven Mitbestimmung und<br />
Gestaltung <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> und – in unseren<br />
wirtschaftlich bewegten Zeiten immer<br />
wichtiger werdend – einen Beitrag zur<br />
38<br />
Alterssicherung.Ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
sind zur Stimmabgabe in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
berechtigt. <strong>Das</strong> bedeutet,<br />
dass sie zum Beispiel darüber entscheiden,<br />
wie die Lizenzeinnahmen an die Mitglie<strong>der</strong><br />
verteilt werden. In Notsituationen<br />
können sie Unterstützung durch die<br />
<strong>GEMA</strong>-Sozialkasse bekommen. Nach<br />
mindestens 20-jähriger ordentlicher Mitgliedschaft<br />
erhalten sie Zuwendungen aus<br />
einem eigens eingerichteten Fonds zur Alterssicherung.<br />
Dieser Fonds speist sich<br />
aus Anteilen <strong>der</strong> sogenannten Ausfall-<br />
zuschläge <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Voraussetzung für beide Arten <strong>der</strong> Unterstützung<br />
ist die Vollendung des 60.<br />
Lebensjahrs.<br />
4.<br />
Wie Werde icH ordentlicHes<br />
Mitglied?<br />
Jedes außerordentliche <strong>GEMA</strong>-<br />
Mitglied kann nach mindestens fünfjähriger<br />
Zugehörigkeit ordentliches Mitglied<br />
werden. Jedes Mitglied kann nur in<br />
einer <strong>der</strong> Berufsgruppen ordentliches Mitglied<br />
werden.<br />
Notwendig sind bestimmte Gesamtund<br />
Jahresmindestaufkommen, also die<br />
Höhe <strong>der</strong> Tantiemen, die man von <strong>der</strong><br />
<strong>GEMA</strong> bekommt. Für Komponisten und<br />
Textdichter heißt das, bezogen auf das<br />
Aufkommen in <strong>der</strong> jeweiligen Berufsgruppe:<br />
mindestens 30.000 Euro für insgesamt<br />
fünf aufeinan<strong>der</strong> folgende Jahre sowie<br />
1.800 Euro pro Jahr in vier aufeinan<strong>der</strong>folgenden<br />
Jahren – mit dem „One Hit<br />
Won<strong>der</strong>“ ist es also nicht getan, son<strong>der</strong>n<br />
kontinuierlicher wirtschaftlicher Erfolg<br />
durch das eigene Schaffen ist gefragt.<br />
Für Musikverleger belaufen sich die<br />
jeweiligen Summen auf 75.000 Euro<br />
beziehungsweise 4.500 Euro. Für Urheber<br />
und Musikverleger <strong>der</strong> Ernsten Musik<br />
verringern sich die Mindestbeträge um<br />
ein Drittel.<br />
5.<br />
Wie Werde icH ausserordentlicHes<br />
Mitglied?<br />
Komponisten müssen fünf Kompositionen,<br />
zum Beispiel in Form eines Klavier-<br />
auszugs, einreichen. Von Textdichtern<br />
benötigt die <strong>GEMA</strong> fünf selbst verfasste<br />
und vertonte Texte (inklusive <strong>der</strong> Tonträger<br />
mit <strong>der</strong> Musik zu den Texten).Verlage <strong>der</strong><br />
Ernsten Musik reichen 25 handelsübliche<br />
Instrumentalmusikausgaben o<strong>der</strong> zehn<br />
Orchesterleihmaterialien ein.<br />
Verlage <strong>der</strong> Unterhaltungs- und Tanzmusik<br />
weisen ihre verlegerische Tätigkeit<br />
entwe<strong>der</strong> durch Klavier- o<strong>der</strong> Akkordeon-<br />
Einzelausgaben für 50 Werke, Salonorchester-<strong>Ausgabe</strong>n<br />
für 10 Werke o<strong>der</strong><br />
Combo- o<strong>der</strong> Blasmusik-<strong>Ausgabe</strong>n für<br />
15 Werke nach.<br />
Die verlegerische Tätigkeit kann auch<br />
durch bestimmte Mindestaufkommen<br />
nachgewiesen werden. Dafür müssen<br />
25 Druckausgaben eingereicht werden.<br />
Außerdem muss <strong>der</strong> antragstellende Verlag<br />
im Handelsregister eingetragen sein.<br />
6.<br />
braucHe icH spezielle<br />
forMulare, uM Meinen<br />
antrag auf ausser-<br />
ordentlicHe Mitglied-<br />
scHaft zu stellen?<br />
Nein. Es genügt ein formloser Brief,<br />
indem die außerordentliche Mitgliedschaft<br />
beantragt wird. Dazu die oben beschriebenen<br />
Unterlagen – und natürlich<br />
die <strong>GEMA</strong>-Mitgliedsnummer. Den Brief<br />
senden an: <strong>GEMA</strong>, Direktion Mitglie<strong>der</strong> /<br />
Ausschüttung, Postfach 80 07 67, 81607<br />
München<br />
wollen sie Mehr?<br />
Weiterführende Infos zu allen Punkten<br />
finden Sie unter www.gema.de/virtuos_0109<br />
o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Rubrik <strong>GEMA</strong>-Wissen ab<br />
Seite 52 in diesem Heft.<br />
Direktion Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>GEMA</strong>-Generaldirektion<br />
Rosenheimer Str. 11<br />
81667 München<br />
Tel.: 089-48003-642<br />
Fax: 089-48003-240<br />
E-Mail: mg@gema.de<br />
virtuos <strong>Ausgabe</strong> <strong>April</strong> <strong>2009</strong><br />
EINsPruch<br />
Aktuelle Rechtsfälle verständlich erklärt<br />
AlphAloAD<br />
vs. GeMA BeaMDvD<br />
Vs. GeMa<br />
iM gericHtsurteil gegen den<br />
dienstanbieter alpHaload ist<br />
ein WicHtiger scHritt gegen<br />
internet-piraterie gelungen.<br />
teXt: mp teXt: mp<br />
– <strong>der</strong> fall –<br />
Der kostenpflichtige Dienstanbieter Alphaload vermittelt seinen<br />
Kunden den Zugang zum Usenet. Er unterstützt zudem die Suche<br />
nach Inhalten sowie <strong>der</strong>en Download mittels einer speziellen<br />
Software. Der Dienstanbieter hatte nachhaltig damit geworben,<br />
dass Nutzer kostengünstig, sicher vor Rechtsverfolgung sowie<br />
schnell und anonym Zugriff auf Filme, MP3-Dateien, Software<br />
o<strong>der</strong> Games bekämen. Aus dem <strong>GEMA</strong>-Repertoire wurde im Angebot<br />
von Alphaload eine große Anzahl Musikwerke urheberrechtswidrig<br />
genutzt, d.h. öffentlich zugänglich gemacht – <strong>der</strong><br />
Prozess beschäftigte sich explizit mit 139 Musikwerken.<br />
§ das urteil §<br />
Gesprochen am 28. Januar <strong>2009</strong> zugunsten <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> im<br />
Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes.<br />
Bestätigung des Unterlassungsurteils des Landgerichts Hamburg<br />
vom 26. Oktober 2007.<br />
Gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg müssen<br />
von den Internet-Plattformen www.alphaload.de und www.alphaload.org<br />
die betroffenen Musikwerke des <strong>GEMA</strong>-Repertoires entfernt<br />
werden. Zudem muss <strong>der</strong> Anbieter sämtliche Werbeaussagen<br />
löschen, mit denen die Nutzung des Dienstes zu illegalen Zwecken<br />
propagiert wird.<br />
<strong>Das</strong> Gericht folgte mit dem Urteil erneut dem Antrag <strong>der</strong><br />
<strong>GEMA</strong> in vollem Umfang. Begründet wurde dies durch das bestehende<br />
deutsche Urheberrecht, das Alphaload durch sein Angebot<br />
und seine Werbeaussagen verletzt hatte.<br />
die fragen an unsere expertin dr. kerstin<br />
bäcker (lausen recHtsanWälte)<br />
Warum hat die Bestätigung des Urteils so lange gedauert?<br />
Der entscheidende Senat beim Oberlandesgericht Hamburg<br />
war unseres Wissens eine Zeit lang nicht vollständig besetzt und<br />
deshalb hat sich dort über einige Monate eine Vielzahl von Verfahren<br />
angestaut, die vor dieser Sache noch abgearbeitet werden<br />
mussten.<br />
Was bedeutet dieses Urteil zugunsten <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> für die<br />
Strategie im Vorgehen gegen Internet-Piraterie?<br />
<strong>Das</strong> Urteil ist ein wichtiger Schritt im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> Haftung von sog. Zugangsvermittlern. <strong>Das</strong> Urteil zeigt, dass<br />
Zugangsvermittler durchaus auch für Rechtsverletzungen, die<br />
von ihren Nutzern begangen werden, zur Verantwortung gezogen<br />
werden können. Bislang haben solche Dienste immer versucht,<br />
sich damit zu verteidigen, dass sie nur technische Dienstleister<br />
sind, die nicht für Rechtsverletzungen in ihrem Dienst haften – so<br />
auch Alphaload, <strong>der</strong> sich sogar mit den illegalen Nutzungsmöglichkeiten<br />
gebrüstet hat. Für die künftige Strategie bedeutet dies,<br />
dass Zugangsvermittler als zentrale Ansprech<strong>partner</strong> für das<br />
Usenet und Internet im Rahmen <strong>der</strong> gegebenen Möglichkeiten<br />
die Urheber mehr im Kampf gegen die illegale Nutzung von<br />
Inhalten unterstützen sollten.<br />
Wie ein video-on-deMand-service<br />
die recHte von koMponisten<br />
verletzte – und den naMen <strong>der</strong><br />
geMa MissbraucHte.<br />
– <strong>der</strong> fall –<br />
Die Nutzer <strong>der</strong> Website www.beamdvd.de konnten sich Filme aussuchen,<br />
ansehen o<strong>der</strong> herunterladen. Der Dienstbetreiber hatte<br />
Filme in seinem kostenpflichtigen Angebot, für die <strong>GEMA</strong>-<br />
Mitglie<strong>der</strong> die Musik komponiert haben – dadurch werden Rechte<br />
aus dem <strong>GEMA</strong>-Repertoire berührt. Die BeamDVD GmbH hatte<br />
ihren Dienst bei <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> als herkömmliche Videothek lizenziert.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> muss jedoch ein Video-on-Demand-Tarif<br />
angewendet werden. Die BeamDVD GmbH bezeichnete sich<br />
außerdem auf ihrer Website ohne Erlaubnis <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> als „<strong>GEMA</strong>-<br />
Partner“ und unter Abbildung des <strong>GEMA</strong>-Logos als „<strong>GEMA</strong>-Partner<br />
– garantiert legaler Service“. Damit und mit den Kompositionen<br />
zu „<strong>Das</strong> Wun<strong>der</strong> von Berlin“, „Deutschland, ein Sommermärchen“<br />
und „Gasoline“ befasste sich das einstweilige Verfügungsverfahren.<br />
§ das urteil §<br />
Gesprochen am 6. Februar <strong>2009</strong> zugunsten <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> mit Verhängung<br />
einer einstweiligen Verfügung gegen die BeamDVD GmbH.<br />
Gemäß dem Beschluss des Landgerichts Köln mussten von<br />
BeamDVD die betroffenen Filme entfernt werden, solange keine<br />
Zustimmung <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> für <strong>der</strong>en Zugänglichmachung auf<br />
BeamDVD besteht. Zudem verfügte das Landgericht, dass sämtliche<br />
Logos und Formulierungen wie „<strong>GEMA</strong>-Partner“ entfernt<br />
werden. <strong>Das</strong> Gericht folgte mit <strong>der</strong> einstweiligen Verfügung dem<br />
Antrag <strong>der</strong> <strong>GEMA</strong> in vollem Umfang. Begründet wurde dies unter<br />
an<strong>der</strong>em durch das deutsche Urheberrecht, das BeamDVD<br />
verletzt hat. Im März <strong>2009</strong> hat BeamDVD seinen Dienst (vorübergehend?)<br />
eingestellt.<br />
die frage an unseren experten roland Wolf<br />
(facHreferent <strong>der</strong> direktion aussendienst)<br />
Was ist <strong>der</strong> Unterschied zwischen den <strong>GEMA</strong>-Tarifen für eine<br />
herkömmliche Videothek und einen Video-on-Demand-Service?<br />
Es geht im vorliegenden Fall um die beiden folgenden Tarife:<br />
1. Mit dem Tarif V-BT wird <strong>der</strong> Vergütungsanspruch für das Vermieten<br />
von Bildtonträgern wie DVDs durch Videotheken und vergleichbare<br />
Betriebe abgegolten. Pro angefangene 100 Stück <strong>der</strong><br />
dort angebotenen Bildtonträger werden je Betrieb monatlich<br />
15,10 Euro netto fällig. Auch eine Abrechnung nach Umsatzerlösen<br />
(i.d.R. 3,63%) ist möglich.<br />
2. Der Tarif VR-OD 4 gilt im Unterschied dazu ausschließlich für<br />
Film-/Video-on-Demand-Angebote, welche die Speicherung von<br />
Filmvideos sowie <strong>der</strong>en Zugänglichmachung zum Streaming und/<br />
o<strong>der</strong> Download beim Endnutzer ermöglichen. Die Vergütung<br />
beträgt hier im Regelfall 10 % des Endverkaufspreises beziehungsweise<br />
<strong>der</strong> betreffenden Abonnemententgelte.<br />
Der Unterschied liegt also zum einen in <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Vergütungen,<br />
vor allem aber in <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong><br />
Vergütung abgegoltenen Ansprüche. Während <strong>der</strong> Tarif V-BT die<br />
gesetzlichen Vergütungsansprüche berührt, werden mit dem Tarif<br />
VR-OD 4 Rechte abgegolten (§ 19a UrhG).<br />
virtuos <strong>Ausgabe</strong> <strong>April</strong> <strong>2009</strong> 39