Fort- und Weiterbildung - Seminare - Tagungen - 2011
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Allgemeine Vertragsbedingungen<br />
1. Verpflichtung der Hospital-Akademie<br />
die Hospital-Akademie der Vinzenz von<br />
Paul Hospitals ggmbH verpflichtet sich,<br />
alle angebotenen Veranstaltungen unter<br />
beachtung größtmöglicher sorgfalt <strong>und</strong><br />
Kompetenz durchzuführen. die Hospital-<br />
Akademie achtet auf die besondere<br />
fachliche <strong>und</strong> didaktische eignung der<br />
referenten <strong>und</strong> sorgt für eine adäquate<br />
betreuung der teilnehmer/innen.<br />
2. Verpflichtung der Teilnehmer/innen<br />
die teilnehmer/innen verpflichten sich,<br />
stillschweigen über krankenhausinterne<br />
informationen, vornehmlich Patientendaten<br />
jeglicher Art, zu bewahren. die teilnehmer/<br />
-innen sind damit einverstanden, dass<br />
während der Veranstaltungen erstellte<br />
Videoaufnahmen, Fotos o. ä. für klinikinterne<br />
Zwecke verwendet werden dürfen.<br />
3. Gebührenmodus<br />
mit der Überweisung der Anmeldegebühr<br />
innerhalb 14 tagen nach Zusage wird der<br />
Platz für den/die teilnehmer/in verbindlich<br />
reserviert. bei nicht fristgemäßem<br />
Zahlungseingang (eingangsdatum) wird die<br />
Zusage unwirksam.<br />
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teile von Veranstaltungen, die von dem/der<br />
teilnehmer/in bedingt durch Krankheit oder<br />
aus anderen gründen nicht wahrgenommen<br />
werden können, werden nicht rückvergütet.<br />
Fehlzeiten werden auf der teilnahmebescheinigung/Zertifikat<br />
dokumentiert.<br />
4. Rücktritt<br />
stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.<br />
maßgebend ist der Zeitpunkt des einganges<br />
in der Hospital-Akademie.<br />
bei rücktritt bis eine Woche vor beginn der<br />
gebuchten Veranstaltung wird eine bearbei-<br />
tungsgebühr in Höhe von 50 % der gebühr<br />
erhoben. Ab eine Woche vor beginn ist keine<br />
rückerstattung mehr möglich, d. h. die volle<br />
gebühr ist fällig.<br />
die stornierungskosten entfallen, wenn<br />
ein/e ersatz-teilnehmer/in benannt wird<br />
<strong>und</strong> an der Veranstaltung teilnimmt.<br />
5. Absage durch die Hospital-Akademie<br />
die Hospital-Akademie behält sich vor, z. b.<br />
bei geringer beteiligung, erkrankung der<br />
referenten oder anderen wichtigen<br />
gründen (höhere gewalt), Veranstaltungen<br />
abzusagen.<br />
schadensersatzansprüche bestehen nicht.<br />
bezahlte gebühren werden ohne Abzug<br />
erstattet. Weitergehende Ansprüche sind<br />
auch dann ausgeschlossen, wenn dem teil-<br />
nehmer bereits Kosten (z. b. buchung einer<br />
unterkunft, Anreise o. ä.) entstanden sind.<br />
6. Haftungsansprüche<br />
die teilnehmer/innen halten sich in den<br />
Veranstaltungsräumen auf eigene gefahr<br />
auf. bei demonstrationen <strong>und</strong> Übungen, die<br />
teilnehmer/innen an anderen teilnehmern<br />
vornehmen, handeln sie auf eigene gefahr<br />
<strong>und</strong> risiko. schadensersatzansprüche, gleich<br />
aus welchem rechtsgr<strong>und</strong>, gegen die<br />
referenten <strong>und</strong> die Hospital-Akademie sind,<br />
sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit<br />
oder Vorsatz vorliegen, ausgeschlossen.<br />
Fügen teilnehmer/innen dritten während<br />
der Übungen oder demonstrationen schaden<br />
zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.<br />
7. Anwendbares Recht <strong>und</strong> Gerichtsstand<br />
es kommt deutsches recht zur Anwendung.<br />
gerichtsstand ist rottweil.<br />
durch diese Vertragsbedingungen werden<br />
sämtliche früheren Vereinbarungen <strong>und</strong><br />
vertraglichen bestimmungen ersetzt.