EuroTier 2012 - Schweine.at
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10% Toleranzregelung –<br />
Meldung noch bis Ende <strong>2012</strong><br />
Bis spätestens 31. Dezember <strong>2012</strong> muss die Meldung der Inanspruchnahme der<br />
10%-Toleranzregelung von den <strong>Schweine</strong>bauern mittels Meldeformular bei der<br />
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingelangt sein. Das Meldeformular kann<br />
dabei per Post, per Fax, per Email oder vor Ort abgegeben werden.<br />
Seit 1. August 2010 ist in der 1. Tierhaltungsverordnung<br />
eine Toleranzregelung für Maße<br />
von Haltungseinrichtungen bei Rindern,<br />
<strong>Schweine</strong>n und Pferden enthalten. Einzelne<br />
Bestimmungen dürfen bis zu 10% vom festgelegten<br />
Wert abweichen.<br />
Voraussetzungen<br />
• Betreffende Stallungen wurden vor dem<br />
1.1.2005 errichtet.<br />
• Gemeinschaftsrechtliche (EU) Vorschriften<br />
werden nicht berührt.<br />
• Der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf<br />
ist unverhältnismäßig.<br />
• Das Wohlbefinden wird bei einer Abweichung<br />
nicht eingeschränkt.<br />
Was ist in der <strong>Schweine</strong>haltung<br />
10% tauglich?<br />
Allgemein gilt, dass gemeinschaftsrechtliche<br />
Mindestwerte durch Toleranzregelungen nicht<br />
unterschritten werden dürfen. Da die <strong>Schweine</strong>haltung<br />
über die EU-<strong>Schweine</strong>haltungsrichtlinie<br />
geregelt wird und sich das heimische<br />
Bundestierschutzgesetz und die dazugehörige<br />
1. Tierhaltungsverordnung weitgehend am EU-<br />
Recht angelehnt haben, sind in der <strong>Schweine</strong>haltung<br />
nur wenige Haltungsbestimmungen<br />
von der neuen Toleranzregelung betroffen.<br />
Es handelt sich also nur um jene Bestimmungen,<br />
die entweder im EU-Recht überhaupt<br />
nicht geregelt sind oder die im österreichischen<br />
Recht strenger gehandhabt werden.<br />
• Fresspl<strong>at</strong>zbreite, nur bei der Notwendigkeit<br />
baulicher Maßnahmen<br />
• Fensterfläche<br />
9 10%-Regelung<br />
• Maße von Einzelständen<br />
• Größe der Abferkelbuchten<br />
• Anteil geschlossener Bodenfläche bei<br />
Abferkelbuchten<br />
• Schlitzbreite bei Betonspalten für Saugferkel,<br />
Absetzferkel und Eber<br />
• Auftrittsbreite bei Betonspalten für Eber<br />
• Schlitzweite bei Kunststoff- und Metallrosten<br />
für Saug- und Absetzferkel<br />
Zusammenfassung<br />
DI Johann Stinglmayr<br />
Koordin<strong>at</strong>or Ausschuss<br />
Recht und Politik<br />
Nähere Inform<strong>at</strong>ionen zu den einzelnen Punkten<br />
erhalten sie im „Handbuch und Checkliste<br />
<strong>Schweine</strong>“, bei den Landwirtschaftskammern<br />
und bei den Veterinärverwaltungen im Land<br />
und im Bezirk. Dort erhalten sie auch bundesländerspezifische<br />
Merkblätter und das notwendige<br />
Meldeformular.<br />
Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig vor<br />
Ablauf der Übergangsfrist (1. Jänner 2013,<br />
Ausnahme Fensterfläche mit 1. Jänner 2020),<br />
kann die 10%-Toleranzregelung im Falle einer<br />
behördlichen Kontrolle nicht in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
Die 10% Toleranzregelung kann nur bei rechtzeitiger Meldung in Anspruch genommen<br />
werden. Foto: Ebner