09.10.2012 Aufrufe

EuroTier 2012 - Schweine.at

EuroTier 2012 - Schweine.at

EuroTier 2012 - Schweine.at

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

10% Toleranzregelung –<br />

Meldung noch bis Ende <strong>2012</strong><br />

Bis spätestens 31. Dezember <strong>2012</strong> muss die Meldung der Inanspruchnahme der<br />

10%-Toleranzregelung von den <strong>Schweine</strong>bauern mittels Meldeformular bei der<br />

zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingelangt sein. Das Meldeformular kann<br />

dabei per Post, per Fax, per Email oder vor Ort abgegeben werden.<br />

Seit 1. August 2010 ist in der 1. Tierhaltungsverordnung<br />

eine Toleranzregelung für Maße<br />

von Haltungseinrichtungen bei Rindern,<br />

<strong>Schweine</strong>n und Pferden enthalten. Einzelne<br />

Bestimmungen dürfen bis zu 10% vom festgelegten<br />

Wert abweichen.<br />

Voraussetzungen<br />

• Betreffende Stallungen wurden vor dem<br />

1.1.2005 errichtet.<br />

• Gemeinschaftsrechtliche (EU) Vorschriften<br />

werden nicht berührt.<br />

• Der erforderliche bauliche Anpassungsbedarf<br />

ist unverhältnismäßig.<br />

• Das Wohlbefinden wird bei einer Abweichung<br />

nicht eingeschränkt.<br />

Was ist in der <strong>Schweine</strong>haltung<br />

10% tauglich?<br />

Allgemein gilt, dass gemeinschaftsrechtliche<br />

Mindestwerte durch Toleranzregelungen nicht<br />

unterschritten werden dürfen. Da die <strong>Schweine</strong>haltung<br />

über die EU-<strong>Schweine</strong>haltungsrichtlinie<br />

geregelt wird und sich das heimische<br />

Bundestierschutzgesetz und die dazugehörige<br />

1. Tierhaltungsverordnung weitgehend am EU-<br />

Recht angelehnt haben, sind in der <strong>Schweine</strong>haltung<br />

nur wenige Haltungsbestimmungen<br />

von der neuen Toleranzregelung betroffen.<br />

Es handelt sich also nur um jene Bestimmungen,<br />

die entweder im EU-Recht überhaupt<br />

nicht geregelt sind oder die im österreichischen<br />

Recht strenger gehandhabt werden.<br />

• Fresspl<strong>at</strong>zbreite, nur bei der Notwendigkeit<br />

baulicher Maßnahmen<br />

• Fensterfläche<br />

9 10%-Regelung<br />

• Maße von Einzelständen<br />

• Größe der Abferkelbuchten<br />

• Anteil geschlossener Bodenfläche bei<br />

Abferkelbuchten<br />

• Schlitzbreite bei Betonspalten für Saugferkel,<br />

Absetzferkel und Eber<br />

• Auftrittsbreite bei Betonspalten für Eber<br />

• Schlitzweite bei Kunststoff- und Metallrosten<br />

für Saug- und Absetzferkel<br />

Zusammenfassung<br />

DI Johann Stinglmayr<br />

Koordin<strong>at</strong>or Ausschuss<br />

Recht und Politik<br />

Nähere Inform<strong>at</strong>ionen zu den einzelnen Punkten<br />

erhalten sie im „Handbuch und Checkliste<br />

<strong>Schweine</strong>“, bei den Landwirtschaftskammern<br />

und bei den Veterinärverwaltungen im Land<br />

und im Bezirk. Dort erhalten sie auch bundesländerspezifische<br />

Merkblätter und das notwendige<br />

Meldeformular.<br />

Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig vor<br />

Ablauf der Übergangsfrist (1. Jänner 2013,<br />

Ausnahme Fensterfläche mit 1. Jänner 2020),<br />

kann die 10%-Toleranzregelung im Falle einer<br />

behördlichen Kontrolle nicht in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Die 10% Toleranzregelung kann nur bei rechtzeitiger Meldung in Anspruch genommen<br />

werden. Foto: Ebner

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!