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Untere Bachäcker

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Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Stadtteil Haisterkirch, 25.04.2005<br />

2.3 Einfriedungen und<br />

Stützmauern<br />

(§ 74 Abs.1 Nr.3 LBO)<br />

2.4 Gestaltung der<br />

Außenanlagen<br />

(§74 Abs.1 Nr.3 LBO)<br />

2.5 Werbeanlagen<br />

(§74 Abs.1 Nr.2 LBO)<br />

2.6 Niederspannungsleitungen<br />

(§74 Abs.1 Nr.4 LBO)<br />

Das Einfriedungsverbot gilt generell für einem Streifen von<br />

50cm Breite entlang der öffentlichen Straße.<br />

Mauern und Sockelmauern sind nicht zulässig. Ausnahmsweise<br />

können Mauern in Naturstein zur Lärmabschirmung<br />

zugelassen werden<br />

Zulässig sind Drahtzäune mit davor liegender heimischer<br />

Gehölzabpflanzung, Holzzäune mit senkrechter Lattung bis<br />

zu einer Höhe von 1,50m, oder geschnittene Laubhecken<br />

bis zu einer Höhe von 2,00m.<br />

Die Verwendung von Stacheldraht ist nicht gestattet.<br />

Bodenversiegelung innerhalb der Grundstücksgrenzen sind<br />

weitgehend zu vermeiden. Für Stellplätze, Garagen- und<br />

Grundstückszufahrten sowie Hofflächen sind nur wasserdurchlässige<br />

Oberflächenbefestigungen (z.B. Rasengittersteine,<br />

Pflastersteine mit Rasenfugen von mindestens 3 cm<br />

breite, Schotterrasen, etc. zulässig. Alternativ können befestigte<br />

Flächen in wasserundurchlässiger Weise befestigt<br />

werden, wenn durch entsprechende Querneigung eine<br />

breitflächige Versickerung auf eigenem Grundstück über<br />

gewachsenen Boden möglich ist.<br />

MI: Werbeanlagen sind nur unterhalb der Traufhöhe zulässig.<br />

Beleuchtete Werbeanlagen sind blendfrei zu gestalten.<br />

Die Leuchtkegel dürfen Nachbargrundstücke nicht tangieren<br />

und sind auf den Boden zu richten.<br />

WA: Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung bis max.<br />

1m 2 Größe (bei doppelseitigen Werbeanlagen je Seite<br />

max. 1m 2 ) unterhalb der Traufhöhe zulässig. Die Beleuchtung<br />

der Werbeanlage ist unzulässig.<br />

Niederspannungsleitungen müssen unterirdisch verkabelt<br />

werden.<br />

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