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Untere Bachäcker

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

einer direkten Einleitung des Regenwassers in den Haisterbach wird abgesehen, da<br />

die Gewässerfauna auf mehrere hundert Meter vernichtet werden könnte.<br />

Der Hochwasserschutz ist gewährleistet.<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

Die durch die anthropogene Nutzung verursachte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

beschränkt sich auf die geringe visuelle Qualität der landwirtschaftlichen Nutzfläche.<br />

Durch die aufgelockerte Bebauung und die Ausweisung von Pflanzgeboten<br />

und Eingrünungen an den Gebietsrändern kann die Gesamtwirkung des Ortsrandes<br />

im Landschaftsbild aufgewertet werden. Durch die verschiedenen Pflanzgebote innerhalb<br />

des Gebietes werden ortstypische Grünstrukturen geschaffen, die visuelle<br />

Anreize schaffen und gegliederte Funktionen übernehmen. Die Ufergehölze entlang<br />

des Haisterbaches werden erhalten.<br />

Die Einschränkung der Erholungsfunktion ist zu vernachlässigen, zumal durch das<br />

Vorhaben keine vorhandenen Wegebeziehungen beeinträchtigt werden. Der Flurweg<br />

entlang des Haisterbaches bleibt in seiner Funktion als Rad- und Flurweg erhalten.<br />

Im Zuge der Planung wurde bewußt von einer Erschließungsfunktion über den Flurweg<br />

Abstand genommen. Die vorhandene Anbindung an die Ortschaft für Fuß-, Rad-,<br />

und landwirtschaftlichen Verkehr bleibt somit bestehen. Das neue Wohngebiet wird<br />

über Fußverbindungen an das vorhandene Naherholungsnetz angebunden. Im<br />

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild können durch Eingliederung der Gemeinschafts-<br />

und Sporteinrichtungen und durch die Ausbildung eines begrünten Ortsrandes<br />

Verbesserungen erzielt werden.<br />

Schutzgut Klima/Luft<br />

Das im Vergleich zu den restlichen landwirtschaftlichen angrenzenden Flächen kleine<br />

Planungsgebiet hat keinen negativen Einfluß auf das lokale Kleinklima. Die<br />

Schwemmebene bleibt als Kaltluftsammelgebiet in Takt. Die mit dem Vorhaben bezogenen<br />

Emissionen durch Verkehr und Hausbrand werden für solche Nutzungen typische<br />

Größenordnungen erreichen. Insofern können Beeinträchtigungen auf Luft und<br />

Klima vernachlässigt werden.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Die mit dem Vorhaben verbundenen Lärmimmissionen sind in einer Vorbetrachtung<br />

von ACCON untersucht worden. Schallschutzmaßnahmen sind bezüglich des Straßenverkehrslärms<br />

nicht erforderlich. Die Orientierungswerte für ein allgemeines<br />

Wohngebiet bzw. gemischtes Baugebiet werden eingehalten.<br />

Die Schallimmissionen beim maßgeblichen Sportanlagenbetrieb insbesondere bei<br />

Fußballspielen und bei voller Nutzung der Tennisplätze, inkl. Parkplatzverkehr, halten<br />

den Immissionsrichtwert im Bereich des geplanten Baugebietes ebenfalls ein. Im<br />

Nahbereich der Tennisanlage und zum Kindergarten am nordwestlichen Rand des<br />

Baugebietes ist erfahrungsgemäß trotzdem zu empfehlen Erdwälle und Bepflanzungen<br />

anzulegen, um die Bereiche Kindergarten, Sport und Wohnen zu trennen.<br />

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