Untere Bachäcker
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Sommer und kühle Winter. Im Frühjahr und im Herbst kann es zu großräumigen Nebelwetterlagen<br />
kommen. Die Hauptwindrichtung ist Westen, entsprechend den überregionalen<br />
Gegebenheiten.<br />
Im Gebiet kommt es als lokalklimatische Besonderheit in wolkenarmen Strahlungsnächten<br />
zur Bildung von Kaltluftseen, die dann die gesamten Senken bedecken und<br />
nur langsam nach Norden abfließen. Durch die geringe Flächengröße des Planungsgebietes<br />
und die Lage am Ortsrand ist eine Störung der Kaltluftabflüße nicht vorhanden.<br />
Durch die geplante Bebauung können Klimatope in Ausübung ihrer klimatischen<br />
Ausgleichsleistung also nicht beeinträchtigt werden. Das Planungsgebiet ist in seiner<br />
Bedeutung für das Schutzgut Klima als gering bis mittel zu beurteilen.<br />
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild<br />
Objektive Kriterien bei der Beurteilung des Landschaftsbildes ist die Eigenart, d.h. die<br />
naturräumliche und kulturhistorische gewachsene Charakteristik eines Raumes, sowie<br />
die Vielfalt und Naturnähe einer Landschaft. Unter dem Orts- und Landschaftsbild<br />
werden alle optisch und sinnlich wahrnehmbaren Ausprägungen von Natur und Landschaft/Kulturlandschaft<br />
verstanden. Darunter auch Kriterien wie Erreichbarkeit, Erschließung,<br />
Attraktivität, Aussicht und klimatische Faktoren.<br />
Der jetzige Ortsrand im Norden von Haisterkirch stellt aus städtebaulicher Sicht keinen<br />
landschaftlich hochwertigen Übergang in die freie Landschaft dar. Die Gemeinschaftsnutzungen<br />
am westlichen Rand des Planungsgebietes ragen als Zahn in die<br />
Landschaft ohne besondere Grün- oder Vegetationsstrukturen zur Eingrenzung und<br />
zum Landschaftsabschluß aufwiesen zu können. Die Gesamtanlage stellt somit eine<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Da im Planungsgebiet selber keine<br />
landschaftsprägenden Elemente vorhanden sind, ist die Empfindlichkeit als gering<br />
einzustufen. Ein gutes Wegenetz in den Naherholungsraum ist über die vorhandenen<br />
Flurwege gegeben. Der den Haisterbach begleitende Radweg stellt eine wichtige<br />
Nord- Südverbindung dar.<br />
Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan von 1996 erwähnt für das Planungsgebiet<br />
keine Besonderheiten. Generell wird ausreichender Abstand zum Haisterbach<br />
gefordert. Das Planungsgebiet in seiner Bedeutung für das Schutzgut Landschaft als<br />
gering bis mittel zu beurteilen.<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Der Stadtteil Haisterkirch verfügt über einige Kulturdenkmäler, darunter die katholische<br />
Kirche, die Kapellen St. Sebastian und St. Wendelin, die Gottvaterkapelle, dem<br />
Gasthof zum Kreuz, dem Lehrerhaus und drei weiteren Häusern und 15 Kreuzwegestationen.<br />
Weder diese Kulturdenkmäler, noch Boden- oder sonstige Denkmäler befinden<br />
sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das Planungsgebiet hat im<br />
Schutzgut Kultur- und Sachgüter keine Güter vorzuweisen.<br />
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