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Untere Bachäcker

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Sommer und kühle Winter. Im Frühjahr und im Herbst kann es zu großräumigen Nebelwetterlagen<br />

kommen. Die Hauptwindrichtung ist Westen, entsprechend den überregionalen<br />

Gegebenheiten.<br />

Im Gebiet kommt es als lokalklimatische Besonderheit in wolkenarmen Strahlungsnächten<br />

zur Bildung von Kaltluftseen, die dann die gesamten Senken bedecken und<br />

nur langsam nach Norden abfließen. Durch die geringe Flächengröße des Planungsgebietes<br />

und die Lage am Ortsrand ist eine Störung der Kaltluftabflüße nicht vorhanden.<br />

Durch die geplante Bebauung können Klimatope in Ausübung ihrer klimatischen<br />

Ausgleichsleistung also nicht beeinträchtigt werden. Das Planungsgebiet ist in seiner<br />

Bedeutung für das Schutzgut Klima als gering bis mittel zu beurteilen.<br />

Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild<br />

Objektive Kriterien bei der Beurteilung des Landschaftsbildes ist die Eigenart, d.h. die<br />

naturräumliche und kulturhistorische gewachsene Charakteristik eines Raumes, sowie<br />

die Vielfalt und Naturnähe einer Landschaft. Unter dem Orts- und Landschaftsbild<br />

werden alle optisch und sinnlich wahrnehmbaren Ausprägungen von Natur und Landschaft/Kulturlandschaft<br />

verstanden. Darunter auch Kriterien wie Erreichbarkeit, Erschließung,<br />

Attraktivität, Aussicht und klimatische Faktoren.<br />

Der jetzige Ortsrand im Norden von Haisterkirch stellt aus städtebaulicher Sicht keinen<br />

landschaftlich hochwertigen Übergang in die freie Landschaft dar. Die Gemeinschaftsnutzungen<br />

am westlichen Rand des Planungsgebietes ragen als Zahn in die<br />

Landschaft ohne besondere Grün- oder Vegetationsstrukturen zur Eingrenzung und<br />

zum Landschaftsabschluß aufwiesen zu können. Die Gesamtanlage stellt somit eine<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Da im Planungsgebiet selber keine<br />

landschaftsprägenden Elemente vorhanden sind, ist die Empfindlichkeit als gering<br />

einzustufen. Ein gutes Wegenetz in den Naherholungsraum ist über die vorhandenen<br />

Flurwege gegeben. Der den Haisterbach begleitende Radweg stellt eine wichtige<br />

Nord- Südverbindung dar.<br />

Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan von 1996 erwähnt für das Planungsgebiet<br />

keine Besonderheiten. Generell wird ausreichender Abstand zum Haisterbach<br />

gefordert. Das Planungsgebiet in seiner Bedeutung für das Schutzgut Landschaft als<br />

gering bis mittel zu beurteilen.<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Der Stadtteil Haisterkirch verfügt über einige Kulturdenkmäler, darunter die katholische<br />

Kirche, die Kapellen St. Sebastian und St. Wendelin, die Gottvaterkapelle, dem<br />

Gasthof zum Kreuz, dem Lehrerhaus und drei weiteren Häusern und 15 Kreuzwegestationen.<br />

Weder diese Kulturdenkmäler, noch Boden- oder sonstige Denkmäler befinden<br />

sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das Planungsgebiet hat im<br />

Schutzgut Kultur- und Sachgüter keine Güter vorzuweisen.<br />

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