Untere Bachäcker
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />
1.1 Allgemeines<br />
Das Baugebiet befindet sich auf einem als Maisfeld genutzten Ackerstreifen, der<br />
durch den Haisterbach im Osten begrenzt wird. Im Westen liegen Sportanlagen und<br />
Kindergarten, im Süden schließt die Ortschaft an. Das Baugebiet orientiert sich zum<br />
Haisterbach und wird im 2. Bauabschnitt den zukünftigen neuen Ortsrand von Haisterkirch<br />
bilden.<br />
Auf Grund der Lage des Baugebiets haben sich in der Voruntersuchung und im Verlauf<br />
der weiteren Planung folgende Themen herauskristallisiert:<br />
Unter dem Aspekt des demographischen Wandels ist der Aufsiedlungszeitraum nur<br />
bedingt abzuschätzen. Das Baugebiet wird in mögliche Teilabschnitte gegliedert, damit<br />
auch unter ungünstigsten Bedingungen ein stabiler Ortsrand und eine eigenständige<br />
Identität ausgebildet wird.<br />
Der Lärmschutz durch die Sportanlagen wurde in einem Lärmgutachten untersucht.<br />
Dabei hat sich ergeben, das im geplanten Mischgebiet die Lärmwerte eingehalten<br />
werden. Nur bei seltenen Ereignissen wird dieser Wert auf einem Grundstück im<br />
1.OG überschritten. Da diese Werte Höchstrichtwerte sind, die möglichst unterschritten<br />
werden sollen, sind die Schallschutzfestsetzungen auf die benachbarten Grundstücke<br />
ausgeweitet. Die Vorgaben des Lärmgutachtens wurden im Bebauungsplan<br />
übernommen. Um die Orientierungswerte der DIN 18005 weiter zu unterschreiten<br />
wird für betroffene Gebäude festgelegt, dass keine öffenbare Fenster von schutzwürdigen<br />
Wohn- oder Schlafräumen angeordnet werden dürfen. Ausnahmsweise können<br />
öffenbare Fenster zugelassen werden, wenn gewährleistet ist, dass diese Fenster<br />
während der Lärmstörung geschlossen, und zugleich die Räume ausreichend belüftet<br />
werden, wie z.B. durch Lüftungsanlagen oder über Fenster an weniger lärmbelasteten<br />
Fassaden.. Ein Wall entlang der Grenze im Westen trennt das Baugebiet optisch<br />
von den Sportanlagen. Die Lärmwerte für ein allgemeines Wohngebiet werden weder<br />
durch die Kreisstraße im Osten noch durch den Körnerweg überschritten.<br />
Den Anregungen der Bürger wurde ein hoher Stellenwert eingeräumt. Es wurden<br />
umfängliche Nachuntersuchungen in der Verwaltung angestellt, ein zusätzliches<br />
Lärmgutachten erstellt und der Anschluss des Baugebiets nochmals verkehrstechnisch<br />
untersucht. Während der Bürgerbeteiligung kam die Frage auf, ob die geplante<br />
Erschließung für bestehende Baugrundstücke eine Überschreitung der Lärmwerte für<br />
ihr Mischgebiet erwarten lässt. Ein zweites Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass auch im östlichen Bereich der bestehenden Bebauung (Grundstück Hittelkofer<br />
Str. 19) keine wesentliche Erhöhung der Schalleinwirkung vorliegt. Unter anderem ist<br />
dies auch dadurch bedingt, dass die Kreisstraße 7933 relativ stark auf das Grundstück<br />
einwirkt und den Anwohnerstraßenverkehr überdeckt. Die Anregung, die Zufahrt<br />
zum Baugebiet an das Ufer des Haisterbachs zu verlegen wäre verkehrstechnisch,<br />
landschaftspflegerisch und von der Lärmbelastung aus betrachtet, die<br />
schlechtere Alternative, da eine breitere Brücke erstellt, das Haisterbachufer durch<br />
eine Erschließungsstraße stärker versiegelt und mehr Grundstücke belastet würden,<br />
ohne den betroffenen Bestand wirksam zu entlasten.