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Untere Bachäcker

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

Allgemeinverständliche Zusammenfassung<br />

1.1 Allgemeines<br />

Das Baugebiet befindet sich auf einem als Maisfeld genutzten Ackerstreifen, der<br />

durch den Haisterbach im Osten begrenzt wird. Im Westen liegen Sportanlagen und<br />

Kindergarten, im Süden schließt die Ortschaft an. Das Baugebiet orientiert sich zum<br />

Haisterbach und wird im 2. Bauabschnitt den zukünftigen neuen Ortsrand von Haisterkirch<br />

bilden.<br />

Auf Grund der Lage des Baugebiets haben sich in der Voruntersuchung und im Verlauf<br />

der weiteren Planung folgende Themen herauskristallisiert:<br />

Unter dem Aspekt des demographischen Wandels ist der Aufsiedlungszeitraum nur<br />

bedingt abzuschätzen. Das Baugebiet wird in mögliche Teilabschnitte gegliedert, damit<br />

auch unter ungünstigsten Bedingungen ein stabiler Ortsrand und eine eigenständige<br />

Identität ausgebildet wird.<br />

Der Lärmschutz durch die Sportanlagen wurde in einem Lärmgutachten untersucht.<br />

Dabei hat sich ergeben, das im geplanten Mischgebiet die Lärmwerte eingehalten<br />

werden. Nur bei seltenen Ereignissen wird dieser Wert auf einem Grundstück im<br />

1.OG überschritten. Da diese Werte Höchstrichtwerte sind, die möglichst unterschritten<br />

werden sollen, sind die Schallschutzfestsetzungen auf die benachbarten Grundstücke<br />

ausgeweitet. Die Vorgaben des Lärmgutachtens wurden im Bebauungsplan<br />

übernommen. Um die Orientierungswerte der DIN 18005 weiter zu unterschreiten<br />

wird für betroffene Gebäude festgelegt, dass keine öffenbare Fenster von schutzwürdigen<br />

Wohn- oder Schlafräumen angeordnet werden dürfen. Ausnahmsweise können<br />

öffenbare Fenster zugelassen werden, wenn gewährleistet ist, dass diese Fenster<br />

während der Lärmstörung geschlossen, und zugleich die Räume ausreichend belüftet<br />

werden, wie z.B. durch Lüftungsanlagen oder über Fenster an weniger lärmbelasteten<br />

Fassaden.. Ein Wall entlang der Grenze im Westen trennt das Baugebiet optisch<br />

von den Sportanlagen. Die Lärmwerte für ein allgemeines Wohngebiet werden weder<br />

durch die Kreisstraße im Osten noch durch den Körnerweg überschritten.<br />

Den Anregungen der Bürger wurde ein hoher Stellenwert eingeräumt. Es wurden<br />

umfängliche Nachuntersuchungen in der Verwaltung angestellt, ein zusätzliches<br />

Lärmgutachten erstellt und der Anschluss des Baugebiets nochmals verkehrstechnisch<br />

untersucht. Während der Bürgerbeteiligung kam die Frage auf, ob die geplante<br />

Erschließung für bestehende Baugrundstücke eine Überschreitung der Lärmwerte für<br />

ihr Mischgebiet erwarten lässt. Ein zweites Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis,<br />

dass auch im östlichen Bereich der bestehenden Bebauung (Grundstück Hittelkofer<br />

Str. 19) keine wesentliche Erhöhung der Schalleinwirkung vorliegt. Unter anderem ist<br />

dies auch dadurch bedingt, dass die Kreisstraße 7933 relativ stark auf das Grundstück<br />

einwirkt und den Anwohnerstraßenverkehr überdeckt. Die Anregung, die Zufahrt<br />

zum Baugebiet an das Ufer des Haisterbachs zu verlegen wäre verkehrstechnisch,<br />

landschaftspflegerisch und von der Lärmbelastung aus betrachtet, die<br />

schlechtere Alternative, da eine breitere Brücke erstellt, das Haisterbachufer durch<br />

eine Erschließungsstraße stärker versiegelt und mehr Grundstücke belastet würden,<br />

ohne den betroffenen Bestand wirksam zu entlasten.

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