Untere Bachäcker
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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
3.2 Textliche Festsetzungen<br />
Aus obigen Zielen wird eine Kombination von einem Mischgebiet mit besonderer Berücksichtigung<br />
der Wohnqualität in den Hausgruppen und einem allgemeinem Wohngebiet<br />
in den bachnahen Bereichen abgeleitet (siehe Anlage).<br />
• Um Nutzungskonflikte auszuschließen sind die nach § 4 (3) BauNVO möglichen<br />
Ausnahmen und die nach § 6 (2) 6, 7, 8 möglichen Nutzungen sowie die<br />
Ausnahmen 1, 3, 4, 5 nach § 6 (3) BauNVO nicht zugelassen. In Haisterkirch<br />
und im Wohngebiet ist der Mobilfunk gesichert. Der Ausschluss der Mobilfunkanlagen<br />
begründet sich auf der bebauten Umgebung. Am Ortsrand und<br />
im überwiegend eingeschossig bebauten Umfeld wirken Sendemasten störend.<br />
Das Mischgebiet wird bewusst auf ein kleines Gebiet innerhalb der Wohnbebauung<br />
beschränkt, um in Haisterkirch den Bürger die Verbindung von Arbeit<br />
und Wohnen zu ermöglichen. Durch die Größe des Gebiets ist die Anpassung<br />
in die Wohnumgebung aus städtebaulicher Sicht notwendig. Aufgrund der<br />
Größe des Gebietes wird keine eigene Mobilfunkanlage benötigt. Wie im<br />
Wohngebiet ist der Mobilfunk gesichert.<br />
• Haisterkirch wird geprägt durch große Grundstücke mit freistehenden Gebäuden.<br />
Hochverdichtete Wohnformen sind nicht ortstypisch Die städtebauliche<br />
Konzeption der Freiräume, Durchblicke und Gruppenbildung stärkt den örtlichen<br />
Charakter Um diesen zu erhalten muss die GRZ für das Wohngebiet auf<br />
0.35 reduziert werden.<br />
Die an das Mischgebiet angrenzende Einfamilienhausbebauung und das<br />
städtebauliche Konzept der nahtlosen Integration des Mischgebiets in die umgebende<br />
Baustrukturen erfordern ebenfalls eine deutliche Reduzierung. der<br />
maximal zulässigen GRZ auf 0.35. Die Möglichkeit für die angestrebten Nutzung<br />
wird dadurch nicht eingeschränkt.<br />
Um Anreize für Energieeinsparmaßnahmen zu schaffen, werden Wintergärten<br />
bis zu Zimmergröße als Pufferzone von der Berechnung ausgenommen.<br />
• Für Planungsspielraum bei der Gebäudeplanung wird die überbaubare<br />
Grundstücksfläche als Baustreifen ausgewiesen. Damit der Charakter einer<br />
aufgelockerten Einzelhausbebauung mit durchgrünten Freiflächen auf Dauer<br />
gewährleistet wird und damit sich das Baugebiet in die bestehende Bebauung<br />
integriert, ist die Zahl der Wohnungen auf 2 Wohneinheiten je Gebäude begrenzt.<br />
Dies gilt auch bei Doppelhausgruppen. Somit begrenzt sich auch der<br />
Bedarf an Stellplätzen.<br />
• Die Höhenbegrenzung der First- und Wandhöhen ergeben sich aus lärmschützenden<br />
Vorkehrungen im Westen, aus der Höhe der umgebenden Bebauung,<br />
aus Gründen der gegenseitigen Verschattung und aus städtebaulichen<br />
Gründen zur Eingliederung in die Landschaft. Mit der Festlegung von<br />
maximal 2 Vollgeschossen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die<br />
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