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Untere Bachäcker

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

3.2 Textliche Festsetzungen<br />

Aus obigen Zielen wird eine Kombination von einem Mischgebiet mit besonderer Berücksichtigung<br />

der Wohnqualität in den Hausgruppen und einem allgemeinem Wohngebiet<br />

in den bachnahen Bereichen abgeleitet (siehe Anlage).<br />

• Um Nutzungskonflikte auszuschließen sind die nach § 4 (3) BauNVO möglichen<br />

Ausnahmen und die nach § 6 (2) 6, 7, 8 möglichen Nutzungen sowie die<br />

Ausnahmen 1, 3, 4, 5 nach § 6 (3) BauNVO nicht zugelassen. In Haisterkirch<br />

und im Wohngebiet ist der Mobilfunk gesichert. Der Ausschluss der Mobilfunkanlagen<br />

begründet sich auf der bebauten Umgebung. Am Ortsrand und<br />

im überwiegend eingeschossig bebauten Umfeld wirken Sendemasten störend.<br />

Das Mischgebiet wird bewusst auf ein kleines Gebiet innerhalb der Wohnbebauung<br />

beschränkt, um in Haisterkirch den Bürger die Verbindung von Arbeit<br />

und Wohnen zu ermöglichen. Durch die Größe des Gebiets ist die Anpassung<br />

in die Wohnumgebung aus städtebaulicher Sicht notwendig. Aufgrund der<br />

Größe des Gebietes wird keine eigene Mobilfunkanlage benötigt. Wie im<br />

Wohngebiet ist der Mobilfunk gesichert.<br />

• Haisterkirch wird geprägt durch große Grundstücke mit freistehenden Gebäuden.<br />

Hochverdichtete Wohnformen sind nicht ortstypisch Die städtebauliche<br />

Konzeption der Freiräume, Durchblicke und Gruppenbildung stärkt den örtlichen<br />

Charakter Um diesen zu erhalten muss die GRZ für das Wohngebiet auf<br />

0.35 reduziert werden.<br />

Die an das Mischgebiet angrenzende Einfamilienhausbebauung und das<br />

städtebauliche Konzept der nahtlosen Integration des Mischgebiets in die umgebende<br />

Baustrukturen erfordern ebenfalls eine deutliche Reduzierung. der<br />

maximal zulässigen GRZ auf 0.35. Die Möglichkeit für die angestrebten Nutzung<br />

wird dadurch nicht eingeschränkt.<br />

Um Anreize für Energieeinsparmaßnahmen zu schaffen, werden Wintergärten<br />

bis zu Zimmergröße als Pufferzone von der Berechnung ausgenommen.<br />

• Für Planungsspielraum bei der Gebäudeplanung wird die überbaubare<br />

Grundstücksfläche als Baustreifen ausgewiesen. Damit der Charakter einer<br />

aufgelockerten Einzelhausbebauung mit durchgrünten Freiflächen auf Dauer<br />

gewährleistet wird und damit sich das Baugebiet in die bestehende Bebauung<br />

integriert, ist die Zahl der Wohnungen auf 2 Wohneinheiten je Gebäude begrenzt.<br />

Dies gilt auch bei Doppelhausgruppen. Somit begrenzt sich auch der<br />

Bedarf an Stellplätzen.<br />

• Die Höhenbegrenzung der First- und Wandhöhen ergeben sich aus lärmschützenden<br />

Vorkehrungen im Westen, aus der Höhe der umgebenden Bebauung,<br />

aus Gründen der gegenseitigen Verschattung und aus städtebaulichen<br />

Gründen zur Eingliederung in die Landschaft. Mit der Festlegung von<br />

maximal 2 Vollgeschossen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die<br />

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