Untere Bachäcker
Untere Bachäcker
Untere Bachäcker
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />
Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />
5. Grünordnung und Eingriffsregelung<br />
Wie in § 8 BNatSchG und 1a BauGB gefordert, ist der Verursacher eines Eingriffs<br />
verpflichtet vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen<br />
sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer Frist durch Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen, soweit es zur<br />
Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege erforderlich ist. Der<br />
folgende Abschnitt fasst die wesentlichen Punkt der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung<br />
aus dem Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan zusammen und verweist<br />
auf einzelne Kapitel des Berichtes.<br />
Die Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs werden im Erläuterungsbericht zur<br />
Grünordnungsplanung (Kapitel 6.3) ausführlich aufgezeigt. Im allgemeinen ist die Minimierung<br />
der Flächenversiegelung, die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser,<br />
der Einsatz von offenporigen Belägen, die Förderung der Biotopvernetzung,<br />
Schaffung neuer Lebensräume und die Sicherung einer landschaftsgerechten<br />
äußeren Eingrünung der Bebauung durch Pflanzgebote zu nennen.<br />
Ist der gesamte Eingriff trotz der Minimierungsmaßnahmen innerhalb des Planungsgebietes<br />
nicht vollständig ausgleichbar, sind Ausgleichmaßnahmen außerhalb des<br />
Planungsgebietes notwendig. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Einrichtung eines<br />
Feldlerchenlebensraum in den offengelassenen Kiesgruben vorgesehen.<br />
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird im Abschnitt B des Erläuterungsberichts<br />
zur Grünordnungsplanung ausführlich dargestellt.<br />
Im Einzelnen:<br />
Minimierungsmaßnahmen im Plangebiet<br />
Verschiedene Maßnahmen sind im Planungsgebiet vorgesehen, um den Eingriff im<br />
Natur- und Landschaftshaushalt auszugleichen<br />
MINIMIERUNGSMASSNAHME 1<br />
Pflanzung von einheimischen, großkronigen Laubbäumen entlang der Erschließungsstraßen<br />
und entlang des Körnerwegs<br />
Leitgedanken:<br />
• Durchgrünung / Gliederung der Bebauung durch freistehende, großkronige<br />
Laubbäume. (Schutzgut Landschaftsbild / Erholung)<br />
• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />
/ Erholung), Verbesserung des Kleinklimas durch Beschattung der<br />
Belagsflächen (Schutzgut Klima)<br />
25/32