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Untere Bachäcker

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Begründung Bebauungsplan "<strong>Untere</strong> <strong>Bachäcker</strong>"<br />

Stadt Bad Waldsee, Ortsteil Haisterkirch 25.04.2005<br />

5. Grünordnung und Eingriffsregelung<br />

Wie in § 8 BNatSchG und 1a BauGB gefordert, ist der Verursacher eines Eingriffs<br />

verpflichtet vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen<br />

sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer Frist durch Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen, soweit es zur<br />

Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege erforderlich ist. Der<br />

folgende Abschnitt fasst die wesentlichen Punkt der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung<br />

aus dem Erläuterungsberichtes zum Grünordnungsplan zusammen und verweist<br />

auf einzelne Kapitel des Berichtes.<br />

Die Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs werden im Erläuterungsbericht zur<br />

Grünordnungsplanung (Kapitel 6.3) ausführlich aufgezeigt. Im allgemeinen ist die Minimierung<br />

der Flächenversiegelung, die Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser,<br />

der Einsatz von offenporigen Belägen, die Förderung der Biotopvernetzung,<br />

Schaffung neuer Lebensräume und die Sicherung einer landschaftsgerechten<br />

äußeren Eingrünung der Bebauung durch Pflanzgebote zu nennen.<br />

Ist der gesamte Eingriff trotz der Minimierungsmaßnahmen innerhalb des Planungsgebietes<br />

nicht vollständig ausgleichbar, sind Ausgleichmaßnahmen außerhalb des<br />

Planungsgebietes notwendig. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Einrichtung eines<br />

Feldlerchenlebensraum in den offengelassenen Kiesgruben vorgesehen.<br />

Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird im Abschnitt B des Erläuterungsberichts<br />

zur Grünordnungsplanung ausführlich dargestellt.<br />

Im Einzelnen:<br />

Minimierungsmaßnahmen im Plangebiet<br />

Verschiedene Maßnahmen sind im Planungsgebiet vorgesehen, um den Eingriff im<br />

Natur- und Landschaftshaushalt auszugleichen<br />

MINIMIERUNGSMASSNAHME 1<br />

Pflanzung von einheimischen, großkronigen Laubbäumen entlang der Erschließungsstraßen<br />

und entlang des Körnerwegs<br />

Leitgedanken:<br />

• Durchgrünung / Gliederung der Bebauung durch freistehende, großkronige<br />

Laubbäume. (Schutzgut Landschaftsbild / Erholung)<br />

• Eingrünung und Einbindung der Bebauung in die Landschaft (Schutzgut Landschaftsbild<br />

/ Erholung), Verbesserung des Kleinklimas durch Beschattung der<br />

Belagsflächen (Schutzgut Klima)<br />

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