01.07.2013 Aufrufe

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Prüfungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Fachschulen für Sozialwirtschaft<br />

Vom 23. Juni 2003 (ABl. 8/2003, S. 487) in der Fassung vom 04. November 2003 (ABl. 12/2003, S. 904)<br />

Metho<strong>den</strong> <strong>und</strong> Me<strong>die</strong>n sozialpädagogischen H<strong>an</strong>delns“ <strong>und</strong> „Sozialwissenschaftliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagen“ betreut. Die Schulleiterin oder der Schulleiter k<strong>an</strong>n weitere fachk<strong>und</strong>ige<br />

Lehrkräfte zur Betreuung einsetzen. Im Rahmen der Betreuung sind vor<strong>an</strong>gemeldete<br />

Besuche in der <strong>Ausbildung</strong>sstelle durchzuführen; <strong>die</strong> Lehrerin oder der Lehrer nimmt<br />

in der Regel <strong>an</strong> der sozial<strong>die</strong>nstlichen oder heilerziehungspflegerischen Tätigkeit der<br />

Berufspraktik<strong>an</strong>tin oder des Berufspraktik<strong>an</strong>ten beobachtend teil. An dem<br />

<strong>an</strong>schließen<strong>den</strong> Gespräch mit der Berufspraktik<strong>an</strong>tin oder dem Berufspraktik<strong>an</strong>ten<br />

<strong>über</strong> Arbeitsweise, Zielsetzung <strong>und</strong> Pl<strong>an</strong>ung seiner Arbeit soll <strong>die</strong> für <strong>die</strong><br />

fachpraktische <strong>Ausbildung</strong> zuständige Fachkraft der <strong>Ausbildung</strong>sstelle beteiligt<br />

wer<strong>den</strong>. Die Lehrerin oder der Lehrer erstellt einen Kurzbericht <strong>über</strong> <strong>den</strong> Besuch in<br />

der Praxisstelle <strong>und</strong> beurteilt <strong>den</strong> <strong>Ausbildung</strong>sst<strong>an</strong>d. Der Vermerk <strong>über</strong> das Ergebnis<br />

des Besuches in der Praktikumsstelle ist <strong>die</strong>ser zugänglich zu machen.<br />

(8) Gegen Ende des Berufspraktikums legt <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong>sstelle der Fachschule für<br />

Sozialwirtschaft eine Beurteilung der Berufspraktik<strong>an</strong>tin oder des Berufspraktik<strong>an</strong>ten<br />

vor. Dabei sind <strong>die</strong> formalen Angaben <strong>und</strong> inhaltlichen Kriterien entsprechend <strong>den</strong><br />

Richtlinien der Anlage 10 zu berücksichtigen.<br />

(9) Während des Berufspraktikums nimmt <strong>die</strong> Berufspraktik<strong>an</strong>tin oder der Berufspraktik<strong>an</strong>t<br />

am Begleitunterricht (Anlage 10) teil. Der Begleitunterricht <strong>die</strong>nt insbesondere<br />

der Reflexion der Praxiserfahrung.<br />

(10) Für das Praktik<strong>an</strong>tenverhältnis ist ein schriftlicher Vertrag abzuschließen.<br />

(11) Im Übrigen gelten <strong>die</strong> Richtlinien für das Berufspraktikum nach Anlage 10.<br />

§ 8<br />

Leistungsnachweise <strong>und</strong> Leistungsbewertung<br />

(1) Die Beurteilung der Leistungen der Stu<strong>die</strong>ren<strong>den</strong> orientiert sich <strong>an</strong> <strong>den</strong> Lehrplänen<br />

<strong>und</strong> <strong>den</strong> daraus abzuleiten<strong>den</strong> Anforderungen. Die im Unterricht kontinuierlich<br />

erbrachten Leistungen sind ebenso bedeutsam wie <strong>die</strong> Ergebnisse der schriftlichen<br />

<strong>und</strong> praktischen Leistungsnachweise. Zu <strong>den</strong> im Unterricht kontinuierlich erbrachten<br />

Leistungen gehören vor allem <strong>die</strong> Beteiligung am Unterrichtsprozess, Hausaufgaben,<br />

Protokolle, Referate, Arbeitsvorbereitungen <strong>und</strong> -nachbereitungen, Ergebnisse<br />

praktischer Übungen <strong>und</strong> Aufgabenstellungen, Dokumentationen sowie Verlaufsberichte.<br />

Die zu erteilende Note in einem Fach soll nicht schematisch errechnet<br />

wer<strong>den</strong>. Die Leistungsentwicklung der oder des Stu<strong>die</strong>ren<strong>den</strong> ist <strong>an</strong>gemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

(2) Schwerwiegende <strong>und</strong> gehäufte Verstöße gegen <strong>die</strong> sprachliche Richtigkeit oder<br />

gegen <strong>die</strong> äußere Form sind bei der Leistungsbewertung <strong>an</strong>gemessen zu<br />

berücksichtigen.<br />

(3) Gr<strong>und</strong>lage der Leistungsbewertung sind <strong>die</strong> zu erfüllen<strong>den</strong> Anforderungen für <strong>die</strong><br />

allgemein festgelegten Notenstufen.<br />

(4) Neben Einzel- <strong>und</strong> Gruppenleistungen, welche <strong>die</strong> oder der Stu<strong>die</strong>rende im Unterricht<br />

kontinuierlich erbringt, sind im ersten <strong>und</strong> zweiten <strong>Ausbildung</strong>sabschnitt Klassenarbeiten<br />

zu erbringen, <strong>und</strong> zwar je <strong>Ausbildung</strong>sabschnitt jeweils mindestens zwei<br />

schriftliche Leistungsnachweise in allen Pflichtfächern sowie in <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Onlinefassung: http://www.berufliche.bildung.hessen.de 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!