01.07.2013 Aufrufe

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Prüfungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Fachschulen für Sozialwirtschaft<br />

Vom 23. Juni 2003 (ABl. 8/2003, S. 487) in der Fassung vom 04. November 2003 (ABl. 12/2003, S. 904)<br />

Bestimmungen der Abschlussprüfung <strong>und</strong> der Zusatzprüfung zur Erl<strong>an</strong>gung der<br />

Fachhochschulreife.<br />

Hierbei ist insbesondere auf Folgendes hinzuweisen:<br />

1. Prüfungs<strong>an</strong>forderungen <strong>und</strong> Prüfungsverfahren,<br />

2. Bedeutung der Vornoten,<br />

3. Fächer der schriftlichen Prüfung,<br />

4. Art <strong>und</strong> Umf<strong>an</strong>g der praktischen Prüfung,<br />

5. Art <strong>und</strong> Umf<strong>an</strong>g der mündlichen Prüfung,<br />

6. Hilfsmittel, <strong>die</strong> bei <strong>den</strong> Prüfungsteilen erlaubt sind,<br />

7. unerlaubtes Verhalten,<br />

8. Bestimmungen <strong>über</strong> Rücktritt <strong>und</strong> Verhinderung.<br />

Über <strong>die</strong>se Unterrichtung wird ein Aktenvermerk <strong>an</strong>gefertigt.<br />

(3) Die Abschlussprüfung findet am Ende des zweiten <strong>Ausbildung</strong>sabschnittes statt. Sie<br />

besteht aus einem schriftlichen <strong>und</strong> einem mündlichen Prüfungsteil.<br />

(4) Die Termine für <strong>die</strong> schriftliche <strong>und</strong> <strong>die</strong> mündliche Prüfung setzt das Staatliche<br />

Schulamt im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter fest. Die schriftliche<br />

Prüfung soll drei Wochen vor der mündlichen Prüfung beendet sein.<br />

(5) Bei einer Integration des zweiten <strong>und</strong> dritten <strong>Ausbildung</strong>sabschnittes findet <strong>die</strong><br />

Abschlussprüfung am Ende des Unterrichts des dritten <strong>Ausbildung</strong>sabschnittes statt;<br />

sie muss spätestens zwei Wochen vor der fachpraktischen Prüfung beendet sein. Die<br />

übrigen Vorschriften gelten entsprechend.<br />

§ 12<br />

Prüfungsausschuss<br />

(1) Dem Prüfungsausschuss gehören <strong>an</strong>:<br />

1. eine Beauftragte oder ein Beauftragter des Staatlichen Schulamts als Vorsitzende<br />

oder als Vorsitzender,<br />

2. <strong>die</strong> Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine Vertreterin oder ein Vertreter der<br />

Schulleiterin oder des Schulleiters als stellvertretende Vorsitzende oder als<br />

stellvertretender Vorsitzender,<br />

3. <strong>die</strong> Lehrkräfte, <strong>die</strong> im zweiten <strong>Ausbildung</strong>sabschnitt unterrichtet haben.<br />

(2) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sorgt für <strong>die</strong> ordnungsgemäße<br />

Durchführung der Abschlussprüfung <strong>und</strong> der Ergebnisfeststellung, insbesondere<br />

dafür, dass <strong>die</strong> Verfahrensvorschriften eingehalten wer<strong>den</strong>, dass nicht von unrichtigen<br />

Voraussetzungen oder sachfrem<strong>den</strong> Erwägungen ausgeg<strong>an</strong>gen <strong>und</strong> nicht gegen<br />

allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte pädagogische Gr<strong>und</strong>sätze oder Bewertungsmaßstäbe oder<br />

gegen <strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>satz der Gleichbeh<strong>an</strong>dlung aller Stu<strong>die</strong>ren<strong>den</strong> verstoßen wird.<br />

(3) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn <strong>die</strong> Vorsitzende oder der Vorsitzende<br />

oder eine von ihr oder ihm bestellte Vertreterin oder ein von ihr oder ihm<br />

bestellter Vertreter <strong>und</strong> mindestens zwei Drittel der Mitglieder <strong>an</strong>wesend sind. Der<br />

Onlinefassung: http://www.berufliche.bildung.hessen.de 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!