Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...
Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...
Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Prüfungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Fachschulen für Sozialwirtschaft<br />
Vom 23. Juni 2003 (ABl. 8/2003, S. 487) in der Fassung vom 04. November 2003 (ABl. 12/2003, S. 904)<br />
Anlage<br />
Anlage 1 Bewertungsbogen<br />
(Schule)<br />
............................................<br />
Fachschule für Sozialwirtschaft<br />
Bewertungsbogen<br />
zum Auswahlverfahren nach § 5 Abs. 7<br />
Schuljahr: ______________________________<br />
Name: ______________________________<br />
Vorname: ______________________________<br />
geboren am: ______________________________<br />
Punkte<br />
1. Klausurarbeit <strong>und</strong> gegebenenfalls Kolloquium:<br />
bis zu 60 Punkten, davon maximal bis zu 20 Punkte für das Kolloquium ______<br />
2. Wiederholte Teilnahme am Auswahlverfahren<br />
bis zu 10 Punkte ______<br />
3. Berücksichtigung einer besonderen sozialen Situation (Härtefall)<br />
bis zu 10 Punkten ______<br />
4. Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Sozialassistenz<br />
5 Punkte ______<br />
5. Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen einschlägigen<br />
Berufsausbildung<br />
5 Punkte ______<br />
_________________________, <strong>den</strong> _______________<br />
Für <strong>die</strong> Richtigkeit:<br />
(Unterschriften von 2 Mitgliedern des Auswahlausschusses)<br />
Onlinefassung: http://www.berufliche.bildung.hessen.de 31<br />
Gesamtpunktzahl: ______