01.07.2013 Aufrufe

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Prüfungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Fachschulen für Sozialwirtschaft<br />

Vom 23. Juni 2003 (ABl. 8/2003, S. 487) in der Fassung vom 04. November 2003 (ABl. 12/2003, S. 904)<br />

Anlage<br />

Anlage 8 Zeugnis der Fachhochchulreife<br />

Frau / Herr<br />

.............................................................................<br />

(Name <strong>und</strong> Ort der Schule)<br />

Fachschule für Sozialwirtschaft -<br />

ZEUGNIS DER FACHHOCHSCHULREIFE<br />

geboren am _______ in Kreis<br />

hat am ________________________ das Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialwirtschaft erworben<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong><br />

Zusatzprüfung zur Erl<strong>an</strong>gung der<br />

FACHHOCHSCHULREIFE<br />

nach Abschnitt IV der <strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abschlussprüfung <strong>an</strong> der Fachschule für Sozialwirtschaft<br />

vom 23. Juni 2003 (ABl. S. 487) in der Fassung vom ______________ (ABl. S.______) best<strong>an</strong><strong>den</strong>.<br />

Die Leistungen wer<strong>den</strong> wie folgt beurteilt:<br />

Mathematik _____________________<br />

Der Prüfungsausschuss hat ihr/ihm das<br />

zuerk<strong>an</strong>nt.<br />

ZEUGNIS DER FACHHOCHSCHULREIFE<br />

Dieses Zeugnis gilt nur in Verbindung mit dem Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialwirtschaft -<br />

vom ____________________________ Durchschnittsnote ____________________________<br />

Entsprechend der Vereinbarung von einheitlichen Voraussetzungen für <strong>den</strong> Erwerb der Fachhochschulreife <strong>über</strong><br />

besondere Bildungswege - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05. Juni 1998 berechtigt <strong>die</strong>ses Zeugnis in<br />

allen Ländern in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschl<strong>an</strong>d zum Studium <strong>an</strong> Fachhochschulen.<br />

______________________________, <strong>den</strong> ___________________________________<br />

________________________________________<br />

__________________________________<br />

(Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses) (Siegel) (Schulleiter/in)<br />

Notenstufen: Sehr gut (1); gut (2); befriedigend (3); ausreichend (4); m<strong>an</strong>gelhaft (5); ungenügend (6)<br />

Onlinefassung: http://www.berufliche.bildung.hessen.de 42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!