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Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den ...

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<strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> <strong>Prüfungen</strong> <strong>an</strong> <strong>den</strong> Fachschulen für Sozialwirtschaft<br />

Vom 23. Juni 2003 (ABl. 8/2003, S. 487) in der Fassung vom 04. November 2003 (ABl. 12/2003, S. 904)<br />

§ 46<br />

Aufhebung früherer Vorschriften<br />

Die <strong>Verordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Abschlussprüfung <strong>an</strong> der Zweijährigen Fachschule für<br />

Familienpflege – Schulversuch nach § 14 Hessisches Schulgesetz – vom 19. April 1994<br />

(ABl. S. 283), zuletzt geändert durch <strong>Verordnung</strong> vom 19. Dezember 1997 (ABl. 1998 S.<br />

89), <strong>die</strong> Regelungen für <strong>die</strong> Durchführung des Schulversuches zur <strong>Ausbildung</strong> von<br />

Familienpflegerinnen <strong>und</strong> Familienpflegern <strong>an</strong> Zweijährigen Fachschulen für Familienpflege<br />

vom 11. Juni 1992, <strong>die</strong> Ordnung der Abschlussprüfung <strong>und</strong> des Kolloquiums <strong>an</strong><br />

<strong>den</strong> als Ergänzungsschulen staatlich <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten privaten Schulen für Familienpflege<br />

vom 22. Dezember 1976 (ABl. 1977 S.19), zuletzt geändert durch <strong>Verordnung</strong> vom 19.<br />

Dezember 1997 (ABl. 1998 S. 89), sowie <strong>die</strong> Ordnung der Abschlussprüfung <strong>an</strong> <strong>den</strong> als<br />

Ergänzungsschulen staatlich <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten privaten Fachschulen für Heilerziehungspflege<br />

vom 25. J<strong>an</strong>uar 1978 (ABl. S. 64), zuletzt geändert durch <strong>Verordnung</strong> vom 19. Dezember<br />

1997 (ABl. 1998 S. 89), wer<strong>den</strong> aufgehoben.“<br />

§ 47<br />

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />

Diese <strong>Verordnung</strong> tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember<br />

2008 außer Kraft.<br />

Wiesba<strong>den</strong>, <strong>den</strong> 04. November 2003<br />

Die Hessische Kultusministerin<br />

Wolff<br />

Onlinefassung: http://www.berufliche.bildung.hessen.de 30

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