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W e ite rs ta dt S ch lu ssbe ric ht

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Nutzen – Kosten - Unte<strong>rs</strong>u<strong>ch</strong>ung<br />

Straßenbahn Darms<strong>ta</strong><strong>dt</strong> - We<strong>ite</strong><strong>rs</strong><strong>ta</strong><strong>dt</strong><br />

S<strong>ch</strong><strong>lu</strong><strong>ssbe</strong>ri<strong>ch</strong>t der Bearbeitungsphase II<br />

glei<strong>ch</strong>er Stelle vorgesehen. Die Rege<strong>lu</strong>ng „Fahrradfahrer frei“ (VZ 239 mit ZS 1022-10) im<br />

Berei<strong>ch</strong> des nördli<strong>ch</strong>en Gehweges wird unverändert beibehalten.<br />

Abs<strong>ch</strong>nitt Dornheimer Weg (vgl. Plan 2.1 und 2.2)<br />

Die Straßenbahntrasse wird im gesamten Verlauf des Dornheimer Weges im Mis<strong>ch</strong>verkehr<br />

auf einer Fahrbahn mit dem motorisierten Individualverkehr geführt. Eine<br />

vollständige bzw. teilweise Einordnung in Se<strong>ite</strong>nlage wurde wegen der hierfür<br />

erforderli<strong>ch</strong>en Fäl<strong>lu</strong>ng der auf der Nordse<strong>ite</strong> befindli<strong>ch</strong>en Baumallee abgelehnt. Für die<br />

Si<strong>ch</strong>e<strong>rs</strong>tel<strong>lu</strong>ng der erforderli<strong>ch</strong>en Li<strong>ch</strong>traumabstände bei He<strong>rs</strong>tel<strong>lu</strong>ng des Regelgleisa<strong>ch</strong>sabs<strong>ta</strong>ndes<br />

von 3,50 m muss die Fahrbahn im Berei<strong>ch</strong> zwis<strong>ch</strong>en Rodensteinweg und<br />

Rabenaustraße um ca. 0,50 m dur<strong>ch</strong> Verlegung des südli<strong>ch</strong>en Bordsteins verbre<strong>ite</strong>rt<br />

werden. Der Dornheimer Weg erhält damit im Berei<strong>ch</strong> der Straßenbahnführung eine<br />

dur<strong>ch</strong>gehende Bre<strong>ite</strong> von 6,50 m. Dur<strong>ch</strong> die Verbre<strong>ite</strong>rung wird der behinderungsfreie<br />

Begegnungsfall Straßenbahn/Bus gewährleistet.<br />

Der im Dornheimer Weg liegende Regenwasserkanal wird dur<strong>ch</strong> die Gleistrasse überbaut.<br />

Entspre<strong>ch</strong>end der Forderung der S<strong>ta</strong><strong>dt</strong>entwässerung und der HEAG eines konfliktfreien<br />

Zuganges zum Regenwasserkanal sollen deshalb die vorhandenen S<strong>ch</strong>ä<strong>ch</strong>te zum Se<strong>ite</strong>neinstieg<br />

mit Zugang außerhalb der Straßenbahntrasse umgebaut werden. Außerdem wird<br />

infolge der Verlegung der südli<strong>ch</strong>en Bordsteinkante eine entspre<strong>ch</strong>ende Änderung der<br />

dort angeordneten Straßeneinlaufs<strong>ch</strong>ä<strong>ch</strong>te erforderli<strong>ch</strong>.<br />

Die Baumallee auf der Nordse<strong>ite</strong> des Dornheimer Weges bleibt unverändert erhalten. Der<br />

dort liegende Gehweg soll auf eine Bre<strong>ite</strong> von 4,0 m inkl. eines 2,50 m bre<strong>ite</strong>n<br />

Zweiri<strong>ch</strong>tungsradweges ausgebaut werden. Da der Zweiri<strong>ch</strong>tungsradweg für Radfahrer<br />

benutzungspfli<strong>ch</strong>tig ist, fahren Radfahrer ni<strong>ch</strong>t mehr im Fahrbahnberei<strong>ch</strong> des Dornheimer<br />

Weges. Behinderungen der Straßenbahn dur<strong>ch</strong> Radfahrer werden auf diese Weise<br />

vermieden. In Abstimmung mit der S<strong>ta</strong><strong>dt</strong> Darms<strong>ta</strong><strong>dt</strong> wurde festgelegt, die für diesen<br />

Ausbau erforderli<strong>ch</strong>en, ni<strong>ch</strong>t im Besitz der S<strong>ta</strong><strong>dt</strong> Darms<strong>ta</strong><strong>dt</strong> befindli<strong>ch</strong>en F<strong>lu</strong><strong>rs</strong>tücksflä<strong>ch</strong>en<br />

auf dem heutigen Gelände der S<strong>ta</strong>rkenburg-Kaserne baure<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> als Freihaltetrasse zu<br />

si<strong>ch</strong>ern. Die Verfügbarkeit dieser Flä<strong>ch</strong>en ist damit gegeben. Auf den Abs<strong>ch</strong>nitten, in<br />

denen infolge der angrenzenden Bebauung Engstellen mit Bre<strong>ite</strong>n < 4,0 m bestehen, soll<br />

der Gehweg für Radfahrer frei gegeben werden (VZ 239 mit ZS 1022-10). Ein Abriss der<br />

im Berei<strong>ch</strong> von Engstellen stehenden Gebäude kommt gegenwärtig ni<strong>ch</strong>t in Frage. Im<br />

Berei<strong>ch</strong> der Straßeneinmündungen Mettegangweg und Rodensteinweg werden die<br />

Bordsteine auf der Nordse<strong>ite</strong> des Dornheimer Weges abgesenkt, um das Queren für<br />

Radfahrer zu ermögli<strong>ch</strong>en.<br />

Ein neue li<strong>ch</strong>tsignalgesi<strong>ch</strong>erte Fußgängerfurt wird am östli<strong>ch</strong>en Ende der Haltestelle<br />

„Rodensteinweg“ vorgesehen und stellt damit glei<strong>ch</strong>zeitig einen barrierefreien Zugang zur<br />

Haltestelle dar.<br />

Im Berei<strong>ch</strong> des heute an einen Sportverein verpa<strong>ch</strong>teten Sportplatzes auf dem Kasernengelände<br />

wird die Trasse im Bogen vom straßenbündigen auf besonderen Bahnkörper<br />

geführt. Eine Trassierung mit Mindestradien von 25 m ist an dieser Stelle ni<strong>ch</strong>t vertretbar,<br />

da die Eins<strong>ch</strong>ränkungen beim Fahrkomfort, ggf. zu erwartende Lärmbelästigungen, der<br />

höhere Ve<strong>rs</strong><strong>ch</strong>leiß und die zulässige Ges<strong>ch</strong>windigkeit von Vzul = 18 km/h gegenüber<br />

einem Eingriff in die Spor<strong>ta</strong>nlage ni<strong>ch</strong>t zu re<strong>ch</strong>tfertigen sind. Ein we<strong>ite</strong>res Argument gegen<br />

die Verlegung des Bogens mit Mindestradien im Berei<strong>ch</strong> der Einmündung Rabenaustraße<br />

sind die im Einmündungsberei<strong>ch</strong> liegenden Kanäle und S<strong>ch</strong>ä<strong>ch</strong>te, die ni<strong>ch</strong>t überbaut

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