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Ausbilderhandbuch - Stark für Ausbildung

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3 Alkohol<br />

Hier können Sie zunächst selbst aktiv werden<br />

Warum trinkt mein Azubi in der Freizeit ziemlich viel Alkohol?<br />

Alkohol ist die am weitesten verbreitete Droge unter Jugendlichen in Deutschland. Zwei Drittel<br />

der Jungen zwischen 16 und 17 Jahren trinken regelmäßig Alkohol; ein Drittel der Mädchen<br />

trinkt mindestens einmal im Monat exzessiv. Am meisten wird Bier getrunken, weiterhin<br />

Mischungen aus süßen Limonaden mit starkem Alkohol, seltener Sekt und Wein.<br />

Was steckt dahinter, welche Gründe gibt es? Das "Wir-Gefühl" wird gestärkt, die Kontaktaufnahme<br />

fällt leichter und schulische Sorgen, familiäre Nöte und beruflicher Stress erscheinen<br />

geringer.<br />

Was kann und muss ich tun, wenn mein Azubi angetrunken zur Arbeit kommt?<br />

Zunächst einmal müssen Sie erkennen, ob Ihr Azubi getrunken hat. Da<strong>für</strong> gibt es zwar einige<br />

sichere Anzeichen, wie beispielsweise eine starke Alkoholfahne, die meisten Symptome sind<br />

aber unklar und können auch andere Ursachen haben. Zu nennen sind hier Schwanken sowie<br />

unkoordiniertes Sprechen und Handeln. Auch das pausenlose Lutschen von Pfefferminzbonbons,<br />

gerötete Augen, eine vernachlässigte Erscheinung und Verhaltensveränderungen<br />

können ebenso wie das Verheimlichen von Alkoholkonsum auf Alkoholprobleme hinweisen.<br />

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Azubi betrunken ist, verbieten Sie Tätigkeiten am<br />

Arbeitsplatz und sorgen Sie <strong>für</strong> einen sicheren Aufenthaltsort. Schicken Sie dann Ihren Azubi<br />

– je nach Zustand vielleicht sogar mit einer Begleitperson - nach Hause.<br />

Denken Sie daran, dass Sie die Fürsorgepflicht <strong>für</strong> Ihren Azubi haben und auch persönlich<br />

bei Verletzungen der Fürsorgepflicht haften. Vermeiden Sie also sowohl <strong>für</strong> Ihren Azubi wie<br />

<strong>für</strong> sich selbst Risiken. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Azubi betrunken ist, reicht der „Verdacht<br />

des ersten Anscheins“ aus, um entsprechend zu handeln.<br />

Mein Azubi war angetrunken und ich musste handeln. Welche rechtlichen Möglichkeiten<br />

habe ich?<br />

Wenn Ihr Azubi betrunken zur Arbeit erschienen ist oder während der Arbeit getrunken hat,<br />

müssen Sie handeln! Zunächst führen Sie ein Ermahnungsgespräch. Wiederholt sich der<br />

Vorfall, geben Sie eine schriftliche Abmahnung. Kommt Ihr Azubi weiterhin betrunken zur<br />

Arbeit, können Sie eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen – natürlich schriftlich.<br />

Gewalttaten, Diebstahl oder Beleidigungen im Zusammenhang mit Alkohol können sogar<br />

eine fristlose Kündigung rechtfertigen.<br />

Bei Jugendlichen wird die Abmahnung den Eltern zugestellt. Ziel ist natürlich immer, die<br />

<strong>Ausbildung</strong> fortzusetzen.<br />

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