Ausbilderhandbuch - Stark für Ausbildung
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3 Alkohol<br />
Hier können Sie zunächst selbst aktiv werden<br />
Warum trinkt mein Azubi in der Freizeit ziemlich viel Alkohol?<br />
Alkohol ist die am weitesten verbreitete Droge unter Jugendlichen in Deutschland. Zwei Drittel<br />
der Jungen zwischen 16 und 17 Jahren trinken regelmäßig Alkohol; ein Drittel der Mädchen<br />
trinkt mindestens einmal im Monat exzessiv. Am meisten wird Bier getrunken, weiterhin<br />
Mischungen aus süßen Limonaden mit starkem Alkohol, seltener Sekt und Wein.<br />
Was steckt dahinter, welche Gründe gibt es? Das "Wir-Gefühl" wird gestärkt, die Kontaktaufnahme<br />
fällt leichter und schulische Sorgen, familiäre Nöte und beruflicher Stress erscheinen<br />
geringer.<br />
Was kann und muss ich tun, wenn mein Azubi angetrunken zur Arbeit kommt?<br />
Zunächst einmal müssen Sie erkennen, ob Ihr Azubi getrunken hat. Da<strong>für</strong> gibt es zwar einige<br />
sichere Anzeichen, wie beispielsweise eine starke Alkoholfahne, die meisten Symptome sind<br />
aber unklar und können auch andere Ursachen haben. Zu nennen sind hier Schwanken sowie<br />
unkoordiniertes Sprechen und Handeln. Auch das pausenlose Lutschen von Pfefferminzbonbons,<br />
gerötete Augen, eine vernachlässigte Erscheinung und Verhaltensveränderungen<br />
können ebenso wie das Verheimlichen von Alkoholkonsum auf Alkoholprobleme hinweisen.<br />
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Azubi betrunken ist, verbieten Sie Tätigkeiten am<br />
Arbeitsplatz und sorgen Sie <strong>für</strong> einen sicheren Aufenthaltsort. Schicken Sie dann Ihren Azubi<br />
– je nach Zustand vielleicht sogar mit einer Begleitperson - nach Hause.<br />
Denken Sie daran, dass Sie die Fürsorgepflicht <strong>für</strong> Ihren Azubi haben und auch persönlich<br />
bei Verletzungen der Fürsorgepflicht haften. Vermeiden Sie also sowohl <strong>für</strong> Ihren Azubi wie<br />
<strong>für</strong> sich selbst Risiken. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Azubi betrunken ist, reicht der „Verdacht<br />
des ersten Anscheins“ aus, um entsprechend zu handeln.<br />
Mein Azubi war angetrunken und ich musste handeln. Welche rechtlichen Möglichkeiten<br />
habe ich?<br />
Wenn Ihr Azubi betrunken zur Arbeit erschienen ist oder während der Arbeit getrunken hat,<br />
müssen Sie handeln! Zunächst führen Sie ein Ermahnungsgespräch. Wiederholt sich der<br />
Vorfall, geben Sie eine schriftliche Abmahnung. Kommt Ihr Azubi weiterhin betrunken zur<br />
Arbeit, können Sie eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen – natürlich schriftlich.<br />
Gewalttaten, Diebstahl oder Beleidigungen im Zusammenhang mit Alkohol können sogar<br />
eine fristlose Kündigung rechtfertigen.<br />
Bei Jugendlichen wird die Abmahnung den Eltern zugestellt. Ziel ist natürlich immer, die<br />
<strong>Ausbildung</strong> fortzusetzen.<br />
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