FAQ Biotechnologie und Patente
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1.6 Wie kommt man zu einem Patent in der Schweiz <strong>und</strong> im<br />
Ausland?<br />
Um eine Erfindung in der Schweiz <strong>und</strong> im Ausland zu schützen, muss sie bei den<br />
zuständigen Patentbehörden angemeldet werden. Es gibt drei Wege für die Anmeldung<br />
einer Erfindung:<br />
Der nationale Weg:<br />
Die Erfindung wird beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern<br />
angemeldet. Das IGE prüft die Voraussetzungen für ein Patent mit Ausnahme der<br />
Neuheit <strong>und</strong> erfinderischen Tätigkeit. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt das IGE<br />
ein Patent mit Wirkung in der Schweiz <strong>und</strong> Liechtenstein. Ausserhalb der Schweiz <strong>und</strong><br />
Liechtenstein hat das Patent keine Wirkung. Das bedeutet, dass die Erfindung dort<br />
durch das schweizerische Patent nicht geschützt ist.<br />
Der europäische Weg:<br />
Die Anmeldung der Erfindung wird vom Europäischen Patentamt (EPA) in München in<br />
einem zentralisierten Verfahren umfassend geprüft. Beim Vorliegen aller<br />
Voraussetzungen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit) erteilt<br />
das EPA ein europäisches Patent. Dieses entfaltet in den vom Anmelder gewählten<br />
Vertragsstaaten (gegenwärtig 34 Länder: http://www.european-patentoffice.org/epo/members_d.htm)<br />
Wirkung <strong>und</strong> wird dort verwaltet. Dank einer einzigen<br />
Anmeldung <strong>und</strong> einem zentralisierten Prüfungsverfahren, kann eine Erfindung somit in<br />
mehreren Ländern einschliesslich der Schweiz geschützt werden.<br />
Der internationale Weg:<br />
Die Internationale Organisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf stellt aufgr<strong>und</strong><br />
eines Staatsvertrages (Patentzusammenarbeitsvertrag, PCT) ein weltweites<br />
Anmeldeverfahren zur Verfügung. Dieses erlaubt es, eine Erfindung in derzeit bis zu<br />
139 Vertragsstaaten anzumelden (Vertragsstaaten:<br />
http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?search_what=N&treaty_id=6). Die<br />
WIPO prüft die Anmeldung nicht <strong>und</strong> erteilt auch kein Patent. Dies geschieht durch die<br />
Ämter der einzelnen Staaten oder durch eine regionale Organisation (wie dem EPA), für<br />
deren Gebiet der Patentschutz gewünscht wird. Das PCT-Verfahren macht es möglich,<br />
mit einer einzigen Anmeldung in einer Vielzahl von Ländern auch ausserhalb der EU ein<br />
Patent zu beantragen.<br />
Weitere Informationen:<br />
http://www.ige.ch/D/patent/p11.shtm<br />
http://www.ige.ch/D/patent/p12.shtm<br />
http://www.wipo.int/pct/de/basic_facts/basic_facts.pdf<br />
http://www.european-patent-office.org/epo/obtain_d.htm<br />
<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 10 von 56