08.06.2012 Aufrufe

FAQ Biotechnologie und Patente

FAQ Biotechnologie und Patente

FAQ Biotechnologie und Patente

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1.6 Wie kommt man zu einem Patent in der Schweiz <strong>und</strong> im<br />

Ausland?<br />

Um eine Erfindung in der Schweiz <strong>und</strong> im Ausland zu schützen, muss sie bei den<br />

zuständigen Patentbehörden angemeldet werden. Es gibt drei Wege für die Anmeldung<br />

einer Erfindung:<br />

Der nationale Weg:<br />

Die Erfindung wird beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern<br />

angemeldet. Das IGE prüft die Voraussetzungen für ein Patent mit Ausnahme der<br />

Neuheit <strong>und</strong> erfinderischen Tätigkeit. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt das IGE<br />

ein Patent mit Wirkung in der Schweiz <strong>und</strong> Liechtenstein. Ausserhalb der Schweiz <strong>und</strong><br />

Liechtenstein hat das Patent keine Wirkung. Das bedeutet, dass die Erfindung dort<br />

durch das schweizerische Patent nicht geschützt ist.<br />

Der europäische Weg:<br />

Die Anmeldung der Erfindung wird vom Europäischen Patentamt (EPA) in München in<br />

einem zentralisierten Verfahren umfassend geprüft. Beim Vorliegen aller<br />

Voraussetzungen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit) erteilt<br />

das EPA ein europäisches Patent. Dieses entfaltet in den vom Anmelder gewählten<br />

Vertragsstaaten (gegenwärtig 34 Länder: http://www.european-patentoffice.org/epo/members_d.htm)<br />

Wirkung <strong>und</strong> wird dort verwaltet. Dank einer einzigen<br />

Anmeldung <strong>und</strong> einem zentralisierten Prüfungsverfahren, kann eine Erfindung somit in<br />

mehreren Ländern einschliesslich der Schweiz geschützt werden.<br />

Der internationale Weg:<br />

Die Internationale Organisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf stellt aufgr<strong>und</strong><br />

eines Staatsvertrages (Patentzusammenarbeitsvertrag, PCT) ein weltweites<br />

Anmeldeverfahren zur Verfügung. Dieses erlaubt es, eine Erfindung in derzeit bis zu<br />

139 Vertragsstaaten anzumelden (Vertragsstaaten:<br />

http://www.wipo.int/treaties/en/ShowResults.jsp?search_what=N&treaty_id=6). Die<br />

WIPO prüft die Anmeldung nicht <strong>und</strong> erteilt auch kein Patent. Dies geschieht durch die<br />

Ämter der einzelnen Staaten oder durch eine regionale Organisation (wie dem EPA), für<br />

deren Gebiet der Patentschutz gewünscht wird. Das PCT-Verfahren macht es möglich,<br />

mit einer einzigen Anmeldung in einer Vielzahl von Ländern auch ausserhalb der EU ein<br />

Patent zu beantragen.<br />

Weitere Informationen:<br />

http://www.ige.ch/D/patent/p11.shtm<br />

http://www.ige.ch/D/patent/p12.shtm<br />

http://www.wipo.int/pct/de/basic_facts/basic_facts.pdf<br />

http://www.european-patent-office.org/epo/obtain_d.htm<br />

<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 10 von 56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!