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FAQ Biotechnologie und Patente

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2.14 Wie ist die Rechtslage für biotechnologische<br />

Erfindungen in anderen Ländern?<br />

Biotechnologische Erfindungen, welche die allgemeinen<br />

Patentierungsvoraussetzungen erfüllen, sind in den Industrieländern<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich patentierbar.<br />

Die wichtigsten Handelspartner der Schweiz ausserhalb Europas (Japan, USA)<br />

gewähren <strong>Patente</strong> für biotechnologische Erfindungen. In den USA werden wie in der<br />

Schweiz <strong>und</strong> Europa <strong>Patente</strong> für biotechnologische Erfindungen erteilt, wenn die<br />

allgemeinen Patentierungsvoraussetzungen vorliegen: Neuheit (novelty), fehlende<br />

Offensichtlichkeit (nonobviousness), Nützlichkeit (utility).<br />

Zu Beginn des Jahres 2001 hat die US-amerikanische Patentbehörde neue Richtlinien<br />

für die gewerbliche Anwendbarkeit herausgegeben, mit denen die Anforderungen an die<br />

Angaben zur gewerblichen Anwendbarkeit generell verschärft worden sind. Diese<br />

Erhöhung der Anforderungen betrifft auch <strong>Patente</strong> auf DNA-Sequenzen.<br />

Dementsprechend ist eine spezifizierte <strong>und</strong> substantielle Angabe der gewerblichen<br />

Anwendbarkeit der Sequenz erforderlich, um ein Patent erhalten zu können. Im<br />

Unterschied zur Schweiz <strong>und</strong> Europa kennt das US-amerikanische Patentrecht<br />

indessen praktisch keine Ausschlüsse von der Patentierbarkeit. Insbesondere kennt es<br />

keine ethisch motivierten Ausschlüsse.<br />

<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 30 von 56

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