FAQ Biotechnologie und Patente
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3.13 Was ist das Landwirteprivileg?<br />
Das Landwirteprivileg (Farmers' Privilege) stammt aus der Sortenschutzgesetzgebung.<br />
Es gestattet Landwirten, die mit sortenrechtlich geschütztem Saatgut erzielte Ernte<br />
zurückzubehalten <strong>und</strong> wieder auf dem eigenen Betrieb als Saatgut zu verwenden. Dafür<br />
bedarf der Landwirt weder der Zustimmung des Sortenschutzinhabers, noch muss er<br />
eine Abgabe bezahlen. Das Landwirteprivileg ist nicht mit den Rechten der Landwirte<br />
(Farmers' Rights) zu verwechseln, die im Internationalen Vertrag der FAO geregelt sind.<br />
Dabei geht es um die Anerkennung <strong>und</strong> den angemessenen Ausgleich für vergangene,<br />
gegenwärtige <strong>und</strong> zukünftige Beiträge der Landwirte an die Verbesserung <strong>und</strong><br />
Erhaltung genetischer Ressourcen.<br />
Die Einführung des Landwirteprivilegs in der Patentgesetzgebung hat zur Folge, dass<br />
sich dieses nicht nur auf Pflanzen, sondern auch auf Tiere bezieht. Das<br />
Landwirteprivileg erlaubt demnach einem Landwirt, Erntegut, das er im eigenen Betrieb<br />
durch Anbau von (patentrechtlich) geschütztem pflanzlichem Vermehrungsmaterial<br />
gewonnen hat, im eigenem Betrieb erneut als Saatgut zu verwenden. Entsprechendes<br />
gilt auch für Tiere <strong>und</strong> tierisches Vermehrungsmaterial.<br />
Jedenfalls mit Bezug auf Pflanzen ist das Landwirteprivileg in der Schweiz von<br />
untergeordneter wirtschaftlicher Tragweite, da der weitaus grösste Teil der Schweizer<br />
Landwirte heute für jede Ansaat neues Saatgut kauft (so werden beispielsweise 70-75<br />
Prozent der angepflanzten Kartoffeln <strong>und</strong> 95-97 Prozent des angesäten Getreides jedes<br />
Jahr neu gekauft). Da das Patentgesetz nur in der Schweiz Wirkung entfaltet, ist die<br />
Verankerung des Landwirteprivilegs im Schweizer Patentgesetz für die Landwirte im<br />
Ausland ohne Bedeutung.<br />
Das Landwirteprivileg wurde im Rahmen der Revision des Sortenschutzgesetztes<br />
(Inkrafttreten 1. September 2008) ins Patentgesetz eingeführt.<br />
<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 46 von 56