08.06.2012 Aufrufe

FAQ Biotechnologie und Patente

FAQ Biotechnologie und Patente

FAQ Biotechnologie und Patente

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3.13 Was ist das Landwirteprivileg?<br />

Das Landwirteprivileg (Farmers' Privilege) stammt aus der Sortenschutzgesetzgebung.<br />

Es gestattet Landwirten, die mit sortenrechtlich geschütztem Saatgut erzielte Ernte<br />

zurückzubehalten <strong>und</strong> wieder auf dem eigenen Betrieb als Saatgut zu verwenden. Dafür<br />

bedarf der Landwirt weder der Zustimmung des Sortenschutzinhabers, noch muss er<br />

eine Abgabe bezahlen. Das Landwirteprivileg ist nicht mit den Rechten der Landwirte<br />

(Farmers' Rights) zu verwechseln, die im Internationalen Vertrag der FAO geregelt sind.<br />

Dabei geht es um die Anerkennung <strong>und</strong> den angemessenen Ausgleich für vergangene,<br />

gegenwärtige <strong>und</strong> zukünftige Beiträge der Landwirte an die Verbesserung <strong>und</strong><br />

Erhaltung genetischer Ressourcen.<br />

Die Einführung des Landwirteprivilegs in der Patentgesetzgebung hat zur Folge, dass<br />

sich dieses nicht nur auf Pflanzen, sondern auch auf Tiere bezieht. Das<br />

Landwirteprivileg erlaubt demnach einem Landwirt, Erntegut, das er im eigenen Betrieb<br />

durch Anbau von (patentrechtlich) geschütztem pflanzlichem Vermehrungsmaterial<br />

gewonnen hat, im eigenem Betrieb erneut als Saatgut zu verwenden. Entsprechendes<br />

gilt auch für Tiere <strong>und</strong> tierisches Vermehrungsmaterial.<br />

Jedenfalls mit Bezug auf Pflanzen ist das Landwirteprivileg in der Schweiz von<br />

untergeordneter wirtschaftlicher Tragweite, da der weitaus grösste Teil der Schweizer<br />

Landwirte heute für jede Ansaat neues Saatgut kauft (so werden beispielsweise 70-75<br />

Prozent der angepflanzten Kartoffeln <strong>und</strong> 95-97 Prozent des angesäten Getreides jedes<br />

Jahr neu gekauft). Da das Patentgesetz nur in der Schweiz Wirkung entfaltet, ist die<br />

Verankerung des Landwirteprivilegs im Schweizer Patentgesetz für die Landwirte im<br />

Ausland ohne Bedeutung.<br />

Das Landwirteprivileg wurde im Rahmen der Revision des Sortenschutzgesetztes<br />

(Inkrafttreten 1. September 2008) ins Patentgesetz eingeführt.<br />

<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 46 von 56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!