FAQ Biotechnologie und Patente
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1.3 Welche Interessen berücksichtigt das Patentrecht?<br />
Das Patentrecht schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen des<br />
Patentinhabers, den Interessen von Konkurrenten <strong>und</strong> den Interessen der<br />
Allgemeinheit.<br />
Interessen des Patentinhabers:<br />
Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, Dritte (namentlich Konkurrenten) von der<br />
wirtschaftlichen Nutzung seiner Erfindung auszuschliessen. Dieses Recht sichert dem<br />
Patentinhaber eine zeitlich befristete Exklusivität bei der wirtschaftlichen Nutzung seiner<br />
Erfindung <strong>und</strong> damit die Möglichkeit, die im Erfindungsprozess aufgewendeten<br />
Geldmittel wieder einzunehmen <strong>und</strong> Gewinne zu erwirtschaften. Eine Garantie hierfür<br />
gibt ein Patent freilich nicht.<br />
Beispiel:<br />
Die Entwicklung eines Arzneimittels erfordert sehr hohe Investitionen in Forschung <strong>und</strong><br />
Entwicklung. Ohne Patentschutz liesse sich nicht verhindern, dass Dritte als<br />
Trittbrettfahrer das Ergebnis der Forschung <strong>und</strong> Entwicklung nutzen, ohne sich an den<br />
Kosten zu beteiligen. Der Schutz einer im Rahmen der Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
gemachten Erfindung durch ein Patent verhindert dies. Andere Marktteilnehmer können<br />
das Arzneimittel nicht ohne Zustimmung des Patentinhabers herstellen <strong>und</strong> diesen auf<br />
den Markt konkurrenzieren. Dies ist erst nach Ablauf des Patentschutzes möglich.<br />
Interessen von Konkurrenten:<br />
Konkurrenten des Patentinhabers profitieren von der Offenlegung der Erfindung in der<br />
Patentanmeldung. Bis zum Ablauf der Patentschutzdauer können sie die Erfindung zu<br />
Forschungszwecken <strong>und</strong> danach frei benutzen.<br />
Beispiel:<br />
Einige patentierte Verfahren zur Herstellung des Wirkstoffes Ciclosporin (Sandimmun),<br />
der zur Unterdrückung der Abstossreaktion bei Transplantationen noch heute von<br />
grosser Bedeutung ist, können seit einigen Jahren ohne Einschränkung von jedermann<br />
auch wirtschaftlich genutzt werden.<br />
Interessen der Allgemeinheit:<br />
Die Veröffentlichung der Erfindung im Zeitpunkt der <strong>Patente</strong>rteilung erlaubt der<br />
Allgemeinheit einen Einblick in den Entwicklungsstand der Forschung. Das Patentrecht<br />
erfüllt damit gerade in politisch sensitiven Bereichen wie der <strong>Biotechnologie</strong> eine<br />
wichtige Transparenz- <strong>und</strong> Kontrollfunktion.<br />
Beispiel:<br />
Am 8. Dezember 1999 erteilte das Europäische Patentamt der Universität Edinburgh<br />
ein Europäisches Patent Nr. 0 695 351, das zu Unrecht die Klonierung menschlicher<br />
Lebewesen nicht ausschloss. Die Veröffentlichung des europäischen <strong>Patente</strong>s Nr. 0<br />
695 351 erlaubte es, den Fehler des Europäischen Patentamtes bei der Erteilung des<br />
<strong>Patente</strong>s aufzudecken <strong>und</strong> diesen im dafür vorgesehenen Einspruchsverfahren geltend<br />
zu machen. Ohne <strong>Patente</strong> würde sich die Forschung im Geheimen, ohne<br />
Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit abspielen.<br />
<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 6 von 56