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FAQ Biotechnologie und Patente

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1.3 Welche Interessen berücksichtigt das Patentrecht?<br />

Das Patentrecht schafft einen Ausgleich zwischen den Interessen des<br />

Patentinhabers, den Interessen von Konkurrenten <strong>und</strong> den Interessen der<br />

Allgemeinheit.<br />

Interessen des Patentinhabers:<br />

Ein Patent gibt seinem Inhaber das Recht, Dritte (namentlich Konkurrenten) von der<br />

wirtschaftlichen Nutzung seiner Erfindung auszuschliessen. Dieses Recht sichert dem<br />

Patentinhaber eine zeitlich befristete Exklusivität bei der wirtschaftlichen Nutzung seiner<br />

Erfindung <strong>und</strong> damit die Möglichkeit, die im Erfindungsprozess aufgewendeten<br />

Geldmittel wieder einzunehmen <strong>und</strong> Gewinne zu erwirtschaften. Eine Garantie hierfür<br />

gibt ein Patent freilich nicht.<br />

Beispiel:<br />

Die Entwicklung eines Arzneimittels erfordert sehr hohe Investitionen in Forschung <strong>und</strong><br />

Entwicklung. Ohne Patentschutz liesse sich nicht verhindern, dass Dritte als<br />

Trittbrettfahrer das Ergebnis der Forschung <strong>und</strong> Entwicklung nutzen, ohne sich an den<br />

Kosten zu beteiligen. Der Schutz einer im Rahmen der Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

gemachten Erfindung durch ein Patent verhindert dies. Andere Marktteilnehmer können<br />

das Arzneimittel nicht ohne Zustimmung des Patentinhabers herstellen <strong>und</strong> diesen auf<br />

den Markt konkurrenzieren. Dies ist erst nach Ablauf des Patentschutzes möglich.<br />

Interessen von Konkurrenten:<br />

Konkurrenten des Patentinhabers profitieren von der Offenlegung der Erfindung in der<br />

Patentanmeldung. Bis zum Ablauf der Patentschutzdauer können sie die Erfindung zu<br />

Forschungszwecken <strong>und</strong> danach frei benutzen.<br />

Beispiel:<br />

Einige patentierte Verfahren zur Herstellung des Wirkstoffes Ciclosporin (Sandimmun),<br />

der zur Unterdrückung der Abstossreaktion bei Transplantationen noch heute von<br />

grosser Bedeutung ist, können seit einigen Jahren ohne Einschränkung von jedermann<br />

auch wirtschaftlich genutzt werden.<br />

Interessen der Allgemeinheit:<br />

Die Veröffentlichung der Erfindung im Zeitpunkt der <strong>Patente</strong>rteilung erlaubt der<br />

Allgemeinheit einen Einblick in den Entwicklungsstand der Forschung. Das Patentrecht<br />

erfüllt damit gerade in politisch sensitiven Bereichen wie der <strong>Biotechnologie</strong> eine<br />

wichtige Transparenz- <strong>und</strong> Kontrollfunktion.<br />

Beispiel:<br />

Am 8. Dezember 1999 erteilte das Europäische Patentamt der Universität Edinburgh<br />

ein Europäisches Patent Nr. 0 695 351, das zu Unrecht die Klonierung menschlicher<br />

Lebewesen nicht ausschloss. Die Veröffentlichung des europäischen <strong>Patente</strong>s Nr. 0<br />

695 351 erlaubte es, den Fehler des Europäischen Patentamtes bei der Erteilung des<br />

<strong>Patente</strong>s aufzudecken <strong>und</strong> diesen im dafür vorgesehenen Einspruchsverfahren geltend<br />

zu machen. Ohne <strong>Patente</strong> würde sich die Forschung im Geheimen, ohne<br />

Kontrollmöglichkeit der Öffentlichkeit abspielen.<br />

<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 6 von 56

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