08.06.2012 Aufrufe

FAQ Biotechnologie und Patente

FAQ Biotechnologie und Patente

FAQ Biotechnologie und Patente

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.9 Züchtungsprivileg <strong>und</strong> Auskreuzung<br />

Im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung wird klargestellt, dass die Nutzung<br />

biologischen Materials zum Zweck der Züchtung, Entdeckung <strong>und</strong> Entwicklung einer<br />

neuen Pflanzensorte nicht dem Verbotsrecht des Patentinhabers untersteht <strong>und</strong> der<br />

Züchter somit keine Zustimmung des Patentinhabers einholen muss. Dadurch wird der<br />

freie Zugang zu pflanzengenetischem Material für die Zwecke der Forschung <strong>und</strong><br />

Weiterzucht im Patentgesetz sicher gestellt. Ebenso ist die zufällig oder technisch nicht<br />

vermeidbare Vermehrung genetischen Materials in der Landwirtschaft von der Wirkung<br />

des Patents ausgeschlossen.<br />

Beispiel:<br />

Ein Landwirt kann nicht für Patentverletzungen belangt werden, wenn er patentiertes<br />

biologisches Material, das als Folge einer Auskreuzung (Pollenflug) zufällig oder technisch nicht<br />

vermeidbar vermehrt wurde, angebaut hat.<br />

<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 42 von 56

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!