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FAQ Biotechnologie und Patente

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2.11 Welche Ausschlüsse von der Patentierung lässt das<br />

WTO/TRIPS-Abkommen zu?<br />

Das WTO/TRIPS-Abkommen lässt folgende Ausschlüsse von der Patentierung zu:<br />

1. Die Mitgliedstaaten können die Patentierung von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren, mit<br />

Ausnahme von Mikroorganismen, sowie von im wesentlichen biologischen<br />

Verfahren zur Züchtung von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren, mit Ausnahme von nicht<br />

biologischen <strong>und</strong> mikrobiologischen Verfahren, verbieten.<br />

2. Sie können Erfindungen von der Patentierbarkeit ausschliessen, wenn die<br />

Verhinderung ihrer gewerblichen Verwertung zum Schutz der öffentlichen<br />

Ordnung oder der guten Sitten, einschliesslich des Schutzes des Lebens oder der<br />

Ges<strong>und</strong>heit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder zur Vermeidung einer<br />

schweren Schädigung der Umwelt notwendig ist.<br />

3. Die Mitgliedstaaten können ebenfalls diagnostische, therapeutische <strong>und</strong><br />

chirurgische Verfahren für die Behandlung von Menschen <strong>und</strong> Tieren von der<br />

Patentierbarkeit ausschliessen.<br />

Diese Ausschlussgründe sind fakultativ.<br />

<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 26 von 56

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