FAQ Biotechnologie und Patente
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1 Allgemeines zum Patentrecht<br />
1.1 Was ist ein Patent <strong>und</strong> welche Rechte gewährt es?<br />
Ein Patent ist ein Schutztitel, der vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen<br />
erteilt wird. Es schützt seinen Inhaber davor, dass seine Erfindung ohne seine<br />
Zustimmung wirtschaftlich genutzt wird. Dieser Schutz besteht während<br />
höchstens 20 Jahren ab Anmeldung der Erfindung.<br />
Das Patent gibt dem Inhaber das Recht, anderen die wirtschaftliche Verwertung (z.B.<br />
die Herstellung, den Verkauf, die Einfuhr) seiner Erfindung zu verbieten. Es sichert ihm<br />
damit eine zeitlich befristete Exklusivität bei der wirtschaftlichen Nutzung seiner<br />
Erfindung.<br />
Beispiel:<br />
Der Erfinder des Kugelschreibers kann gestützt auf sein Patent anderen verbieten,<br />
Kugelschreiber ohne seine Zustimmung herzustellen. Er kann aber auch die Herstellung<br />
gegen ein Entgelt gestatten.<br />
Vielfach wird angenommen, dass der Inhaber eines Patents auch das Recht erhält, die<br />
Erfindung nach Belieben zu nutzen. Das trifft nicht zu! Ein Patent beinhaltet keine<br />
Erlaubnis, dass der Patentinhaber seine Erfindung auch tatsächlich nutzen darf. Es ist<br />
kein Persilschein zur Nutzung der Erfindung. Ob <strong>und</strong> unter welchen<br />
Voraussetzungen eine Erfindung vom Patentinhaber genutzt werden darf, bestimmt<br />
nicht das Patentgesetz sondern wird durch andere Gesetze geregelt, z.B. das<br />
Heilmittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz oder das Gentechnikgesetz. Oft<br />
muss der Patentinhaber eine behördliche Bewilligung oder Zulassung einholen. Ob die<br />
Voraussetzungen für eine Bewilligung oder Zulassung gegeben sind, entscheidet nicht<br />
die Patentbehörde, sondern andere hierfür spezialisierte Behörden, so z.B. das<br />
B<strong>und</strong>esamt für Ges<strong>und</strong>heit oder das Heilmittelinstitut (Swissmedic).<br />
Beispiel:<br />
Ein Patent für einen neuartigen Sprengstoff gibt dem Inhaber das Recht, Dritten zu<br />
verbieten, den Sprengstoff herzustellen <strong>und</strong> zu vertreiben. Das Patent erlaubt seinem<br />
Inhaber aber nicht, selbst den Sprengstoff zu produzieren <strong>und</strong> zu veräussern. Die<br />
Herstellung <strong>und</strong> den Vertrieb von Sprengstoffen regelt die Verordnung vom 27.<br />
November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV; SR<br />
941.411). Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht die Patentbehörde zuständig.<br />
<strong>Patente</strong> gewähren auch keine absolute Monopolstellung. Zwar sichert ein Patent<br />
seinem Inhaber eine zeitlich befristete Exklusivität bei der wirtschaftlichen Nutzung<br />
seiner Erfindung. Der Patentinhaber steht jedoch mit seinen Produkten <strong>und</strong> Verfahren<br />
im Wettbewerb mit denjenigen der Konkurrenz.<br />
<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 4 von 56