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FAQ Biotechnologie und Patente

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1 Allgemeines zum Patentrecht<br />

1.1 Was ist ein Patent <strong>und</strong> welche Rechte gewährt es?<br />

Ein Patent ist ein Schutztitel, der vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen<br />

erteilt wird. Es schützt seinen Inhaber davor, dass seine Erfindung ohne seine<br />

Zustimmung wirtschaftlich genutzt wird. Dieser Schutz besteht während<br />

höchstens 20 Jahren ab Anmeldung der Erfindung.<br />

Das Patent gibt dem Inhaber das Recht, anderen die wirtschaftliche Verwertung (z.B.<br />

die Herstellung, den Verkauf, die Einfuhr) seiner Erfindung zu verbieten. Es sichert ihm<br />

damit eine zeitlich befristete Exklusivität bei der wirtschaftlichen Nutzung seiner<br />

Erfindung.<br />

Beispiel:<br />

Der Erfinder des Kugelschreibers kann gestützt auf sein Patent anderen verbieten,<br />

Kugelschreiber ohne seine Zustimmung herzustellen. Er kann aber auch die Herstellung<br />

gegen ein Entgelt gestatten.<br />

Vielfach wird angenommen, dass der Inhaber eines Patents auch das Recht erhält, die<br />

Erfindung nach Belieben zu nutzen. Das trifft nicht zu! Ein Patent beinhaltet keine<br />

Erlaubnis, dass der Patentinhaber seine Erfindung auch tatsächlich nutzen darf. Es ist<br />

kein Persilschein zur Nutzung der Erfindung. Ob <strong>und</strong> unter welchen<br />

Voraussetzungen eine Erfindung vom Patentinhaber genutzt werden darf, bestimmt<br />

nicht das Patentgesetz sondern wird durch andere Gesetze geregelt, z.B. das<br />

Heilmittelgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz oder das Gentechnikgesetz. Oft<br />

muss der Patentinhaber eine behördliche Bewilligung oder Zulassung einholen. Ob die<br />

Voraussetzungen für eine Bewilligung oder Zulassung gegeben sind, entscheidet nicht<br />

die Patentbehörde, sondern andere hierfür spezialisierte Behörden, so z.B. das<br />

B<strong>und</strong>esamt für Ges<strong>und</strong>heit oder das Heilmittelinstitut (Swissmedic).<br />

Beispiel:<br />

Ein Patent für einen neuartigen Sprengstoff gibt dem Inhaber das Recht, Dritten zu<br />

verbieten, den Sprengstoff herzustellen <strong>und</strong> zu vertreiben. Das Patent erlaubt seinem<br />

Inhaber aber nicht, selbst den Sprengstoff zu produzieren <strong>und</strong> zu veräussern. Die<br />

Herstellung <strong>und</strong> den Vertrieb von Sprengstoffen regelt die Verordnung vom 27.<br />

November 2000 über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV; SR<br />

941.411). Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht die Patentbehörde zuständig.<br />

<strong>Patente</strong> gewähren auch keine absolute Monopolstellung. Zwar sichert ein Patent<br />

seinem Inhaber eine zeitlich befristete Exklusivität bei der wirtschaftlichen Nutzung<br />

seiner Erfindung. Der Patentinhaber steht jedoch mit seinen Produkten <strong>und</strong> Verfahren<br />

im Wettbewerb mit denjenigen der Konkurrenz.<br />

<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 4 von 56

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