FAQ Biotechnologie und Patente
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2 <strong>Patente</strong> auf dem Gebiet der belebten Natur<br />
2.1 Werden <strong>Patente</strong> auf Leben erteilt?<br />
<strong>Patente</strong> auf "Leben" gibt es nicht. Das Leben als Schöpfung ist nicht patentierbar.<br />
Mit dem Postulat „keine <strong>Patente</strong> auf Leben“ lehnen Kritiker die Patentierung<br />
biotechnologischer Erfindungen <strong>und</strong> insbesondere die Patentierung von DNA-<br />
Sequenzen als Instrumentalisierung oder Aneignung der belebten Natur ab. Diese<br />
Ansicht ist unbegründet.<br />
Das Leben an sich kann <strong>und</strong> soll nicht patentiert werden. Gegenstand eines Patents ist<br />
nicht das Lebewesen in seiner natürlichen Umgebung, sondern eine technische Lehre,<br />
wie der Mensch die Natur zu seinem Vorteil nutzen kann. Ein Patent gibt seinem<br />
Inhaber zudem keine Eigentumsrechte an biologischem Material: Es gibt ihm nur das<br />
Recht, Dritten die Nutzung der patentierten Erfindung zu verbieten. Obschon die<br />
meisten Menschen z.B. ein Gen für Insulin in ihrer Erbinformation tragen, kann der<br />
Inhaber eines Patents an diesem Gen keinerlei Ansprüche geltend machen. Das Patent<br />
unterscheidet sich damit wesentlich vom Eigentumsrecht an Sachen <strong>und</strong> Lebewesen.<br />
Als gewerbliches Schutzrecht regelt das Patent nämlich nur die Rechtsverhältnisse<br />
zwischen Personen <strong>und</strong> nicht etwa zwischen Personen <strong>und</strong> Sachen resp. Tieren oder<br />
Pflanzen.<br />
<strong>FAQ</strong> Publikationsdatum 22.08.2008 Seite 14 von 56